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Thread: Erste Schritte gegen eine Abmahnung + Was ist Was bei einer Abmahnung

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    Arrow Erste Schritte gegen eine Abmahnung + Was ist Was bei einer Abmahnung

    > Was ist eine Abmahnung?
    Eine Abmahnung hat den Zweck die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) zu verhindern und dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. In § 97 a UrhG ist mittlerweile festgeschrieben, dass der Verletzte vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens den Verletzer auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben soll, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
    Quelle: Was ist eine Abmahnung? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Soll ich die Abmahnung ignorieren?
    Auf keinen Fall!

    Nichts zu tun, ist das schlimmste was Sie tun können. Noch vor wenigen Jahren wurde zwar empfohlen, Abmahnungen zu ignorieren, in der Hoffnung, dass Abmahnanwälte die Sache dann auf sich beruhen lassen. Mittlerweile sind die Anwälte jedoch dazu übergegangen, in diesen Fällen einstweilige Verfügungen zu erwirken. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Um die Gefahr einer einstweiligen Verfügung auszuschließen, müssen Sie zumindest eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben!
    Quelle: Soll ich die Abmahnung ignorieren? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Soll ich der Abmahnung widersprechen?
    Immer wieder fragen Mandanten, ob es etwas hilft, der Abmahnung zu widersprechen. Die klare Antwort: nein. Ein Widerspruch lässt die Abmahnung unberührt und hat keinerlei Wirkung. Ein Widerspruch ist vergleichbar mit einem Ignorieren der Abmahnung.
    Quelle: Soll ich der Abmahnung widersprechen? Abmahnung erhalten - abgemahnt wegen Urheberrechtsverletzung - Hilfe bei Abmahnung - Tipps bei Abmahnung | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Woher ist meine Anschrift bekannt?
    Wer am Internet teilnimmt, hinterlässt Spuren. So verfügt jeder Internetnachluss über eine sogenannte IP-Adresse. Diese ist für Dritte sichtbar. Mittels speziell entwickelter Software wird die IP-Adresse, die zum Upload bereitgehaltene Datei und der genaue Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung dokumentiert.
    Weiterlesen: Woher ist meine Anschrift bekannt? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Hafte ich als Anschlussinhaber?
    Nur selten ist der Empfänger der Abmahnung auch der tatsächliche Filesharer. Schließlich kann mittels IP-Adresse und Zeitpunkt nur der Internetanschluss ermittelt werden, nicht aber die Person, die letztlich den Computer und das Internet nutzt. Filesharer und Anschlussinhaber sind häufig nicht personenidentisch. Unsere Mandanten stellen daher häufig die berechtigte Frage, “bin ich auch verantwortlich, selbst wenn ich nichts Unrechtes getan habe?”
    Weiterlesen: Hafte ich als Anschlussinhaber? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Muss ich die Kosten der Abmahnung tragen?
    Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Beteroffene bei unterschiedlichsten Abmahnungen erfolgreich beraten und vertreten.
    Die Erfahrung zeigt, dass Abmahnungen häufig ungerechtfertigt und damit gegenstandslos sind. In diesen Fällen ist ist folglich keinerlei Zahlung erforderlich.
    Selbst bei gerechtfertigten Abmahnungen gelingt es uns fast immer die Kosten erheblich zu reduzieren.
    Quelle: Muss ich die Kosten der Abmahnung tragen? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Was ist eine Folgeabmahnung?
    Eine Folgeabmahnung ist eine erneute Abmahnung. Diese findet häufig statt, wenn der Gegenseite, bspw. bei Tauschbörsen, noch weitere Verstößge bekannt sind. Die Gefahr von Folgeabmahnungen kann jedoch reduziert werden, durch die Abgabe einer entsprechend modifizierten Unterlassungserklärung / Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung? | Abgemahnt-Hilfe.de oder einer vorbeugenden Unterlassungserklärung / Was ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung | Abgemahnt-Hilfe.de
    Quelle: Was ist eine Folgeabmahnung? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Ich habe mehrere Abmahnungen gleichzeitig erhalten!
    Uns liegen Fälle vor, bei denen Mandanten nicht nur eine, sondern gleich mehrere Abmahnungen gleichzeit erhalten haben. Häufig handelt es sich dabei um sogenannte ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen. Die veranschlagten Abmahnkosten können dann erheblich reduziert werden.
    Quelle: Ich habe mehrere Abmahnungen gleichzeitig erhalten! | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Bereitstellen durch Download bitte beachten der "Nur Download ist seit 01.09 ebenfalls illegal"
    Was viele Tauschbörsennutzer nicht wissen: bei den meisten Filesharing-Netzwerken werden die Daten während des Herunterladens bereits wieder anderen Tauschbörseteilnehmern zur Verfügung gestellt. Dieses Bereitstellen stellt den eigentlichen Urheberrechtsverstoß dar.
    Es kommt daher häufig vor, dass Betroffene sich keiner Urheberrechtsverletzung bewusst sind, da Ihnen die die Funktionsweise von p2p-Netzwerken (BitTorrent, eMule, eDonkey etc.) nicht bekannt ist.
    Die Unwissenheit schützt den Betroffenen zwar in einem Strafverfahren, nicht aber bei den mittels Abmahnung geltend gemachten Schadensersatzansprüchen.
    Quelle: Bereitstellen durch Download-Vorgang! | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Soll ich die beigelegte Erklärung unterschreiben?
    Der Abmahnung liegt meist eine Unterlassungserklärung bei. Zudem wird regelmäßig in der Abmahnung dazu aufgefordert, die Unterlassungserklärung binnen einer bestimmten Frist unterschrieben zurückzusenden. Keinesfalls sollte diese Erklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich meist zugleich zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs oder erkennen den Anspruch an. Häufig sind der Unterlassungserklärung Mehrkosten “versteckt”, die nicht sofort erkannt werden. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich teilweise pauschal dazu, die Rechte des Rechteinhabers nicht mehr zu verletzten. Bei jedem zukünftigen weiteren Verstoß drohen Vetragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro.

    Beachten Sie: Eine Unterlassungserklärung gilt für 30 Jahre!
    Quelle: Soll ich die beigelegte Erklärung unterschreiben? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Ist die Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis?
    Nein. Eine Unterlassungserklärung ist in der Regel kein Schuldeingeständnis. Die Unterlassungserklärung ist lediglich eine vertragliche Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Zur Klarstellung sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Abgabe der Erklärung “ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, gleichwohl jedoch rechtsverbindlich erfolgt”.
    Achtung! Die den Abmahnungen beigelegten Unterlassungserklärungen beinhalten häufig ein Schuldanerkenntnis und sollten daher ohne anwaltliche Überprüfung keinesfalls unterzeichnet werden.
    Quelle: Ist die Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Was ist eine Schutzschrift?
    Wird keine Unterlassungerklärung abgegeben, droht die Gefahr einer mit erheblichen Kosten verbundenen einstweiligen Verfügung. Eine einstweilige Verfügung ergeht häufig ohne Anhörung des Abgemahnten. Der Betroffene hat damit keine Möglichkeit, seine Sicht der Dinge und seine Argumente dem Gericht vorzutragen und damit die Entscheidung des Gerichts zu beeinflussen.
    Weiterlesen: Was ist eine Schutzschrift? | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Unterlassungerklärung oder Schutzschrift?
    Gegenwärtig wird eine Diskussion darüber geführt, ob eine Schutzschrift einer Unterlassungerklärung vorzuziehen ist. Teilweise werben Kollegen mit der Werbeaussage: “Wir haben gegenüber Kornmeier noch keine einzige Unterlassungerklärung abgegeben!”
    Wir empfehlen dringend die Abgabe einer Unterlassungerklärung. Während die Schutzschrift lediglich ermöglicht, dass der Betroffene im einstweiligen Verfügungsverfahren mit seinen Argumenten gehört wird, verhindert die Abgabe einer Unterlassungserklärung das einstweilige Verfügungsverfahren bereits im Vorfeld.
    Weiterlesen: Unterlassungserklärung oder Schutzschrift | Abgemahnt-Hilfe.de

    > Falsche IP abgemahnt - Anwalt haftet
    Nachdem bereits das LG Stuttgart über den Fall eines Zahlendrehers in einer wegen Filesharing abgemahnten IP-Adresse zu entscheiden hatte, hat nun das AG Hamburg-Altona sogar den abmahnenden Anwalt für die von ihm verursachten Verteidigungskosten gegen eine unberechtigte Abmahnung finanziell zur Verantwortung gezogen.
    Weiterlesen: HAMBURG ALTONA / Falsche IP abgemahnt - Anwalt haftet (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

    > Abmahnung: - Who is Who - im Abmahngeschäft?
    Das Geschäft mit den Abmahnungen hat sich mittlerweile zu einem eigenständigen Wirtschaftzweig entwickelt.

    Die folgende "WHO IS WHO" Liste soll einen schnellen und einfachen Überblick gewährleisten, so dass Betroffene die erhaltenen Abmahnungen entsprechend abgleichen können:

    Abmahnkanzleien / Abmahner:
    Liste: Die Abmahnung: Who is Who

    > Abmahnungen: Die häufigsten Fehler
    Abmahnungen flattern meist unerwartet und formlos ins Haus. Sie kommen als Fax, per Brief und per Email. Die Idee: Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)verlangt von demjenigen, der Ansprüche wegen unlauterer Werbung reklamiert, dass dieser vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens den Gegner abmahnen soll "und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden." (vgl. § 12 Abs. 1 UWG).
    Weiterlesen: Abmahnung Die häufigsten Fehler


    Anwälte und Seiten die sofort helfen und vorab kostenlose Beratung anbieten;

    Sie wurden abgemahnt? Wir helfen Ihnen. - Abmahnung - modifizierte Unterlassungserklärung - Musiktauschbörse - Hilfe bei Abmahnung - Urheberverstoß

    W&B Anwälte dort gibt es sogar mit dem Anwalt einen Livechat

    Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte hier ist sogar eine Hotline an WE und Sonntagen/Feiertagen vorhanden

    Die Abmahnung: Die Abmahnung

    Abmahnwahn-Dreipage dort gibt es sehr viele Tipps und Hilfen

    Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) erhalten ? Was ist zu tun!

    Stop-P2P-Piracy - Abmahnung im Bereich Tauschbörse und Urheberrechtsverletzung ebenfalls eine sehr gute Seite die man sich ruhig mal anschauen sollte...

    Abmahnungen

    Rechtsanwalt Abmahnung Information

    Erste Hilfe bei Abmahnungen - Quellensammlung | Checklisten, Listen, Recht | Dr. Web Magazin ebenfalls sehr zu empfehlen

    Umgang mit Abmahnungen

    Hilfe-bei-Abmahnungen Rechtsanwalt Jörg Plöhn Internetrecht Oldenburg • Berlin

    Die Abmahnung: Start ebenfalls eine sehr gute Seite die sich auch mit dem Who is Who der Abmahner beschäftigt,

    Abmahnung @ NETZWELT.de

    Internetrecht - <b>·</b>*Abmahnung

    PaLAWa

    dann kann man hier noch mal sehen was zu tun ist bei einer;

    » Strafanzeige

    Falls Sie Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bekommen haben wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Urhebergesetz. Sollten Sie folgendes beachten:
    Weiterlesen: http://www.dr-wachs.de/abmahnung_rasch.html dort dann runterscrollen bis zur Strafanzeige

    » Abmahnung

    Falls Sie Post von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg bekommen haben, werden Sie erst einmal geschockt sein. Die Summen und Zahlen aus diesem Schreiben schüren gerade bei den Menschen, die bisher wenig bis gar keinen Kontakt zu Anwälten hatten, erhebliche Existenzangst. Auch hier gibt es Grundregeln, nach denen Sie verfahren sollten:
    Weiterlesen: http://www.dr-wachs.de/abmahnung_rasch.html dort dann runterscrollen bis zur Abmahnung

    Hilfe bei Abmahnung:

    * Abmahnung Rasch
    * Abmahnung Waldorf
    * Abmahnung Negele und Zimmel
    * Abmahnung Demirci & Dr. Nal
    * Kornmeier und Partner
    * von Kenne & Partner
    * Schalast & Partner
    * CSR Rechtsanwaltskanzlei
    * Kanzlei Reichelt Klute Aßmann
    * Graf von Westphalen
    * U+C Urmann Rechtsanwälte

    http://www.dr-wachs.de/download.html

    Schadensersatz und Anwaltskosten

    Die Kanzlei fordert von dem Abgemahnten neben der rechtzeitigen Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Schadensersatzes wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung und die Tragung der entstandenen Anwaltskosten.

    Um dem Abgemahnten das Gefühl zu vermitteln, dass man an einer schnellen und fairen Erledigung der Angelegenheit interessiert ist, wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 435,00 € angesetzt. Dieser setzt sich nach der Aufstellung von Schutt & Waetke wie folgt zusammen:

    - Anwaltskosten: 180,00 € (pauschal)

    - Kosten für das Ermittlungsverfahren: 75,00 € (pauschal)

    - Schadensersatz: 180,00 € (pauschal)

    Vergleichsangebot

    Damit die Angelegenheit schnell erledigt werden kann, bietet die Kanzlei ein „Vergleichsangebot” an.

    Das bedeutet: Erklärt man sich mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung des Pauschalbetrages bis zur gesetzten Frist bereit, sind alle zivilrechtlichen Ansprüche erledigt. Sollte man das Vergleichsangebot jedoch nicht annehmen, droht die Kanzlei Schutt & Waetke mit weitaus höheren Kosten für den Abgemahnten:
    Quelle: http://www.wb-law.de/news/medien-ent...-ab/#more-1148


    Also bitte nicht überreagieren bei einer Abmahnung und sich erstmal hier durchlesen und sich einen Anwalt nehmen, wobei es vollkommen egal ist ob die Kanzelei in Hamburg oder Münschen liegt, denn es geht alles über den Schriftverkehr, ich selbst als Betroffener lasse mich von RA Dr.Wachs beraten,
    Die Kosten für seine Arbeit sind pauschal und kosten mich für alles 180 €.

    Ich hoffe einigen hiermit einen kleinen Wegweiser bzw. das kleine 1x1 des Abmahnungen bei Filesharing beizubringen.

    mfg
    Last edited by Snitlev; 27.10.09 at 12:24. Reason: news

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    Arrow Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot - 18.02.2010

    Mittlerweile bieten wir über 100 Beiträge zum Thema Filesharing auf unserer Internetseite an. Damit die Betroffenen schnell zu den gewünschen Informationen gelangen, haben wir nachfolgend einen Überblick über unser Informationsangebot zusammengestellt


    1. Sofort-Hilfe: Wenn es brennt und Sie abgemahnt worden sind, sollten Sie nicht lange zögern und unsere Filesharing-Hotline unter 0221 951 563 52 anrufen. Dort erhalten Sie von Montag bis Samstag zwischen 9 und 18 Uhr schnelle und kompetente Sofort-Hilfe.

    2. Der Überblick:
    Einen guten Überblick zum Thema Filesharing gibt Ihnen unser kostenfreies 74-seitiges eBook “Handbuch Filesharing” (6 MB pdf). In diesem Werk ist nahezu alles enthalten, was Sie in diesem Bereich wissen müssen. handbuch_filesharing_wbs-lawde.pdf

    3. Die häufigsten Fragen:
    Falls Sie eine konkrete Frage zum Thema Filesharing-Abmahnung haben, so lohnt sich ein Blick in unsere FAQ (hier abrufbar). Auf ca. 30 Seiten haben wir die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet. filesharing-faq-2010.pdf

    4. Aktuelle Entscheidungen:
    Wenn Sie auf der Suche nach brandaktuellen Entscheidungen zum Thema Filesharing sind, so sollten Sie auf jeden Fall unsere Blog-Artikel beachten. Neue Urteile werden von uns so schnell wie möglich aufgenommen und kommentiert. Spezialinfos über die einzelnen Abmahnanwälte lassen sich übrigens über die Blog-Suche am linken Rand finden.
    W&B Anwälte

    5. In den Medien:
    Möchten Sie wissen, wie wir uns in den Medien zum Thema Filesharing positionieren? Dann sollten Sie sich die dazugehörige Berichterstattung und unsere Interviews und wissenschaftlichen Beiträge durchlesen. Oder schauen Sie sich doch einfach einen 40-minütigen Fernsehbericht dazu an.
    Wilde & Beuger Rechtsanwälte Koeln - Anwalt Christian Solmecke / W&B Anwälte NRW.TV Interview zu Thema Filesharing nun online abrufbar

    6. Die Musterklageerwiderung:
    Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und eine Klage ins Haus geflattert? Hier haben wir eine Klageerwiderung als Muster zur Verfügung gestellt, mit der wir bereits Filesharing-Verfahren vor Gericht gewonnen haben. Doch Vorsicht, die Musterklageerwiderung darf nur durch einen Anwalt verwendet werden - denn Sie muss jeweils auf den Einzelfall angepasst werden. W&B Anwälte Musterklageerwiderung für die Filesharing-Verfahren zum kostenlosen Download (CC-BY-3.0 Lizenz) - Regeln zur Verwendung

    Quelle: W&B Anwälte Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot


    so mal wieder ein paar neuere Infos.

    mfg

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    Der Weg zur perfekten Unterlassungserklärung

    Wer eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht erhält, wird einerseits mit den Forderungen nach den anwaltlichen Gebühren und dem Schadensersatz konfrontiert sowie anderseits mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch 2010 gibt es bei vielen Neuabgemahnten, Anwälten und den aktiven Mitstreitern konträre Diskussionen, Theorien und Meinungen zur Thematik Unterlassungserklärung. So vertreten einige die Meinung, dass sinnvoll angewandte Erweiterungen bzw. Vorbeugungen einen Vorteil darstellen, andere lehnen es erst einmal generell hinsichtlich eines Schuldeingeständnisses ab und sprechen von „Wecken schlafender Hunde“.
    diese hier sehr oft empfohlene UE http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/P...it%20Sahne.pdf wird laut „auf alle der etwa 8,59 Millionen geschützten Titel, Texte, Signaturen, Embleme, T-Shirts … der Unterlassungsgläubiger“, strikt abgelehnt wird.

    den vollständigen text kann man hier Abmahnwahn-Dreipage dort links in der Navigationsleiste -> Abmahnwahn Aktuell nachlesen.

    Spoiler Was ist eine Unterlassungserklärung?:
    Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens soll der verletzte Rechteinhaber den, bis dato vermutlichen, verletzenden Anschlussinhaber auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen (vgl. etwa §§ 8 Abs. 1; 12 Abs. 1 + 2 UWG i.V.m. §§ 97 Abs. 1; 97a Abs. 1 UrhG).


    -> Definition:


    1. Für die korrekte Abfassung ist der Abgemahnte allein verantwortlich und nicht der Abmahner;
    2. Die Unterlassungserklärung ist an keiner Form gebunden, wie weit oder wie eng, liegt im Verantwortungsbereich des Abgemahnten;
    3. Wird eine strafbewehrte abgeänderte Unterlassungserklärung nicht angenommen, wirkt sie trotzdem einer einstweilige Verfügung entgegen sowie wird im Wiederholungsfall - keine - Vertragsstrafe fällig (eine neue Abmahnung aber - Ja);
    4. Ein Unterlassungsvertrag kommt nur zu Stande, wenn der Abmahnende das Angebot annimmt, ein stillschweigender Zugangsverzicht nach § 151 BGB scheidet aus;
    5. Gültigkeitsdauer einer schriftlich angenommenen Unterlassungserklärung beträgt 30 Jahre, sollte man in dieser Zeit diesen Vertrag verletzen, wird eine Vertragsstrafe-Klage (ca. 5100,00 Euro) möglich;
    6. Sie ist kein Freifahrtschein, für unbekümmertes Filesharing sowie ist kein Schutz vor den Forderungen nach den anwaltlichen Gebühren bzw. Schadensersatzforderungen;
    7. Kommt man nicht allein zurecht, muss man sich Hilfe nehmen.
    Quelle: Abmahnwahn-Dreipage dort links in der Navigationsleiste -> Abmahnwahn Aktuell

    -> Versandartenersandarten:


    1. Zur Fristwahrung bzw. Ausräumung der Wiederholungsgefahr - Telefax oder Email;
    2. Nachreichung des schriftlichen Originals (unterschrieben; mod. UE) erforderlich (§ 126 BGB - Schriftform i.V.m. § 440 ZPO - Beweis der Echtheit von Privaturkunden). Empfehlung, Einschreiben mit Rückschein

    Spoiler Beachte!:
    Der Abgemahnte ist im Streitfall, für den Nachweis des Versandes verantwortlich!


    Wichtig ist das man niemals die Orginal UE (meistens beigefügt) unterschreibt!

    Quelle: Abmahnwahn-Dreipage dort links in der Navigationsleiste -> Abmahnwahn Aktuell


    -> Warum kein Schuldeingeständnis oder Zahlungsverpflichtung?


    1. Die Leistungen der freiwilligen Vereinbarung werden erbracht, ohne dass gleichzeitig die rechtlichen Verpflichtungen zu diesen Leistungen bzw. der rechtliche Anspruch der anderen Seite auf diese Leistungen anerkannt werden;
    2. Wenn eine endgültige gerichtliche Entscheidung noch aussteht;
    3. Der Richter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an die Entscheidungen zu halten, die andere Gerichte in ähnlichen Fällen getroffen haben;
    4. Keine Verpflichtungen zur Zahlung von Forderungen aus der Abmahnungen nach Anwaltsgebühren oder Schadensersatz;
    5. Es wird nur eine zukünftige Handlung versprochen zu unterlassen.
    Spoiler Beispiel: Abmahnung eines Liedes aus einem Top 100 Chartcontainer:
    Die Masse der Mitstreiter sagt nun, mod. UE ja, aber nur auf dieses eine Lied und warten auf die Nächste. Ob sie kommt, ist fraglich. Sicherlich, aber mit dem Eintreffen von Folgeabmahnungen steigt das Vertragsstrafe-Risiko und das Klage-Risiko. Denn auch die blödsinnigste Empfehlung ist nur so gut, solange die Gegenseite keine rechtlichen Maßnahmen einleitet. Wie die Lage sich aktuell entwickelt, kann dabei niemand vorhersehen. Deshalb kann es für den Betroffenen, einen Vorteil darstellen in diesen speziellen Fällen (Sampler/Chartcontainer/Power-Porno-User) die mod. UE zu erweitern oder gar vorzubeugen. Natürlich aber mit Sinn und Verstand. Es bringt nichts wild drauf los, zu unterlassen.


    Quelle: Abmahnwahn-Dreipage dort links in der Navigationsleiste -> Abmahnwahn Aktuell

    Nun bekommt man eine Abmahnung der abmahnenden Kanzelei im Auftrag des Rechteinhabers über das File!

    Nun liegt es dann an einem selber wie man reagiert, belasse ich es oder beuge ich weiter vor!

    -> Was heißt erweitern?


    Zusätzlich zu dem einzelnen Liedtitel, wird in unserer Abmahnwahn-Datenbank (Wer mahnt was ab?) die entsprechende abmahnende Kanzlei überprüft und die betreffenden Titel, mit in der mod. UE dazugeschrieben.

    … zu unterlassen,

    die geschützten Tonaufnahmen
    1. “Ahnungslos“ der Künstlergruppe “U3“
    2. “Was weiß ich“ der Künstlergruppe “Du + Du“
    3. “Ich mahn Dich ab“ des Künstlers “Money“

    ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. …“

    Erklärungen diesbezüglich (1 Rechteinhaber, ab 1 Rechteinhaber) befinden sich dazu in unseren Musterschreiben / Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
    Quelle: Abmahnwahn-Dreipage dort links in der Navigationsleiste -> Abmahnwahn Aktuell

    -> Was heißt vorbeugen?


    Zusätzlich zu dem einzelnen Titel oder einer Erweiterung, werden weitere einzelne Titel aus dem betreffenden Chartcontainer, mittels einer vorauseilenden mod. UE versprochen, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zukünftig und ohne Schuldeingeständnis, zu unterlassen. Hier aber, bevor eine kostenpflichtige Abmahnung eintrifft. Natürlich kann man noch abgemahnt werden! Aber es dürfen keine anwaltlichen Gebühren gefordert werden nur der Schadensersatz allein. Hier zählt aber nicht die Störerhaftung, sondern ein Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Der Abmahner muss beweisen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber diesen Rechtsverstoß getätigt hat. Ohne Geständnis, Foto vom Rechtsverstoß oder Beweis auf der Platte (HD) wird dies schier unmöglich sein.
    Ein Beispiel ist hier zu finden: Quelle: Abmahnwahn-Dreipage dort links in der Navigationsleiste -> Abmahnwahn Aktuell

    -> Fazit:


    Natürlich macht im Leben nur etwas Sinn in Maßen und Verstand. Hier gilt es nicht wild drauflos zu unterlassen, sprich mit der groben Kelle anzurichten, sondern in Abwägung aller Vor- und Nachteile. Diese Gedanken sind auch kein Dogma, sondern eine Entscheidungshilfe. Eine perfekte Unterlassungserklärung gibt es nicht. Einerseits können wir nur allgemeine Hilfen geben und anderseits hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab, auf den wir aber nicht konkret eingehen dürfen um nicht Gefahr zu laufen eine Abmahnung zu erhalten wegen unerlaubter Rechtsberatung. Aber es muss einfach Ziel eines jeden aktiven Mitstreiters sein, dass er eine Erfahrung empfiehlt, die ein Weg darstellt für den Betroffenen, der Abmahnung mit den minimierten Kosten und Risiken zu begegnen. Prozessbetrug oder gar Aufforderung zum Lügen - mit Nichten! Solange bei den abmahnenden Kanzleien das Geschäftsmodell in Vordergrund steht und nicht eine konsequente Rechtsverfolgung, ist es eine Form des Kampfes gegen das Abmahnwesen in Deutschland.
    Die Quelle ist jedesmal die gleiche, ich rate jedem sich dieses im ganzen dort mal durchzulesen bzw. auf weiter führende Links mal zu klicken um sich mit dieser Thematik näher beschäftigen zu können!

    Quelle: Abmahnwahn-Dreipage dort links in der Navigationsleiste -> Abmahnwahn Aktuell

    Dort gibt es auch ein interessantes Zitat von "Benjamin Franklin"

    „Mit zwanzig regiert der Wille, mit dreißig der Verstand und mit vierzig das Urteilsvermögen.“

    Ich hoffe damit etwas mehr Klarheit in dieser sich ständig durch neue interpretationen und Darstellungen befassenden Thematik vermittelt zu haben...

    mfg

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    Arrow Abmahnung Kurzratgeber


    Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung bekommen haben, sollten Sie die nachfolgenden Punkte beherzigen:
    1.
    Reagieren Sie nicht vorschnell und unterzeichnen Sie nichts sofort.


    2.
    Prüfen Sie, ob ein Zugriff auf Ihren Internetanschluss, beispielsweise über WLAN oder anders, möglich war.


    3.
    Nutzen Sie anwaltliche Beratung zum Pauschalpreis für die außergerichtliche Vertretung. So kommen Sie sicher durch den Abmahndschungel.



    4.
    Denken Sie über eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung nach. So können Sie das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Unterlassungsforderung vermeiden.
    Quelle: Abmahnung Kurzratgeber | Abmahnung-Blog.de

    dieses ist nur eine kurze Anleitung, ausführlicher bitte http://www.sb-innovation.de/showthre...threadid=16423 alles durchlesen.

    mfg

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    P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen Update 23.03.2010

    Ein Abmahnschreiben wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ist kein Grund zur Panik. ZDNet zeigt, wie man die Folgen mit einem kühlen Kopf und den richtigen Schritten minimiert. Der geforderte Geldbetrag lässt sich oft reduzieren.

    Wenn plötzlich der Brief eines Anwalts in Haus flattert, man habe gegen das Urheberrecht verstoßen, weil man ein Musikstück ins Internet gestellt habe, kommt das fast immer überraschend. In vielen Fällen weiß man als Anschlussinhaber gar nichts von der angeblich begangenen Rechtsverletzung.

    Möglicherweise hat man als Elternteil nicht mitbekommen, dass ein noch minderjähriges Kind Musikstücke im Internet getauscht hat. Wer ein offenes oder nur schwach verschlüsseltes WLAN betreibt, muss damit rechnen, Besuch zu bekommen, der den Internetzugang bewusst für Dinge nutzt, die er sich mit seinem eigenen Anschluss nicht traut.
    Anschlussinhaber, die einen solchen Brief erhalten, sollten mit der Rechtslage vertraut sein. Sie sollten wissen, dass eine Urheberrechtsverletzung einen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekt hat. Das Zivilrecht regelt die Entschädigung, die ein Urheberrechtsverletzer an den Rechteinhaber zu zahlen hat.
    Spoiler 8 seitiger Inhalt:


    * Teil 1: P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen

    * Teil 2: Fertige Unterlassungserklärung von Abmahnkanzleien nicht unterschreiben

    * Teil 3: Die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts einholen

    * Teil 4: So arbeiten die P2P-Ermittler

    * Teil 5: Was P2P-Ermittler nicht entdecken können

    * Teil 6: Das Durchsetzungsgesetz regelt die Herausgabe von Anschlussinhaberdaten

    * Teil 7: Provider dürfen Landgerichte durch Löschung der IP-Adresse austricksen

    * Teil 8: Fazit




    Spoiler Fertige Unterlassungserklärung von Abmahnkanzleien nicht unterschreiben:
    Im Zivilrecht sieht es anders aus. Hier setzt sich mehr und mehr die Rechtsauffassung durch, dass die sogenannte Störerhaftung nach § 1004 BGB greife. Demnach muss ein Anschlussinhaber dafür sorgen, dass über seine Internetanbindung keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden.


    Spoiler Die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts einholen:
    Generell ist es keine gute Idee, die im Internet kursierenden Musterschreiben für eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne sachkundige Rechtsberatung zu verwenden, da die Fälle durchaus unterschiedlich gelagert sind. Es kommt darauf an, ob sich die Rechtsverletzung auf ein oder mehrere Werke bezieht, ob es einen oder mehrere Rechteinhaber gibt und vieles mehr. Falsch formulierte Erklärungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.


    Spoiler So arbeiten die P2P-Ermittler:
    Die P2P-Ermittlungsfirmen nutzen fast ausschließlich das Programm "File Sharing Monitor". Es basiert auf dem Open-Source-Client Shareaza und beherrscht die Protokolle Gnutella, Gnutella2, eDonkey2000 und BitTorrent. Alle diese Protokolle verwenden einen Hashwert für jede Datei, die zum Download angeboten wird.
    Der Hashwert ist erforderlich, weil man sich beim P2P-Filesharing in einem verteilten Netzwerk bewegt. Nur mit dem Hashwert kann sichergestellt werden, dass die verschiedenen Teile, die man von unterschiedlichen Teilnehmern herunterlädt, von ein- und derselben Datei stammen.


    Spoiler Was P2P-Ermittler nicht entdecken können:
    Allerdings können P2P-Ermittler nicht alle Urheberrechtsverletzungen ermitteln. P2P-Netze, die nicht auf Gnutella, eDonkey2000 und BitTorrent basieren, können nicht erfasst werden. Dies kann sich jedoch durch weitere Verbessrung der Schnüffelsoftware in Zukunft ändern.
    Wenig Chancen, Urheberrechtsverletzungen zu entdecken, gibt es in sogenannte Friend-to-Friend-Netzwerken (F2F-Netze). Dabei vernetzen sich die Teilnehmer nur mit Freunden und Bekannten, die sie persönlich kennen, ähnlich der Kontakte in einem sozialen Netzwerk. Allerdings besteht mit Kontakten von Kontakten eine indirekte Verbindung. Man kann zwar sehen, welche Dateien im gesamten F2F-Netz angeboten werden, bekommt sie aber nur über die IP-Adresse eines Freundes.


    Spoiler Das Durchsetzungsgesetz regelt die Herausgabe von Anschlussinhaberdaten:
    Dass Anwälte, die die IP-Adresse durch P2P-Ermittlungsfirmen herausgefunden haben, Namen und Adresse des Anschlussinhabers bekommen, regelt das sogenannte Durchsetzungsgesetz (PDF), das am 1. September 2008 in Kraft trat. Es ändert unter anderem das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
    § 101 UrhG regelt den Auskunftsanspruch. Bei IP-Adressen handelt es sich um sogenannte "Verkehrsdaten". Absatz 9 schreibt vor, dass eine richterliche Anordnung erforderlich ist, um Name und Adresse zu einer IP-Adresse herauszugeben. Für die Auskunftserteilung ist es gemäß der Absätze 1 und 2 nötig, dass der Filesharer in "gewerblichem Ausmaß" handelt.


    Spoiler Provider dürfen Landgerichte durch Löschung der IP-Adresse austricksen:
    Problematisch ist, dass sich die Anti-P2P-Firma das Gericht in der Regel aussuchen kann. Der Rechteinhaber kann sich zur Auskunftserteilung laut § 101 Absatz 9 UrhG an ein Landgericht wenden, an dem der Internetprovider einen Sitz oder eine Niederlassung hat.
    Bei großen Providern ist davon auszugehen, dass sie in nahezu jedem Landgerichtsbezirk eine Niederlassung haben. Besonders beliebt ist bei den P2P-Ermittlungsfirmen das Landgericht Köln. Neben der Tatsache, dass dem Gericht ein Album ausreicht, um ein gewerbliches Ausmaß anzunehmen, ist es bekannt dafür, dass es schnell und zuverlässig arbeitet.


    Spoiler Fazit:
    Wenn das Abmahnschreiben eines Rechtsanwalts wegen des Anbietens von urheberrechtsgeschützten Werken in Tauschbörsen in der Post liegt, ist man in der Regel gut beraten, die beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
    Das hat den Vorteil, dass man den Vergleichsbetrag für einen Schadenersatz meist erheblich reduzieren kann. Oft reagieren die Abmahnfirmen gar nicht mehr auf eine modifizierte Erklärung, so dass man sich den Schadenersatz ganz spart. Außerdem kann man sich vor Folgeabmahnungen und überhöhten Vertragsstrafen für einen eventuellen Wiederholungsfall schützen.



    So alles ganz ausführlich und detaliert beschrieben erfahrt Ihr hier:

    P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen - Seite 1 von 8 - Praxis - Security - ZDNet.de

    Wie gesagt, in den vorherigen Posts ist alles deutlich erklärt und aufgelistet, dieses hier ist nur noch mal eine Art Update.

    mfg

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  11. #6
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    Fünf Strategien zur Wahl

    Ich möchte Euch noch mal eine gute Seite ans Herz legen die sich hauptsächlich auf Abmahnungen gegen Filesharing beschäftigt.

    dort gibt es auch unterschiedliche Strategien zum weiten Vorgehen nach einer Abmahnung, siehe:

    Fünf Strategien zur Wahl


    1. Kommentarlos Aussitzen


    Die Strategie, auf die Abmahnung gar nicht zu reagieren und die Aktionen der Gegenseite abzuwarten, ist zweifelsohne die einfachste Vorgehensweise und hat eine bisher erstaunliche Erfolgsrate; wir haben sie bisher jedoch nicht empfohlen.

    2. Eigene Vertretung mit schlechten Argumenten


    Wer auf die Abmahnung mit schwachen Argumenten reagiert, zeigt damit einerseits, dass er in einem gerichtlichen Verfahren voraussichtlich verlieren würde und zum anderen, dass er etwas durch eine Abmahnung zu verlieren hat. Auf diese Strategie sind die Abmahnkanzleien am besten gerüstet. Sie verfügen inzwischen über ein ganzes Arsenal von Textbausteinen und Musterentscheidungen, die für die gängigen Ausreden und auch die wirksamen Argumente entgegengebracht werden.

    3. Vergleichsschluss mit Zahlung einer Schadensersatzpauschale


    Abgesehen von einem Totalanerkenntnis ist diese Variante am Leichtesten zu realisieren. Die Rechteinhaber bieten in der Regel schon mit dem Abmahnschreiben, mit dem die theoretischen und astronomischen Ansprüche vage angedeutet werden, eine pauschale Entschädigungssumme, die auf den ersten Blick wie ein großzügiges Entgegenkommen aussieht, je nach Verhandlungsgeschick, Risikobereitschaft und dem tatsächlichen Sachverhalt lassen sich Abschlüsse im Bereich zwischen 30 % und 70 % der angebotenen Summe realisieren. Die Ersparnis reicht dann in der Regel aus, um den eigenen Anwalt zu bezahlen.

    4. Abgabe der Unterlassungserklärung ohne Zahlung


    Diese Variante wird neben der Vergleichsalternative vermutlich am häufigsten empfohlen. Der angebliche Rechtsverletzer gibt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, verwahrt sich jedoch gegen die Erstattung von Kosten und Schadensersatz.

    5. Zurückweisung sämtlicher Ansprüche


    Nach dieser Strategie werden sämtliche Ansprüche der Rechteinhaber, auch die Unterlassungsansprüche, zurückgewiesen. Diese Strategie, sämtliche Ansprüche zurückzuweisen und auch keine Unterlassungserklärung abzugeben, wird von manchen Kollegen standardmäßig empfohlen und tatsächlich zeigt sich, dass viele Betroffene hiermit gut durchkommen. Diejenige Fälle, die tatsächlich vor Gericht gingen und damit zu erheblichen Kosten für die unterliegende Partei führten, drehten sich meistens um den Unterlassungsanspruch, also um die Abgabe der Unterlassungserklärung.
    Spoiler Unsere Empfehlung:
    Für den Umgang mit Filesharing-Abmahnungen existiert kein Patentrezept. Wir wählen mit Ihnen gemeinsam die richtige Vorgehensweise aus, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Faktoren:



    * persönliche Risikobereitschaft
    * Schwere der vorgeworfenen Tat
    * Beweislage aus bisherigen Ermittlungen und Einlassungen
    * Ihre Schilderung des Sachverhaltes
    * aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung an den für Sie zuständigen Gerichten.



    Im Ergebnis kommt fast jede Strategie in Betracht und die Entscheidung liegt letztlich bei Ihnen.



    Quelle: Fünf Strategien zur Wahl

    Wie gesagt wesentlich ausführlicher zu den einzelnen Strategien und vieles hilfreiches mehr zum Filesharing-Abmahnungen findet Ihr dort

    mfg
    Last edited by Snitlev; 10.04.10 at 14:25. Reason: Titel vergessen ;-)

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  13. #7
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    Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung

    Freitag, den 29. Mai 2009

    Update:


    Die Kölner Kanzlei Wilde-Beuger und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. stellen das Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung vor.



    Auch nach zwei Jahre sind die Abmahnwellen der Musikindustrie wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Internet auch nicht ansatzweise zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen (Film, Spiele, Software) findet diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz. Vereinzelt werden abgemahnte Verbraucher auch wegen Filesharing verklagt. Da die meisten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, geht es in diesen Prozessen um Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Viele der Klagen sind identisch oder vergleichbar. Oftmals ist die Beweisführung sehr zweifelhaft. Hier setzt die interaktive Musterklageerwiderung an, welche für jeden unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz (siehe unten) frei verwendbar ist. Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons orientieren sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe: Rechtssuchenden und Rechtsberatenden wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um ihr Know-How zu vernetzen und sich interaktiv mit Verbesserungen, Änderungen, Kritiken usw. einzubringen. Möglichst viele Anwälte nehmen unsere Erwiderung als Grundlage, verbessern unseren Schriftsatz und erstreiten damit möglichst positive Urteile.
    Grundlage für das Muster war ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt zwischen der Firma DigiProtect, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und einem betroffenen Filesharer. In der mündlichen Verhandlung vom 28.05.2009 hat sich das AG Frankfurt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses mit den in der Erwiderung angesprochenen Aspekten auseinandergesetzt

    http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/P...9%20-%2024.pdf

    Habe hier mal die "Interaktive Musterklageerwiderung wegen File-Sharing" einmal als Word-Dokument und PDF Datei für euch:

    interaktive-musterklageerwiderung-in-filesharing-verfahren-cc-by-30-lizenz.doc

    interaktive-musterklageerwiderung-in-filesharing-verfahren-cc-by-30-lizenz.pdf

    Bitte auch sich die Quelle genau durchzulesen: Grundseite

    Und bitte nicht als Do it yourself Projekt verstehen


    darauf wird auch hingewiesen, dieses nur mit einem fachkundigen Rechtsanwalt, am besten einen der dort bekannten Anwälte oder zuvor in Threat genannten Rechtsanwälte die sich auf Filesharing speziallisiert haben über solche Maßnahmen sprechen.

    mfg

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    Thumbs up Empfohlene Anwälte von Abmahnwahn-Dreipage.de

    Bei Abmahnungen wegen Filesharing und Verstoßes gegen das Urheberrecht

    Empfohlene Anwälte in Baden-Württemberg


    Rechtsanwalt Christian Weiner
    LL.M. (Medienrecht)
    Stauffenbergstraße 18
    74523 Schwäbisch Hall
    Tel: 0791-9413620
    Fax: 0791-9413708
    E-Mail: info@ra-weiner.de
    Homepage: Urheber- und Medienrecht


    Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak
    Hauptstraße 153
    68259 Mannheim
    Tel.: 0621 / 43 09 305
    Fax: 0621 / 43 09 306
    E-Mail: info@mit-recht-im-netz.de
    Homepage: Homepage


    Rechtsanwälte in Ravensburg Krafft, Gschwind & Schroeder
    Marienplatz 32
    88212 Ravensburg / Deutschland
    Telefon: 0751 / 366 250
    Telefax : 0751 / 366 25-25
    E-Mail: kontakt@rae-krafft.de
    Homepage: Rechtsanwälte in Ravensburg


    MS Concept Rechtsanwälte GbR
    Dr. Sven J. Mühlberger
    LL.M. (Medienrecht)
    Aleksandar Silic, LL.M. (Medienrecht)
    Gewerbestraße 11
    71332 Waiblingen
    Tel: 07151/20955-0
    Fax: 07151/20955-19
    E-Mail: info@ms-concept.de
    Homepage: Sie wurden abgemahnt? Wir helfen Ihnen. - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - modifizierte Unterlassungserklärung - Musiktauschbörse - Hilfe bei Abmahnung - Urheberverstoß



    Anwaltskanzlei HAAP
    Rechtsanwalt Matthias Haap
    Auf der Lehr 36/1
    D-72116 Mössingen
    Telefon: 07473 92 402-80
    Telefax: 07473 92 402-82
    E-Mail: info@ra-haap.de
    Homepage: To view this page correctly, you need a Web browser that supports frames.


    Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
    Hans-Thoma-Str. 25
    68163 Mannheim
    Telefon: 0621-16 73 80 30
    Telefax: 0621-16 73 80 31
    E-Mail: kontakt@ra-goennheimer.de
    Homepage: Abmahnung von Waldorf oder Nümann erhalten? Anwalt hilft kostengünstig und sofort!


    Rechtsanwälte Weidmann & Niederhöfer
    RA Till Schröders
    Fürststr. 13
    72072 Tübingen
    Tel: +49 (0) 7071 1339-0
    Fax: +49 (0) 7071 1339-99
    E-Mail: anwalt@kanzlei-sued.de
    Homepage: Kanzlei in der Südstadt - Rechtsanwälte Weidmann und Partner

    Empfohlene Anwälte in Bayern

    Rechtsanwältin Dr. Inge Schneider
    Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
    Beethovenstr. 14
    80336 München
    Tel.: 089 - 520 469 81
    Fax: 089 - 520 127 91
    E-Mail: info@dr-ingeschneider.de
    Homepage: Rechtsanwältin Dr. Inge Schneider, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, München, Anwalt, Abmahnung, Filesharing, Kanzlei Waldorf - Filesharing



    Röhl & Dehm, Rechtsanwälte, Partnerschaft
    Moritzplatz 6
    86150 Augsburg
    Telefon: 0821 / 319 53 88
    Telefax: 0821 / 319 53 89
    E-Mail : info@rdp-law.de
    Homepage: Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht


    IT-Recht-Kanzlei
    Rechtsanwälte
    Alter Messeplatz 2
    80339 München
    Telefon: +49 (0)89 / 13 01 433 - 0
    Telefax: +49 (0)89 / 13 01 433 - 60
    E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
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    Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau
    Fachanwalt für IT-Recht
    Kanzlei für IT-Recht
    Dachauplatz 8
    93047 Regensburg
    Tel [0941] 567 12 005
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    Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies
    Widenmayerstr. 34
    80538 München
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    Jun Rechtsanwälte
    Beethovenstraße 5
    97080 Würzburg
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    Fax: 0931 - 52235
    E-Mail: cjun@online-beratung.com
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    Rechtsanwalt
    Dipl.-Jur. Univ. Matthias Lederer
    Fürstendamm 7
    85354 Freising
    Telefon: 08161 - 486 90
    Telefax: 08161 - 923 42
    Mobiltelefon: 0176 - 6371 6862
    E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-matthiaslederer.de
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    Empfohlene Anwälte in Berlin


    Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin-Schöneberg
    Telefon: 030 - 694 04 44
    Fax: 030 - 691 36 52
    E-mail: info@rechtsanwalt-sandkuehler.de
    Homepage: Kanzlei - Moritz Sandkhler: Rechtsanwalt - Berlin Schneberg


    Rechtsanwälte
    Heinz / von Rothkirch / Hübener
    Köpenicker Straße 6a
    10997 Berlin
    Tel 030 6110 7725
    Fax 030 6110 7615
    Skype: Medienrecht
    E-mail: Berlin@h2vrh.de
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    Rechtsanwalt Mathis Gröndahl
    Fachanwalt für IT-Recht
    Kanzlei Sperling, Köhler und Reister
    Schönhauser Allee 146
    10435 Berlin
    Tel: 030 - 4468 44-0
    Fax: 030 - 4468 44-61
    E-Mail: mail@kanzlei-groendahl.de
    Homepage: Willkommen


    Rechtsanwalt Lenz Queckenstedt
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    10405 Berlin
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    Telefax 0421 / 95 90 190
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    Interview: Interview Abmahnwahn-Dreipage.de


    Kanzlei Kähler Kollegen
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    D-20355 Hamburg
    Telefon: +49-40-344344
    Fax: +49-40-345345
    E-Mail: kkk@kkk.de
    Homepage: Abmahnwahn-Dreipage Startseite

    Empfohlene Anwälte in Hessen


    Kanzlei Schmitt & Muth
    Dr. jur. Gernot Schmitt-Gaedke, LL.M. Eur.
    Rechtsanwalt · Hochschul-Lehrbeauftragter
    Münchener Straße 7
    60329 Frankfurt/Main
    Fon: 069/777 999 oder 069/2695997-0
    Fax: 069/2695997-11
    E-Mail: schmitt@schmitt.de
    Homepage: Schmitt & Muth | Kanzlei


    Rechtsanwalt Aydin Engin
    Eschersheimer Landstr. 1-3
    60322 Frankfurt am Main
    Telefon: 069 / 15 34 62 70
    Telefax: 069 / 28 41 61
    E-Mail: info@kanzlei-engin.de
    Homepage: Internetrecht Frankfurt Main | Rechtsanwalt Aydin Engin


    Kanzlei Dr. Momberg & v. Kiedrowski
    Rechtsanwalt Jörg von Kiedrowski
    Luisenstraße 23b
    37269 Eschwege
    Tel. 05651-50002
    Fax: 05651-32938
    E-Mail: kiedrowski@kanzlei-momberg.de
    Homepage: Kanzlei Dr. Rolf Momberg

    Empfohlene Anwälte in Mecklenburg-Vorpommern


    Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
    Richard Wagner Str. 14
    18055 Rostock
    Tel: 0381-448998 0
    Fax: 0381-448998 22
    E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de
    Homepage: Internetrecht - Home

    Empfohlene Anwälte in Niedersachsen



    Jurawerk Rechtsanwälte Twelmeier & Eisele Partnerschaftsgesellschaft
    Frankfurter Str. 2
    D-38122 Braunschweig
    Telefon: 0531 - 225 14 48
    Telefax: 0531 - 225 14 47
    E-Mail: info@jurawerk.de
    Homepage: Rechtsanwalt Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Braunschweig Abmahnung Urheberrecht Markenrecht - Home


    Feil Rechtsanwälte
    Georgsplatz 9
    30159 Hannover
    Tel: 0511/473906-01
    Fax: 0511/473906-09
    E-Mail: feil@recht-freundlich.de
    Homepage: recht-freundlich.de: RA Thomas Feil


    Heinz & v. Rothkirch Anwaltssozietät
    Büro Oldenburg
    Gottorpstr. 20
    26122 Oldenburg
    Tel: 0049 (0) 441 7792228-20
    Fax: 0049 (0) 441 7792228-28
    E-Mail: bartlmae@medien-kanzlei.eu
    Homepage: Heinz & v. Rothkirch Fachanwalt / Kanzlei fr Urheberrecht und Medienrecht


    Kanzlei OSSADA
    Bruchtorwall 13
    38100 Braunschweig
    Telefon: 0531-614998-0
    Telefax: 0531-614998-11
    E-Mail: info@kanzlei-ossada.de
    Homepage: Rechtsanwaltskanzlei Ossada - Startseite


    Anje Gering, LL.M
    Rechtsanwältin ? Fachanwältin für IT-Recht
    InnovationsCampus
    Major-Hirst-Str. 11
    38442 Wolfsburg
    Tel.: 05361-897-648-5
    Fax: 05361-897-648-9
    E-Mail: gering@anje-gering.de
    Homepage: www.anje-gering.de (nur registrierte Kunden)

    Empfohlene Anwälte in Nordrhein-Westfalen



    Wilde Beuger & Solmecke Rechtsanwälte
    Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
    50672 Köln
    Filesharer-Hotline: 0221-95 15 63-52
    Tel.: 0221-95 15 63-0
    Fax. 0221-95 15 63-3
    E-Mail: info@wb-law.de
    Homepage: Internetrecht Medienrecht & Urheberrecht Kln - Wilde Beuger & Solmecke Rechtsanwälte



    Maas Rechtsanwälte
    Rechtsanwalt Stefan Maas
    RingColonnaden
    Richard-Wagner-Str. 13-17
    50674 Köln
    Tel. +49 221 - 88 88 76 0
    Fax. +49 221 - 88 88 76 66
    E-mail: info@ra-maas.de
    Homepage: maas_rechtsanwälte



    Anwaltskanzlei Dr. Patrick Gau
    Arndtstr. 73
    44135 Dortmund
    Telefon: + 49 - (0) 231 - 996 76 78
    Telefax: + 49 - (0) 231 - 476 87 40
    E-Mail: info@drgau.de
    Homepage: Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei Dr. Gau



    mzs Rechtsanwälte
    Goethestrasse 8-10
    40237 Düsseldorf
    Telefon: 0211-280663-68
    Telefax: 0211-280663-91
    E-Mail: info@mzs-recht.de
    Homepage: Home* - musiktausch-recht.de



    Kanzlei Kremer
    Rechtsanwalt Sascha Kremer
    Wallstraße 9
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161/247788-0
    Fax: 02161/247788-8
    E-Mail: anwalt@kremer-legal.com
    Homepage: RA Sascha Kremer



    Kanzlei Schultz
    Rechtsanwalt Alexander Schultz
    Kampstraße 2
    58095 Hagen
    Telefon: 02331/3563753
    Fax: 02331/3563754
    E-Mail: info@raschultz.de
    Homepage: Kanzlei Schultz - Rechtsanwalt Alexander Schultz, LL.M. in 58095 Hagen, IT-Recht - Internetrecht - Medienrecht - Urheberrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Markenrecht - IT-Strafrecht / Strafverteidigung



    Rechtsanwalt Sebastian Trost
    Körnerstraße 66
    58095 Hagen
    Tel.: 02331 - 7875675
    Fax: 02331 - 7875676
    E-Mail: info@ra-trost.de
    Homepage: Leistungen des Rechtsanwalts und Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz Trost in Hagen



    Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm
    Rathausgasse 9
    53111 Bonn
    Telefon:0228/63 57 47 ; 0228/69 45 44
    Fax: 0228/65 85 28
    E-Mail: drpalm@web.de
    Homepage: Rechtsanwalt Dr. Palm - Anwaltskanzlei Bonn - Online - Internet



    Kanzlei im FEZ Dr. Frank Eikmeier
    Alfred-Herrhausen-Str. 44
    58455 Witten
    Telefon +49 (0) 2302 275600
    Fax +49 (0) 2302 275601
    Mobile +49 (0) 172 2606565
    E-Mail: info@medialaw.de
    Homepage: :::MediaLaw::: Urheberrecht Markenrecht Wettbewerbsrecht Medienrecht Presserecht



    Dr. Knetsch & Partner GbR
    Sandstr. 50
    57072 Siegen
    Telefon: 02 71 - 23 47 00
    Telefax: 02 71 - 2 34 70 30
    E-Mail: info@knetsch-partner.de
    Homepage: Rechtsanwalt Siegen - Dr. Knetsch & Partner GbR, Anwaltskanzlei



    Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
    Rechtsanwalt Dieter Ferner
    Carl-Zeiss-Strasse 552477 Alsdorf
    Deutschland
    Telefon: 02404 / 92100
    Telefax: 02404 / 92102
    E-Mail: info@Ferner-Alsdorf.de
    Homepage: Rechtsanwalt Ferner (Alsdorf, Aachen): Strafrecht Verkehrsrecht Wettbewerbsrecht IT-Recht Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht



    Rechtsanwälte Dr. Stracke, Bubenzer & Kollegen
    Rechtsanwalt Volker Küpperbusch
    Marktstr. 7
    33602 Bielefeld
    Telefon: 0521/96657-22
    Fax: 0521/96657-66
    E-Mail: info@ra-stracke.de
    Homepage: Rechtsanwälte und Notare Dr. Stracke, Bubenzer & Kollegen


    Kanzlei Rüsberg
    Rechtsanwalt Carsten Rüsberg
    Düngelstraße 84
    44623 Herne
    Tel.: 02323-3989617
    Fax.: 02323-3989618
    E-Mail: info@abmahn-hilfe.de
    Homepage: Rechtsanwalt Herne Carsten Ruesberg - Arbeitsrecht Verkehrsrecht Urheberrecht Internetrecht Abmahnrecht


    Kanzlei Rassi Warai
    Viktoriastr. 36
    32423 Minden
    Tel. 0571 385 65 -72
    Fax: 0571 38565-76
    E-Mail: ra@warai.de
    Homepage: Rechtsanwalt Minden - Mediator Minden | Anwaltskanzlei Rassi Warai



    Notar und Rechtsanwälte Wöhle Dröge Backhoff
    RA Spengler
    Wanner Str. 23-25
    44649 Herne
    Tel. 02325/952660
    Fax: 023325/952679
    E-Mail: spengler@norae.de
    Homepage: Home



    Willers Müller-Römer Kunze & Partner Rechtsanwälte
    Neusser Str. 93
    50670 Köln
    Tel: 0221-272348-0
    Fax: 0221-272348-99
    E-Mail: kanzlei@wmrk.de
    Homepage: www.medienrechtsanwaelte.de | WMRK Rechtsanwälte | Medienrechtsanwalt Willers, Müller-Römer, Kunze und Partner



    Goldberg Rechtsanwälte
    Wuppertal - Solingen
    Büro Wuppertal
    Hofkamp 140
    D- 42103 Wuppertal
    Telefon : +49(0)202/ 450036
    Telefax: +49(0)202/454505
    E-Mail: info@goldberg.de
    Homepage: GOLDBERG RECHTSANWÄLTE - Wuppertal, Solingen - Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht, Internetrecht, Fachanwälte, Fachanwalt

    Büro Solingen
    Melanchthonstrasse 17
    D-42653 Solingen
    Telefon: +49(0)212/ 590931
    Telefax: +49(0)212 / 590902
    E-Mail: info@goldberg.de
    Homepage: GOLDBERG RECHTSANWÄLTE - Wuppertal, Solingen - Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht, Internetrecht, Fachanwälte, Fachanwalt



    Rechtsanwälte Riechmann & Partner
    Rechtsanwalt Tim Fabig
    Marienstr. 52 32427 Minden
    Tel.: 0571 / 82878 ? 13
    Fax: 0571 / 82878 ? 10
    E-Mail : niemann.jennifer@rae-riechmann-partner.de
    Homepage: Willkommen auf der Internetprsenz der Rechtsanwaltssoziett Riechmann & Partner



    Rechtsanwalt Gregor Waschau
    Breite Straße 59
    47798 Krefeld
    Fon: 02151/ 61 59 72
    Fax: 02151/ 2 45 37
    E-Mail: waschau@bekomme-recht.de
    Hompage: wwwbekomme-rechtde


    Rechtsanwalt Philipp Obladen
    Neusser Str. 304
    50733 Köln
    Tel: 0221 - 949 667 52
    Fax: 0221 - 579 638 75
    mobil 0163 234 49 48
    E-Mail: mail@rechtsanwalt-obladen.de
    Homepage: Home - Die Abmahnwellenbrecher


    Rechtsanwalt Bernhard Schulte
    Alfred-Nobel-Str. 2-14
    50226 Frechen bei Köln
    Tel. +49 2234 ? 914 371
    Fax. +49 2234 ? 914 372
    E-Mail: zentrale@ra-schulte.net
    Homepage: Rechtsanwalt | Anwalt | Frechen | Pulheim | Hrth | Kerpen | Kln | Brhl | Internetrecht | Online-Recht | IT-Recht | Abmahnungen | Filesharing | Abmahnung | Urheberrecht | Urheberrechtsverletzung


    Alexander Steuer
    Rechtsanwalt
    BRINKMANN DEWERT
    Rechtsanwälte, Notare
    Rüttenscheider Straße 143
    D-45130 Essen
    Tele: +49 (0)201 720 96 46
    Fax +49 (0)201 779 84 9
    mobil +49 (0)172 214 74 80
    E-Mail: Steuer@brinkmann-dewert.de
    Homepage: Brinkmann Dewert


    André Sämann
    Rechtsanwalt
    Herzogswall 34
    45657 Recklinghausen
    Telefon 02361 370 340 0
    Telefax 02361 370 340 1
    E-Mail: info@ra-saemann.com
    Homepage: Willkommen in der Anwaltskanzlei Smann


    Rechtsanwalt Dr. Jan-Peter Psczolla
    Kanzlei für Medien Wirtschaft Wettbewerb
    Auf der Schleide 95
    53225 Bonn
    Tel.: +49 (0)228 299 712 80
    Fax: +49 (0)228 299 712 89
    Mobil: 0176 63738046
    E-Mail: mail@kanzlei-mww.de
    Homepage: Rechtsanwalt Dr. Psczolla - Kanzlei für Medien Wirtschaft Wettbewerb -

    Empfohlene Anwälte in Rheinland-Pfalz



    Rechtsanwaltskanzlei
    Dr. Caspers, Mock & Partner
    Rudolf-Virchow-Straße 11
    56073 Koblenz
    Telefon: 0261 / 40499-0
    Telefax: 0261 / 40499-38
    E-Mail: anwaelte@caspers-mock.de
    Homepage: Rechtsanwalt in Koblenz, Frankfurt, Bonn und Saarbrcken: Rechtsanwlte caspers mock

    Empfohlene Anwälte in Saarland


    Rechtsanwälte Comtesse & Comtesse
    Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle
    Bismarckstraße 37
    66121 Saarbrücken
    Tel.: +49 681 - 3 44 44
    Fax.: +49 681 - 3 44 45
    E-Mail: kanzlei@ra-comtesse.de
    Homepage: Comtesse & Comtesse - Rechtsanwälte



    Rechtsanwälte Roth | Hettmann & Kollegen
    Kanzlei Saarbrücken
    Hohenzollernstraße 13
    D-66117 Saarbrücken
    Telefon: 0681 58 20 20
    Telefax: 0681 58 20 23
    E-Mail: info@roth-coll.de
    Homepage: Rechtsanwaltskanzlei Roth | Hettmann & Kollegen - Rechtsanwälte & Fachanwälte in Saarbrücken, Saarland
    Empfohlene Anwälte in Sachsen



    Knigge Nourney Böhm
    Rechts- und Patentanwälte
    Wirtschaftsmediation
    Fachanwalt Urheberrecht
    04105 Leipzig
    Gohliser Str. 6,
    Telefon: +49 (0) 341/478 498 00
    Telefax: +49 (0) 341/478 498 01
    E-Mail: kanzlei@knpp.de
    Homepage: Rechtsanwalt, Patentanwalt und Mediator, Leipzig, Stuttgart, Karlsruhe


    Rechtsanwalt
    Alexander Grundmann, LL.M.
    Gustav- Adolf- Strasse 17
    04105 Leipzig
    Telefon: 0341/22 54 13 82
    Fax: 0341/21 53 98 4
    E-Mail: post@alexandergrundmann.de
    Homepage: Alexander Grundmann - Rechtsanwalt
    Empfohlene Anwälte in Sachsen-Anhalt



    Rechtsanwalt
    Jorkasch- Koch
    Lennéstr. 3
    39112 Magdeburg
    Tel: +49 (0)391 / 60 75 110
    FAX: +49 (0)391 / 60 75 003
    Mail to: info@kanzlei-jorkasch-koch.de
    Homepage: Kanzlei Jorkasch-Koch - Internetrecht - Home

    Empfohlene Anwälte in Schleswig-Holstein



    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwaelte
    Saalestr. 8
    24539 Neumuenster
    Fon ++ 49 (0) 4321 / 390 550
    Fax ++ 49 (0) 4321 / 390 5510
    E-Mail: damm@damm-legal.de
    Homepage: Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte


    Lauprecht Rechtsanwälte Notare
    Lorentzendamm 36
    D-24103 Kiel
    Telefon: +49 [0] 431-590 09-0
    Telefax: +49 [0] 431-590 09-81
    E-Mail: mail@lauprecht-kiel.de
    Homepage: Startseite » Lauprecht - Rechtsanwälte Notare

    Empfohlene Anwälte inThüringen



    SUFFEL & KOLLEGEN, Rechtsanwälte
    Leutragraben 2-4
    07743 Jena
    Tel: 03641 - 507760
    Fax: 03641 - 507777 Homepage
    E-Mail: Mathis.Hoffmann@jenAnwalt.de
    Homepage: JenAnwalt | Dr. Mathis Hoffmann, Rechtsanwalt, Jena


    Beachte! Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

    Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes, muss feststehen:
    1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
    2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)

    Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten, wenn:
    1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorar benannt wird und
    2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung!

    Da nach den uns vorliegenden Informationen nicht einmal die beiden vorgenannten
    Voraussetzungen von RA Scheffler aus München erfüllt werden, meinen wir sagen zu können:

    "Hände weg, vom Herrn der Schutzschriften!"
    Bitte hierzu lesen: Blog Abmahnwahn-Dreipage.de
    Quelle: Empfohlene Anwälte von Abmahnwahn-Dreipage.de


    Hier habe ich jetzt noch übersichtlich und zur besseren Orientierung alle namhaften Rechtsanwälte von Abmahnwahn-Dreipage zusammengetragen.


    Hoffe ja das keiner von uns mal einen nötig hat ;-)

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  15. Who Said Thanks:

    Freak69 (03.10.10) , MOK619 (25.07.10) , Instab (24.07.10)

  16. #9
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    Thumbs up WBS-LAW - Unser Youtube-Kanal

    Man sieht das auch unsere beliebten Rechtsanwälte das Medium You Tube für sich erkannt haben und dieses durchaus nutzen.

    http://www.youtube.com/KanzleiWBS

    Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? - Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln
    From: KanzleiWBS | 16. August 2010 | 4.049 Aufrufe
    http://www.wbs-law.de/news/it-teleko...tionsrecht/141...

    Hotline: 0221 / 400 67 55
    E-Mail: info@wbs-law.de
    Quelle: WBS-LAW / YouTube - KanzleiWBS's Channel

    Ich kann dieses nur possitiv empfinden und spricht dafür das man immer "uptodate" ist.

    mfg
    Last edited by Snitlev; 21.08.10 at 13:22.

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Bei Abmahnungen bitte ruhig Blut

    Wir haben es schon an diversen Stellen in diesem Blog gesagt, dass bei Abmahnungen keine kurzfristigen Reaktionen, weder in Form einer schnell unterzeichneten Unterlassungserklärung noch in Form einer schnellen Zahlung, an den Tag gelegt werden sollten.
    Wir erleben immer wieder, dass uns bei den Telefonaten an unserer Abmahnungs-Hotline von kurzfristigen Reaktionen berichtet wird. Wenn aber die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung in dem Entwurf beigefügt wurde, schon unterzeichnet an die abmahnende Kanzlei übersandt wurde, können wir nur noch wenig „retten“. Auch wenn schon Zahlung geleistet wurde, ist – wie man so schön sagt – das Geld weg.
    Wenn die Abmahnung am Wochenende bei Ihnen eingeht, besteht keine Notwendigkeit, sofort zu reagieren. Wir verstehen zwar, dass durch die Abmahnung ein Druck aufgebaut wird. Der Versuchung zur schnellen Erledigung sollten Sie aber allein schon unter Kostengesichtspunkten widerstehen. Nutzen Sie auch unseren Abmahnungsnotdienst am Wochenende per E-Mail.
    Kostenlose Abmahnungs-Hotline
    (MO – FR 9.00 bis 18.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen)
    0800 / 100 41 04

    Bitte senden Sie uns per E-Mail an feil@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

    Bei Abmahnungen bitte ruhig Blut | Abmahnung-Blog.de

    Ich kann hier aus eigenen Erfahrungen jedem nur nahe zu legen diese Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, gerade die kostenlose Ersteinschätzung ist schon mal eine sehr beruhigende Erkenntnis des evtl. Verfahrens bzw. wie man gegen die Abmahnungen sich zur Wehr setzt.

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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    Mit dieser Seite möchte ich zweierlei erreichen. Zum einen möchte ich mich als Ansprechpartner empfehlen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Zum anderen möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, sich umfassend über Abmahnungen zu informieren.

    Wenn Sie schnell Informationen benötigen, empfehle ich die Nutzung der Suchfunktion. Diese finden Sie im oberen Drittel dieser Seite. Tippen Sie dort einfach ein, welche Informationen Sie suchen - etwa zum Thema (mod.) Unterlassungserklärung oder zu einer bestimmten Kanzlei.

    Sie können sich natürlich auch – klassisch – bis zu den Punkten durchklicken, die Sie interessieren.Ich empfehle auf jeden Fall auch unseren Blog / Weblogs | dr-abmahnung.de , in dem auch Gastkommentatoren zu Wort kommen, die neue Themen auch unter alternativen Blickwinkeln beleuchten.
    Quelle: dr-abmahnung.de

    Diese neue und sehr informative Seite der renomierten Rechtsanwaltskanzelei Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte kann ich nur jeden ans Herz legen wenn er Ärger/Abmahnungen zu

    Domainrecht - Tauschbörsen und Abmahnungen - Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Shop Betreibern - Interessante Gerichtsurteile

    Ich kann Ihn Euch nur wärmstens empfehlen, da ich seine Dienste auch schon in Anspruch gegen eine Filesharing-Abmahnung genommen habe und bestens betreut worden bin in dem die Abmahnung erfolgreich abgewiesen wurde, meine Geschichte kann mann hier nachlesen inkl. Briefe vom Staatsanwalt, Abmhnkanzelei und RA Dr. Wachs: http://www.sb-innovation.de/showthre...threadid=13099

    Nun hier im Forum gibt es noch jemanden der seine Dienste in Anspruch genommen hat, aber sein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist (seine Geschichte kann hier auch nachgelesen werden).

    Nun will ich Euch die fettmarkierten Sparten etwas näher darstellen.

    Tauschbörsen und Abmahnungen

    Nutzer von Tauschbörsen, die mit Software wie Bearshare, Emule oder Bittorrent Filme und Musik herunterladen, sehen sich mittlerweile hohen Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber ausgesetzt.

    Abmahnungen wegen des unterlaubten Herunterladens von Musik werden besonders scharf von der Kanzlei Rasch aus Hamburg / Abmahnung Rasch | dr-abmahnung.de , der Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe / Abmahnung Nümann und Lang | dr-abmahnung.de und der Kanzlei Waldorf Frommer aus München / Abmahnung Waldorf Frommer | dr-abmahnung.de verfolgt.

    Gerade in diesem Jahr haben aber neben der Musikindustrie auch Filmhersteller begonnen hohe Forderungen zu stellen. Inbesondere die Kanzlei Waldorf Frommer und die Kanzlei Baumgarten Brandt sind hier sehr aktiv.

    Ebenfalls nicht unerwähnt bleiben soll, dass auch die Computerspielhersteller ebenfalls unter anderem durch die Kanzlei rka Rechtsanwälte / Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte | dr-abmahnung.de und Schutt, Waetke / Abmahnung Schutt, Waetke | dr-abmahnung.de Tauschbörsen überwachen lassen.

    Last but not least haben auch die Erotik-Hersteller eine Vielzahl von Kanzleien beauftragt, Rechtsverletzungen in Tauschbörsen zu verfolgen. Dazu gehören unter anderem Schulenberg und Schenk / Abmahnung Schulenberg und Schenk | dr-abmahnung.de, CSR Rechtsanwaltskanzlei / Abmahnung CSR Rechtsanwaltskanzlei | dr-abmahnung.de und U+C Urmann und Collegen / Abmahnung U+C Urmann | dr-abmahnung.de.

    Sie finden auf dieser Seite eine Vielzahl von Informationen zu den Rechteinhabern, den geltend gemachten Forderungen und wie Sie sich als Adressat einer Forderung am Besten dagegen wehren können.
    mehr dazu: Tauschbörsen und Abmahnungen | dr-abmahnung.de

    Domainrecht

    Eine Vielzahl von Auseinandersetzungen geht in Zeiten des Internets um die Domain. Falls Sie Fragen haben, etwa hinsichtlich der Registrierung einer Domain oder eine Kollision mit anderen Rechten etwa den Markenrechten eines Konkurrenten fürchten, zögern Sie nicht Kontakt zu mir aufzunehmen.
    In den meisten von mir bearbeiteten Fällen wurden Domain- Inhaber aufgefordert Ihre Domain freizugeben, weil sie mit einer Marke kollidiert. Die hohen Streitwerte lassen jeden Willen zur Gegenwehr im Keim ersticken. Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Ich berate Sie gern.
    mehr dazu: Domainrecht | dr-abmahnung.de

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Shop Betreibern

    Ein Dauerthema im Internet sind die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Mitbewerbern wegen angeblichen Verstößen. Viele Webshop Betreiber werden abgemahnt, weil etwa die AGB nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen sollen, oder weil die Widerrufsbelehrung nicht mehr an die aktuelle Entwicklung in Rechtsprechung angepasst ist. Häufig nehmen es die Mitbewerber dabei aber selber nicht so genau mit den entsprechenden Vorschriften. Falls Sie also eine Abmahnung erhalten, oder einfach Ihren Auftritt prüfen lassen wollen. Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne.
    mehr dazu: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Shop Betreibern | dr-abmahnung.de

    Eine kostenlose Ersteinschätzung erhaltet Ihr von Montag bis Freitag eine kurze kostenlose telefonische Ersteinschätzung, in der ich Sie über die Chancen und Risiken informieren werden.

    Auch diesen Samstag den 11. September / wie fast an jedem Samstag auch aber bitte vorher Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte dr-abmahnung.de informieren biete ich diesen Service von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr an. Rufen Sie mich an. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, ich helfe Ihne gern.

    Ihr

    Dr. Alexander Wachs


    Telefon: +49 (0)40 411 88 15 70
    Fax: +49 (0)40 411 88 15 77
    Fax2: +49 (0)40 444 655 10
    E-Mail: info@dr-wachs.de

    Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte und Neu dr-abmahnung.de

    Bitte nehmt Euch die Zeit und informiert und lest Euch dieses Threat sorgfältig durch solltet Ihr betroffen sein, denn garnichts zu unternehmen ist der falsche Weg!

    mfg
    Last edited by Snitlev; 11.09.10 at 11:30.

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    Abmahnung Kurzratgeber


    Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung bekommen haben, sollten Sie die nachfolgenden Punkte beherzigen:

    1. Reagieren Sie nicht vorschnell und unterzeichnen Sie nichts sofort.


    2. Prüfen Sie, ob ein Zugriff auf Ihren Internetanschluss, beispielsweise über WLAN oder anders, möglich war.


    3. Nutzen Sie anwaltliche Beratung zum Pauschalpreis für die außergerichtliche Vertretung. So kommen Sie sicher durch den Abmahndschungel. Hier ein Angebot.


    4. Denken Sie über eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung nach. So können Sie das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Unterlassungsforderung vermeiden.
    Quelle: Abmahnung Kurzratgeber | Abmahnung-Blog.de

    Hier noch mal für lesefaule dieses kompletten Threats, die Kurzfassung!


    Kostenlose Abmahnungs-Hotline
    (MO – FR 9.00 bis 18.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen)
    0800 / 100 41 04


    Hotline der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE

    Bereits seit dem Jahr 2007 bietet die Kanzlei Wide Beuger & Solmecke eine Filesharing-Hotline an. Mehr als 18.000 betroffene Filesharer haben das Angebot bislang in Anspruch genommen und die Nummer der Hotline gewählt. Ein Team von insgesamt sechs Juristen gibt unter der Nummer 0221 951 563 52 montags bis sonntags zwischen 9-18 Uhr Auskünfte über den allgemeinen Stand der Filesharing-Verfahren in Deutschland. Wir erläutern ebenfalls unser Vorgehen in dieser Sache und geben Ihnen Informationen zu Kosten unserer Inanspruchnahme. Mittlerweile haben über 7.000 Abgemahnte unsere Dienste in Anspruch genommen. Hier alle Infos im Überblick:

    * Filesharing-Hotline: 0221 951 563 52
    * Montags bis sonntags von 9-18 Uhr

    Gerne stehen wir auch Ihnen in Ihrer Sache zur Verfügung. Die Nummer der Hotline können Sie selbstverständlich auch in allen anderen juristischen Angelegenheiten nutzen. Wir erörtern dann mit Ihnen gemeinsam, ob wir Ihnen helfen können und mit welchen Kosten im Falle einer Mandatierung zu rechnen wären.
    Quelle: WBS-LAW » Hotline der Kanzlei WILDE BEUGER &#038; SOLMECKE


    Kontaktieren Sie mich für kostenloses Erstgespräch, in dem ich Sie über Chancen und Risiken aufklären werde, unter 040 411 88 15 70 oder per Email.

    Dr. Alexander Wachs
    Osterstraße 116
    20259 Hamburg

    Telefon: +49 (0)40 411 88 15 70
    Fax: +49 (0)40 411 88 15 77
    Fax2: +49 (0)40 444 655 10
    E-Mail: Bitte füllen Sie im untenstehenden Formular mindestens die mit einem roten Dreieck gekennzeichneten Felder aus, damit Dr. Alexander Wachs umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

    mfg

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    Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung - Wichtig! Kein Do it Yourself! Nur für RA

    Die Kölner Kanzlei Wilde-Beuger und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. stellen das Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung vor.



    Auch nach zwei Jahre sind die Abmahnwellen der Musikindustrie wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Internet auch nicht ansatzweise zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen (Film, Spiele, Software) findet diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz. Vereinzelt werden abgemahnte Verbraucher auch wegen Filesharing verklagt. Da die meisten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, geht es in diesen Prozessen um Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Viele der Klagen sind identisch oder vergleichbar. Oftmals ist die Beweisführung sehr zweifelhaft. Hier setzt die interaktive Musterklageerwiderung an, welche für jeden unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz (siehe unten) frei verwendbar ist. Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons orientieren sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe: Rechtssuchenden und Rechtsberatenden wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um ihr Know-How zu vernetzen und sich interaktiv mit Verbesserungen, Änderungen, Kritiken usw. einzubringen. Möglichst viele Anwälte nehmen unsere Erwiderung als Grundlage, verbessern unseren Schriftsatz und erstreiten damit möglichst positive Urteile.
    Grundlage für das Muster war ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt zwischen der Firma DigiProtect, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und einem betroffenen Filesharer. In der mündlichen Verhandlung vom 28.05.2009 hat sich das AG Frankfurt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses mit den in der Erwiderung angesprochenen Aspekten auseinandergesetzt

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Size:  386 Bytes : AG Frankfurt a.M. 30 C 731-09 - 24.pdf

    Spoiler Regeln zur freien Verwendung::


    Bei der Verwendung der interaktiven Musterklageerwiderung ist Folgendes zu beachten:



    1. Das Muster ist immer an den individuellen Fall anzupassen.



    2. Nehmen Sie diese Anpassung keinesfalls selbst vor, sondern lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt professionell beraten.



    3. Um weitere Vernetzungen und Wissensaustausch herzustellen, sind Erweiterungen, Veränderungen, Kritiken etc. unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz (Ziffer 7.) einzuschreiben und an den



    Verein gegen den Abmahnwahn e.V.

    Email: info@verein-gegen-den-abmahnwahn.de



    bzw.



    Rechtsanwalt Christian Solmecke

    Email: solmecke@wb-law.de



    zurückzuschicken. Mit einer kurzen Prüfung, durch die Fakes vermieden werden sollen, wird das Muster wieder aktuell auf die Homepage gestellt. Darüber hinaus kann der jeweilige Bearbeiter die Weiterentwicklung selbstverständlich auch auf seiner eigenen Internetseite veröffentlichen.



    4. Die Weitergabe der interaktiven Musterklageerwiderung ist ausdrücklich erwünscht.



    5. Selbstverständlich übernehmen die Bearbeiter des Musters keine Haftung für dessen Verwendung.



    6. Die nachfolgenden Bedingungen stellen die wesentlichen Elemente der CC-BY-3.0 Lizenzen heraus.





    Der volle Lizenztext ist hier zu finden: Creative Commons &mdash; Attribution 3.0 Germany


    Es ist gestattet,



    - das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen

    - Abwandlungen bzw. Bearbeitungen des Inhaltes anzufertigen, zu den folgenden Bedingungen:

    (a) Namensnennung.

    Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

    (b) Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen den Zeitpunkt ihrer Bearbeitung (Stand) sowie

    die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen

    voll ausgeschriebenen Link auf diese Seite einzubinden.

    (c) Sämtliche vorherige Bearbeiter sind in der Reihenfolge der Bearbeitung und (sofern vorhanden)

    mit Link auf deren jeweilige Webseite, anzugeben.





    Vorschlag:



    „Interaktive Musterklageerwiderung wegen File-Sharing, CC-Lizenz (BY 3.0) Creative Commons &mdash; Attribution 3.0 Germany



    Quelle: Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M., Kanzlei Wilde & Beuger, Köln, www.wb-law.de“



    Weitere Informationen zur Creative Commons-Lizenz finden Sie hier: Creative Commons &mdash; Attribution 3.0 Germany





    7. Bei Gericht und im eigenen Mandatsverhältnis müssen die in Ziffer 6. erwähnten Angaben in den Schriftsätzen nicht gemacht werden.
    Download als Word oder PDF:

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Size:  140 Bytes interaktive-musterklageerwiderung-in-filesharing-verfahren-cc-by-30-lizenz.doc

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Size:  386 Bytes interaktive-musterklageerwiderung-in-filesharing-verfahren-cc-by-30-lizenz.pdf




    Spoiler Projektliste:


    Projektliste Interaktive Musterklageerwiderung



    Wilde & Beuger
    Rechtsanwälte GbR
    Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
    50672 Köln

    Filesharer-Hotline: 0221-95 15 63-52
    Tel.: 0221-95 15 63-0
    Fax. 0221-95 15 63-3
    Email: info@wb-law.de





    Rechtsanwälte Musterfrau GbR

    Musterstraße 01

    29872 Musterstadt

    Tel:: 09262-992211

    Email: musterfrau@recht.de




    Diese Projektliste wird ständig aktualisiert und ist, neben einer gewissen Werbung, für alle aktiven Teilnehmer ein Gütesiegel an dem sich ein Betroffener orientieren kann. Wir rufen alle Kanzleien auf das Projekt zu unterstützen, denn wer in der Liste steht ist am Puls der Zeit.


    Quelle: Grundseite / Abmahnwahn-Dreipage Startseite


    Das dient nur zur Info, hier wird ausschließlich darauf hingewiesen das diese "Musterklageerwiderung" nur für Anwälte bestimmt ist!

    Bitte nicht als "Do it Yourself" verstehen!

    Trotzdem finde ich es nützlich und auch durchaus interessant uns dieses Wissen zukommen zu lassen, so dass man mal einen Blick hinter den "Kulissen" werfen kann.

    mfg
    Last edited by Snitlev; 12.11.10 at 18:49.

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    ist Dr. Wachs schon in kenntnis gesetz worden?
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    Freak69 (12.11.10)

  25. #15
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    Ja ist er, denke auch mal das sich Rechtsanwälte die sich mit dieser Marterie beschäftigen untereinander austauschen ;-)

    siehe,

    Für die Kanzlei Rasch kann diese Entscheidung nur als der Super Gau bezeichnet werden. Die Versendung tausender unwirksamer Abmahnungen über einige Jahre für die Großen der Musikindustrie durch eine Kanzlei, die nichts anderes macht als Abmahnungen zu versenden. Da ist wirklich mal Musik drin.
    Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Kanzlei Rasch in Bedr&#228;ngnis - Abmahnungen der letzten Jahre unwirksam (?) - LG Hamburg (308 O 710/09) spricht ein Machtwort

    PS. ist zwar jetzt nicht genau das Thema der Musterklageerwiderung, aber hier sieht man wie schnell gewisse Urteile sehr schnell die Runde machen ;-)

    mfg
    Last edited by Snitlev; 12.11.10 at 20:58.

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    (18.01.22) , Freak69 (12.11.10)

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