...Ansonsten macht das Gericht aber klar, dass es sich nach seiner Auffassung bei den Tauschvorgängen gar nicht um Straftaten handelt, wie sie die Kläger unterstellen. Im Urteil heißt es dazu, dass es schon "seit alter Zeit gebräuchlich ist, Bücher, Filme, Musik oder anderes zu verleihen". Der entscheidende Unterschied zwischen damals und heute bestehe darin, dass heute digitale Formate den Tausch beziehungsweise das Verleihen beschleunigen und in höherer Qualitätzulassen . Außerdem seien diese Vorgänge heute auf globaler Ebene möglich - doch sie finden auch in dieser Form ohne finanziellen Vorteil für die Beteiligten statt und stellen damit nach dem (spanischen) Gesetz keine kriminelle Handlung dar.
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