Verwaltungsgerichte erwarten Klagen gegen Haushaltspauschale
GEZ-Nachfolgestelle will ihre Daten im März mit denen der Einwohnermeldeämter abgleichen
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Die deutschen Verwaltungsgerichte rechnen erst danach mit Klagen von Betroffenen gegen den seit 1. Januar geltenden geräteunabhängigen "Rundfunkbeitrag", die sich zur Popularklage des Passauer Juristen Ermano Geuer hinzugesellen. In der Piratenpartei denkt man in diesem Zusammenhang schon über Hilfestellungen für Bürger nach und dem Focus zufolge lassen mehrere Handelsketten gerade prüfen, welche Erfolgsaussichten ein gerichtliches Vorgehen hat. Einigen Unternehmen droht durch die Umstellung angeblich eine Verachtzehnfachung ihrer Gebührenlast. Am Hamburger Verwaltungsgericht hält man es für "durchaus wahrscheinlich", dass Fragen dazu den Instanzenweg gehen und letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden werden.
Möglicherweise werden sich Gerichte angesichts zunehmenden Unmuts über die (weitgehend ohne Rücksicht auf das Einkommen der Bürger erhobene) Pauschale auch intensiver mit der Frage beschäftigen müssen, was im Zeitalter des Informationsüberflusses "Grundversorgung" ist, und was nicht. Auch deshalb, weil manche Menschen die Finanzierung von Degeto-Produktionen (von denen sie sich ästhetisch beschmutzt fühlen, wenn sie in anderen Haushalten zufällig mit ansehen müssen) aus Gewissensgründen nicht mittragen wollen.
Quelle: Verwaltungsgerichte erwarten Klagen gegen Haushaltspauschale | Telepolis
Genauso wie im unteren Teil dieses Post's sehe ich es auch, Es ist doch ein Grundrecht auf Information und warum muss dieses nun verallgemeinert werden und es wird zwangskostenpflichtig ?
Sollte es nicht so sein dass man Informationen wie Nachrichten nicht kostenlos empfangen kann, dass werden die wesentlichen Punkte einer möglichen Klage beim Bundesverwaltungsgericht sein.
Alles andere was nicht mit reinen Informationen zu tun hat können sie ja zwangsweise als Pflichtgebühr dann einziehen und dass ohne den freien Willen eines einzelnen der zb. darauf verzichten möchte.
Eine Freies Recht auf Auswahl gibt es nicht, denn die wird bei uns im demokratischen Deutschland immer mehr enteignet...
mfg