Quelle: BGH prüft Lehrerklage gegen «spickmich»-Bewertung - sueddeutsche.deKarlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet erstmals grundsätzlich über die Zulässigkeit der von Schülern abgegebenen Lehrerzensuren im Internetportal spickmich.de. In einer Verhandlung prüft das Gericht in Karlsruhe heute die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Klage abgewiesen.
also man kann sich ja in bestimmten Foren dazu äussern, aber eine Bewertung von Schülern an Lehren halte ich nicht für fair, es sei denn der Lehrer darf dazu auch Stellung nehmen, denn wie schnell ist eine negative Bewertung aufgrund eines Ärgernisses abgegeben und hat hat erst mal einen schlechten Ruf, wird man ihn so schnell auch nicht mehr los...
denn es fehlt an reiner Objektivität, das diese Bewertung nur einseitig stattfinden!
mfg



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