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View Full Version : Urteil bzgl. Tracker-Betreibern



devilyzer
11.01.09, 16:15
Bei dem folgenden Urteil handelt es sich um einen eDonkey-Tracker. Allerdings kann die Argumentation des Urteils auch auf BitTorrent-Anti-Leech-Tracker angewandt werden. Bitte lest selbst:

Das Landegericht Frakfurt am Main hatte durch Beschluss am 30.09.2008 (Az.2-18 O 123/08) ebenfalls über die Frage der Verantwortlichekit beim Betrieb eines Filesharing (edonkey) Trackers zu entscheiden. Während etwa zwei Wochen später das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.10.2008 (Az. I-20 U 196/07, 20 U 196/07) eine Verantwortlichkeit des Betreibers ablehnte, nahm das Landegericht Frakfurt eine Haftung an.

Im Zurverfügungstellen der Auflistung aller freigegebenen Dateien der jeweils am Server angemeldeten Nutzer sei ein öffentliches Zugänglichmachen dieser Daten im Sinne des § 19a UrhG gegeben. Es sei dabei irrelevant, dass sich die streitgegenständlichen Werke tatsächlich nicht auf dem Server befunden haben. § 19a UrhG setze nicht voraus, dass das urheberrechtlich geschützte Werk in digitaler Form im Herrschaftsbereich des Anspruchsgegners abgespeichert sei.

Für das Landgericht war schon ausreichend, dass ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk auf einem Tracker verzeichnet war. Unschädlich sei deshalb, dass für den Zugriff der Öffentlichkeit auch ein Beitrag mindestens eines anderen Nutzers (der die Datei auf seinem Rechner freigibt) erforderlich sei. Dessen Handeln sei selbstständig haftungsbegründend und eine Störerverantwortlichkeit anderer Beteiligter werde dadurch nicht ausgeschlossen.

Was dies für die Betreiber von Anti-Leech-Trackern im BitTorrent-Bereich heißt, liegt wohl auf der Hand. Die Argumentation, dass sie nicht die lizenzgeschützten Materialien selbst anbieten, sondern nur die Plattform zur Verfügung stellen, auf der lediglich die Verbindungsdateien ausgetauscht werden, zieht dann wohl nicht mehr.

Da dürften sich in Zukunft einige Herrschaften sehr warm anziehen.

v6ph1
11.01.09, 18:43
Müsste man damit nicht auch Google abmahnen können, da diese doch auch "alle" Dateien listen, die gegen das Urheberrecht verstoßen?

Letztenendes gilt damit für Tracker dieselbe Haftung, wie für Foren: Illegale Inhalte "müssen" gelöscht werden.

Da es sich aber nur um deutsche Urteile handelt, kann man das nicht auf andere Länder übertragen und insbesondere bei Filesharingfreundlicheren Ländern dürfte es ganz anders aussehen.

mfg
v6ph1

devilyzer
11.01.09, 19:00
Google hat aber nicht die primäre Absicht, lizenzgeschützte Materialien zu verbreiten und ihre Internetpräsenz lässt auch nicht darauf schließen.

Im Übrigen ist es völlig gleichgültig, in welchem Land der Server steht. Entscheidend ist das Land, in dem der Betreiber haust. Der Server ist für Ermittler nur dann von Bedeutung, wenn sie eine Durchsuchung anstreben oder mittels der Serverregistrierungsdaten auf den Betreiber schließen wollen. Sind die Daten des Betreibers aber bekannt, z.B. durch Zeugenaussagen oder andere Ermittlungen, so spielt der Ort des Servers keinerlei Rolle mehr.

Man will schließlich nicht den Server verurteilen, sondern den Betreiber. Und wenn man den in Deutschland aufgabeln kann, schützt ihn ein schwedisches oder kanadisches Recht nur noch vor einer Durchsuchung seines Servers, nicht aber vor einem Urteil bezüglich des Betreibens eines Trackers, den er mit primärer Absicht betrieben hat, lizenzgeschützte Materialien zu verbreiten.

Die Torrentler sollten unbedingt von dem Glauben abkommen, dass ein "sicheres" Land vor alles und allem schützt. Es schützt lediglich die Nutzer bzw. den Server, aber niemals den Betreiber. Es ist lediglich schwerer an den Betreiber heranzukommen, aber hat man diese Hürde einmal genommen, macht ein Server in einem "sicheren" Land keinen Sinn mehr.