Snitlev
19.02.09, 15:41
In einem aktuellen Urteil vom 05.11.2008 (Az. 18 O 34/08) hat das LG Bielfeld entschieden, dass Abmahnungen, die sich auf die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung während der Übergangszeit beziehen, als Bagatelle i.S.d. § 3 UWG zu werten sind.
In einem aktuellen Urteil vom 05.11.2008 (Az. 18 O 34/08) hat das LG Bielfeld entschieden, dass Abmahnungen, die sich auf die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung während der Übergangszeit beziehen, als Bagatelle i.S.d. § 3 UWG zu werten sind.
Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt:
weiterlesen unter, W&B Anwälte LG Bielefeld: Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Muster-Widerrufserklärung ist rechtsmissbräuchlich (http://www.wb-law.de/news/e-commerce/766/lg-bielefeld-abmahnungen-wegen-der-verwendung-der-alten-muster-widerrufserklaerung-ist-rechtsmissbraeuchlich/)
und wieder mal ein gutes Urteil zu Ungunsten der Abmahner, ein schönes Wort ( rechtsmissbraeuchlich )...
mfg
In einem aktuellen Urteil vom 05.11.2008 (Az. 18 O 34/08) hat das LG Bielfeld entschieden, dass Abmahnungen, die sich auf die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung während der Übergangszeit beziehen, als Bagatelle i.S.d. § 3 UWG zu werten sind.
Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt:
weiterlesen unter, W&B Anwälte LG Bielefeld: Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Muster-Widerrufserklärung ist rechtsmissbräuchlich (http://www.wb-law.de/news/e-commerce/766/lg-bielefeld-abmahnungen-wegen-der-verwendung-der-alten-muster-widerrufserklaerung-ist-rechtsmissbraeuchlich/)
und wieder mal ein gutes Urteil zu Ungunsten der Abmahner, ein schönes Wort ( rechtsmissbraeuchlich )...
mfg