fromas
28.09.07, 19:08
LG Karlsruhe hebt Urteil gegen einen der Hehlerei bezichtigten Ebay-Nutzer auf
Ebay-Fans dürfen aufatmen: Wer bei dem Auktionsportal, ohne es zu wissen, gestohlene Ware ersteigert hat, macht sich nicht strafbar. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag (18 AK 136/07) entschieden. Das Gericht hob damit ein zuvor gefälltes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe gegen einen wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilten Softwareingenieur auf...
Weiterlesen auf zdnet.de (http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39158075,00.htm?h)
:top::tongue:
Ebay-Fans dürfen aufatmen: Wer bei dem Auktionsportal, ohne es zu wissen, gestohlene Ware ersteigert hat, macht sich nicht strafbar. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag (18 AK 136/07) entschieden. Das Gericht hob damit ein zuvor gefälltes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe gegen einen wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilten Softwareingenieur auf...
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