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View Full Version : LG Frankfurt: kein Betrug bei Abofallen



Snitlev
22.03.09, 10:54
Ob Routenplaner oder Hausaufgabenhilfe, Grußkarten oder Sudoku-Rätsel, es ist immer die gleiche Masche: die Preisangaben sind auf der Website nur zu finden, wenn man das Kleingedruckte im Sternchenhinweis oder in den AGB liest. Falls nicht, steckt man schon in der Abo-Falle.
Quelle: Strafrecht & Internet: LG Frankfurt: kein Betrug bei Abofallen » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - Anwalt (http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/1154.html)

Ich finde es eine Sauerei und kann das Urteil nicht gutheißen, denn nichts anderes als Täuschung ist es was hier von den Anbietern getan wird,
schade das das Gericht so urteilt...

Also Jungs passt auf Eure Seiten auf wenn ihr Euch Abos besorgen wollt...

mfg