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View Full Version : LG Köln: Irreführende Produktwerbung stellt einen Abmahngrund dar



Snitlev
03.12.08, 17:02
Ein im Online-Handel häufig anzutreffender Abmahngrund sind Werbeaussagen oder Produktbeschreibungen, die irreführende Angaben enthalten und dazu geeignet sind den Verbraucher über wesentliche Eigenschaften des Produktes zu täuschen.

Quelle: W&B Anwälte LG Köln: Irreführende Produktwerbung stellt einen Abmahngrund dar (http://www.wb-law.de/news/e-commerce/660/lg-koeln-irrefuehrende-produktwerbung-stellt-einen-abmahngrund-dar/)

Also aufgepasst bei den Beschreibungen Euer Produkte...:eek:


Aufgepasst im Online-Handel: Unzulässige AGB-Klauseln können teuer werden!


Die Gestaltung von rechtssicheren AGB ist gerade im Online-Handel nicht immer ein leichtes Unterfangen. Die Liste der abmahnfähigen AGB-Klauseln ist schier unendlich und ehe man sich versieht wird man als Online-Händler auch schon von Konkurrenten wegen fehlerhafter AGB abgemahnt.

Quelle: W&B Anwälte Aufgepasst im Online-Handel: Unzulässige AGB-Klauseln können teuer werden! (http://www.wb-law.de/news/allgemein/662/aufgepasst-im-online-handel-unzulaessige-agb-klauseln-koennen-teuer-werden/)

ebenfalls bei den AGB-Klauseln aufpassen :wink:


weiter gehts mit den neusten Urteilen :eek:


OLG Köln bejaht Mithaftung eines Online-Auktionshauses für Urheberrechtsverletzung


Das OLG Köln hat im Rahmen eines Urteils vom 15.11.2008 die Mithaftung eines Online-Auktionshauses für eine Urheberrechtsverletzung bejaht.
Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Der Inhaber eines Kunstwerkes lichtete dieses zum Zwecke des Verkaufs ab und stellte die Ablichtung im Rahmen der Online-Auktion ins Internet. Dabei war die Ablichtung des Kunstwerkes noch länger als eine Woche nach Beendigung der Auktion frei abrufbar.

Quelle: W&B Anwälte OLG Köln bejaht Mithaftung eines Online-Auktionshauses für Urheberrechtsverletzung (http://www.wb-law.de/news/allgemein/663/olg-koeln-bejaht-mithaftung-eines-online-auktionshauses-fuer-urheberrechtsverletzung/)

na ob da nicht Ebay evtl. gemeint ist :confused:

so und zu Schluss:
Keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe durch sog. „Listbroking“


Sowohl das OVG Münstern als auch das Landgericht Köln (Beschluss vom 07.08.2008; 1 L 872/ 08) haben entschieden, dass allgemeine und im Wege des sog. „Listbrokings” von Dritten eingeholte formularmäßige Einwilligungserklärungen keine wirksame Einwilligungen in Werbeanrufe bei Verbrauchern darstellen.

Quelle: W&B Anwälte Keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe durch sog. ?Listbroking? (http://www.wb-law.de/news/allgemein/664/keine-wirksame-einwilligung-in-werbeanrufe-durch-sog-listbroking/)


Hoffe hiermit unsere Online-Händler ein wenig Abhilfe in Rechtsfragen zu unterstützen. :cool: