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View Full Version : Vorratsdatenspeicherung 2009 - Filesharing



Codeman
23.12.08, 16:22
Ab 2009 tritt ja die Vorratsdatenspeicherung auch für Internet-Verbindungsdaten in Kraft. Die Daten müssen 6 Monate lang gespeichert werden was sich ja erst mal nicht so gut anhört. Aber



Die Vorratsdaten dürfen zwar gespeichert aber nur übermittelt werden, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens schwerste Straftaten, sogenannte Katalogtaten iSd § 100a Abs 2 StPO sind.
Bundesverfassungsgericht schränkt Zugriff auf Vorratsdaten erneut ein | (http://www.freiesinternet.com/2008/12/04/bundesverfassungsgericht-schrankt-zugriff-auf-vorratsdaten-erneut-ein/)

Dann dürfte es für die Abmahner ja nicht so gut aussehen oder verstehe ich das falsch?


Hab grad was interessantes gefunden
http://www.faz.net/print/Auto/Zugriff-durch-die-Hintertuer



Zugriff durch die Hintertür

Als der Bundesrat das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" und damit auch die Vorratsdatenspeicherung passieren ließ, jubelte die Musikindustrie und forcierte ihre Massenabmahnungen, wie wir hier am 4. November beschrieben hatten: Sie ermittelt die IP-Adressen von Tauschbörsennutzern, der Staatsanwalt fragt beim Internet-Provider nach Name und Adresse, und anschließend mahnen Anwälte der Musikindustrie ab. Der "Täter" wird zwar strafrechtlich nicht weiter belangt, zahlt für den vorgefertigten Abmahnbrief aber eine Rechtsanwaltsgebühr in vierstelliger Höhe. Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März grenzt nun den Spielraum für den Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung erheblich ein. Nur für die Verfolgung schwerer Straftaten darf der Zugriff erfolgen. Die von der Musikindustrie aufgedeckte Urheberrechtsverletzung sehen hingegen die Staatsanwaltschaften häufig als Bagatellvergehen und lehnen die Ermittlung ab. Wer nun vorschnell meint, jeglicher Zugriff auf Verkehrsdaten von Tauschbörsennutzern sei nun versperrt, "Sauger hätten freie Bahn", freut sich zu früh. Nach Einschätzung der Musikindustrie wird der Entscheid keinen Einfluss auf ihre Massenabmahnungen haben. "Gängige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung ist die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers und nicht von Verkehrsdaten, auf die sich die Entscheidung bezieht", differenziert Dieter Gorny vom Bundesverband Musikindustrie. Die Musikindustrie benötige den Zugriff auf die Verkehrsdaten nicht. Schließlich liefere sie bei der Ermittlung diese Daten selbst. Das ist eine schwer nachzuvollziehende Argumentation, denn erst die Verkehrsdaten des Providers liefern die Verknüpfung zwischen den von der Musikindustrie ermittelten IP-Daten und den Bestandsdaten des Kunden. Ferner werden viele Staatsanwaltschaften die Strafermittlungen gegen Tauschbörsennutzer weiter betreiben, weil sich die vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Beschränkungen nur auf die mit Vorratsdatenspeicherung gesammelten Informationen beziehen. Nicht aber auf Daten, die der Provider für Abrechnungs- oder Systemsicherheitszwecke protokolliert. Die Telekom beispielsweise speichert für sieben Tage, welche IP-Adresse sie welchem Kunden zugewiesen hat. Erst wenn die Telekom 2009 die Vorratsdatenspeicherung umsetzt, greift die Anordnung aus Karlsruhe.