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View Full Version : Abmahnung??



user132
24.11.08, 12:27
Hallo,
ich habe folgendes Problem..
Meine Email-Adresse wurde entwendet und irgentwo eingesetzt und hat Kosten verursacht. Jetzt bekomme ich Mahnbescheide. Meine Frage ist nun kann man mich ernsthaft dafür belangen? Für etwas was ich nicht getan habe?.. Ich habe die Adresse schon so lange und da taucht sie an allen Enden auf.. die dann so zu missbrauchen wird einfach. Hat ein Anwalt eine Chance die Daten meines Providers zu bekommen? Selbst wenn korrekte Daten sind nicht angegeben nur der Name. Gehört das zu der "Abmahnwelle" um die Unschuldigen abzukassieren.?? Ich hab mich durch die AGB´s gelesen und bin mir nicht sicher.. Durch einen richterlichen Beschluss wäre das sicher möglich.. Aber reicht das? Ein Phantasiename und eine Emai-Adresse??

20ilc05
24.11.08, 13:05
Also so lange sie dir nicht 100%ig beweisen können das du das was abgeschlossen hast, können sie dir erst einmal gar nichts! Ich würde an deiner Stelle mal bei deiner Rechtschutzversicherung anrufen und denen mal das Problem schildern(ich hoffe du hast eine), die würden dir dann schon einen Anwalt empfehlen!Außerdem würden sie die Kosten zahlen.
LG 20ilc05

system28
24.11.08, 17:31
Einem Freund von mir ist sowas auch passiert. Die Firma "MegaDownloads" hat ihm plötzlich Mahnungen geschrieben er müsse noch ca. 90 Euro für Dienstleistungen bezahlen, die er aber nie in Anspruch nahm. Auch nach einem Widerspruch haben die immer noch Mahnungen geschrieben und auch ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet. Erneut wurde ein Widerspruch zurückgeschrieben...und nach ein paar darauffolgenden "letzen" Mahnungen haben die es aufgegeben. Die drohten auch mit "wir werden sie verklagen etc." doch dies geschah nie, denn die wissen ganz genau dass sie da den kürzeren ziehen würden. Die hatten Namen, E-Mail-Adresse und ne IP, die auch auf den Provider-Pool passte. Sowas ist aber leicht rauszufinden und reicht nicht zur Anklage. Wichtig ist, einen Widerspruch zu schreiben. Dann abwarten und nicht einschüchtern lassen! Sie werden gewöhnlich aufgeben. Wenn du wirklich nichts kostenpflichtiges abgeschlossen hast, hast du nix zu befürchten. Natürlich ist einen Anwalt mal das Problem zu schildern ne gute Idee...aber wenn du keine Rechtschutz-Versicherung hast oder nen Kumpel-Anwalt würde ich erstmal abwarten. Google mal die Firma/Dienst ob du was findest "Abzocke" oder ähnliches. Hoffe (für dich) es wird alles gut (was ich schwer annehme).

20ilc05
24.11.08, 17:45
Widerspruch sollte man immer als erstes einreichen und vlt auch mit richterlichen Maßnahmen drohen!
Lg 20ilc05

P.S: Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast dann kannst auch zum Rechtshelfer gehen, die machen auch kostenlose Beratungsgespräche:biggrin:

Ich hoffe auch nur das Beste für Dich!Erzähl was drauß geworden ist:top:

shoulder
24.11.08, 17:57
Jemand hat sich mit deiner Mail auf einer Pay Site angemeldet?

Nicht reagieren, wenn es eine Abzocke ist werden sie aufgeben da es den Aufwand nicht wert ist.
Falls sie es nicht lassen, rechtliche Schritte einleiten, im Zweifelsfall müssen sie dir die Nutzung der Seite nachweissen, und wenn du diese Seite nicht in Anspruch genommen hast, hast du nichts zu befürchten. :wink:

Bin aber kein Profi auf dem Gebiet und kann daher nichts garantieren.

LongbowArcher
24.11.08, 18:01
Poste mal die Seite bitte, von der du Mahnungen bekommen hast oder schreibe sie per PN.
Mich würde die Preisgestaltung und die Kommunikation des Preises interessieren.

Ansnsten SOFORT ohne irgendwelche Umschweife Wiederspruch einlegen, sonst kann es sein, dass das ganze zwar nicht Rechtens ist, aber auf Grund eines Fristversäumnises von dir, doch bezahlt werdenmuss.

system28
24.11.08, 18:54
Nicht reagieren, wenn es eine Abzocke ist werden sie aufgeben da es den Aufwand nicht wert ist.


Nun, der Widerspruch ist sehr wichtig! Danach nicht weiter reagieren! Die Seite würde mich auch interessieren.

Dagon
24.11.08, 20:19
oder gar nicht reagieren, kumpel von mir war so blöd und hat sich angemeldet bei sowas aber zum glück mit falschen daten. Der hat mich dann jedesmal angerufen wenn ne mail kam und musste den beruhigen lol

Mfg Dagon

LongbowArcher
24.11.08, 20:36
Nicht zu reagieren ist das Dümmste was man machen kann, sorry, aber man sollte da immer reagieren und zwar mit einem Wiederspruch.

ghostfucker
24.11.08, 20:57
ich habe mich auch mal scheinbar bei alphaload angemeldet und sollte danach zahlen... das war vor ~8 monaten. nach der dritten mail sind sie einfach auf die blackliste gewandert -> wenn ich nix von einer anmeldung weiss ist es für mich einfach spam und nix anderes.

nun zumindest haben vor rund 3monaten die 1-2 wöchigen 'zahl-mich-oder-sonst-mails' aufgehört...

hitman
24.11.08, 22:31
das ganze hat doch gegen mai angefangen mit den mahnungen und meistens landen sie auch noch ins spam fach. man sollte einfach nicht reagieren. kriegt man eine mahnung für gewöhnlich nicht nachhause geschickt? ausserdem wenn man da schon als anrede seine email adresse stehen hat ist es unseriös

ghostfucker
24.11.08, 23:15
kriegt man eine mahnung für gewöhnlich nicht nachhause geschickt?

jetzt wo du es sagst^^
das muss auch ein anschreiben sein, sonst kann es beruhigt in den müll wandern...

LongbowArcher
25.11.08, 08:06
jetzt wo du es sagst^^
das muss auch ein anschreiben sein, sonst kann es beruhigt in den müll wandern...

Das ist falsch, die Mahnung ist laut BGB an keine Form gebunden, deshalb gilt weiterhin:

IMMER Wiederspruch einlegen!

ghostfucker
25.11.08, 10:09
IMMER Wiederspruch einlegen!

und woran erkennst du dann eine 'seriöse' mahnung? oder beantwortest du generell auch spam?

solange ich keine halbwegs seriöse mahnung (ich erwarte den brief auch per einschreiben) bekomme, lege ich keinen wert drauf zu reagieren. in solchen fällen hofft die gegenseite eher auf jemanden der einfach zahlt und mehr net...

siehe meine erfahrungen mit alphaload oder den beitrag von dagon. das war einfach nur purer spam, der vermutlich zukünftig nicht mal durch den spamfilter deines mail-anbieters kommt, auf den du aber natürlich höchst formel geantwortet hättest :rolleyes:

user132
25.11.08, 13:40
so.. danke für die vielen Antworten aber ich hab was ganz anderes gemacht^^
Da die nur eine Email-Adresse von mir haben(name und anschrift falsch, hab ich die email adresse gelöscht .. die emailadresse war sowieso so alt das die so mit SPAM verseucht war daher war ein wechsel eh überflüssig. ich kann also auch keine seiten und namen nennen.. nun wird einer auf seinen kosten sitzen bleiben denk ich..

v6ph1
25.11.08, 18:06
Das ist falsch, die Mahnung ist laut BGB an keine Form gebunden, deshalb gilt weiterhin:

IMMER Wiederspruch einlegen!
Nur wie will jemand bei einer eMail den erfolgreichen Versand nachweisen.
Zudem ist ja nichtmal gesichert, dass die eMail-Adresse zur geforderten Person gehört.

Somit dürfte man doch alles, was nicht Einschreiben ist ignorieren können. (Man hat ja nix bekommen)

mfg
v6ph1

LongbowArcher
25.11.08, 19:31
Nein, das ist falsch.
Die Mahnung ist und bleibt formfrei und damit gilt sie.

ghostfucker
07.12.08, 17:46
dann möchte ich dich bitten mal in die new zu schauen...:

http://www.sb-innovation.de/showthread.php?threadid=7735

wie bereits paar mal gesagt, alles was kein einschreiben ist, ist auch nichts wert... da kannst du sonst gleich auf jede spam mail antworten.

LongbowArcher
07.12.08, 20:59
Das Urteil sagt lediglich, dass der Versand bewiesen werden muss.
Bei größeren Unternehmen zum Beispiel werden Emailkontakte geloggt, um so alles jederzeit beweisen zu können. => Einschreiben nicht nötig!

Unsere Systeme wurden, dank eines neuen Gesetzes für Telekommunikationsanbieter, vor kurzem auch darauf umgestellt.
Sprich: Emailversand kann eindeutig bewiesen werden....Verstehe nicht, wieso ihr euch dagegen so stemmt....
Ihr brecht euch odch keinen ab, da eben einen Wiederspruch einzulegen per Mail und fertig. Als wenn ihr ständig, jeden Tag zig von diesen Dingern bekommen würdet!
Wenn es eben nur welcheohne Anspruch sind, dann hattet ihr glück, aber was, wenn dann mal eine drunter ist, die rechtliche Grundlage hat? Wenn ihr die ignoriert habt....prost mahlzeit

mabuse
08.12.08, 10:28
Sprich: Emailversand kann eindeutig bewiesen werden....Verstehe nicht, wieso ihr euch dagegen so stemmt....
Ja, und?

Solange man nicht gerade einen Firmenaccount benutzt, oder den, der einem vom Internetprovider zugeweisen wird, sondern irgendwo da draussen in der großen, weiten Welt einen Free-Account benutz, bleibt doch die Frage, wem die email-Adresse überhaupt gehört.

Wenn ich solche email bekommen würde - ich würd die auch einfach ignorieren (wenn ich ncht gerade mit meinem richtigen Namen angesprochen werde). Wenn die was wollen, dann sollen sie gefälligst einen Brief schreiben. Im Zweifelsfall behaupte ich einfach, das mir diese email-Adresse gar nicht gehöre.
Allerding benutze ich auch grundsätzlich emails im außereuropäischen Ausland.

Die Rechtsgültigkeit von emails ist sowieso noch heftig umstritten . . .

LongbowArcher
08.12.08, 17:44
Die Rechtsgültigkeit von emails ist sowieso noch heftig umstritten . . .

Oh je......da fehlen mir die worte :)

Snitlev
08.12.08, 23:48
so nun mal mit Beweis und @LongbowArcher hat recht, auch wenn man es nicht glauben kann aber in Zeiten von Emails und co. wurde dieses geändert und ist somit rechtens gültig!

Siehe: Online Werberecht - Email als Beweis (http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html)

oder: Die Rechtsgültigkeit elektronischer Dokumente / SecCommerce > Fachwissen > Politik und Recht > Deutschland > SigG-Regelungsgehalt (http://www.seccommerce.de/de/fachwissen/politik_und_recht/deutschland/rechtsgueltigkeit.html)

Hoffe das man das jetzt geklärt hat...