Snitlev
09.12.08, 00:34
Online-Händler müssen neben dem Kaufpreis auch automatisch die Versandkosten angeben. Das entschied nun das OLG Frankfurt am Main. (Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07) Wer die Angaben „versteckt“, beispielsweise hinter einem Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt wettbewerbswidrig.
Quelle: E-Commerce: OLG Frankfurt: Online-Shops müssen Versandkosten automatisch anzeigen » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - Anwalt (http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1060.html)
Sehr gutes Urteil zum Schutz der Kunden, wenn ich daran denke wie nervend es manchmal ist sich durch zu klicken bis man endlich weiß was an die Gesamten Versandkosten (plus Nachmahme usw.) auf einen zukommt.
Quelle: E-Commerce: OLG Frankfurt: Online-Shops müssen Versandkosten automatisch anzeigen » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - Anwalt (http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1060.html)
Sehr gutes Urteil zum Schutz der Kunden, wenn ich daran denke wie nervend es manchmal ist sich durch zu klicken bis man endlich weiß was an die Gesamten Versandkosten (plus Nachmahme usw.) auf einen zukommt.