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View Full Version : AG Hannover zu Beschaffenheitsvereinbarungen beim Verkauf von Plagiaten



Snitlev
29.10.08, 10:24
In einem aktuellen Urteil des AG Hannover vom 03.07.2008 (Az. 506 C 235/08) entschied das Gericht, dass die Aussage „Ich bin von der Originalität überzeugt” in einem Internetangebot keine Beschaffenheitsgarantie darstelle.
Die Klägerin hatte von der Beklagten über eine Internetauktionsplattform eine Markenhandtasche gekauft. Die Klägerin behauptete nach Lieferung der Kaufsache, dass es sich bei der Tasche um ein Plagiat handle. In der von der Beklagten in dem Angebotstext getätigten Aussage, sie sei von der Originalität der Kaufsache überzeugt, sah die Klägerin eine Beschaffenheitsvereinbarung. Das AG Hannover teilte diese Ansicht nicht und begründete seine Entscheidung wie folgt:
Quelle: W&B Anwälte AG Hannover zu Beschaffenheitsvereinbarungen beim Verkauf von Plagiaten (http://www.wb-law.de/news/allgemein/633/ag-hannover-zu-beschaffenheitsvereinbarungen-beim-verkauf-von-plagiaten/)

sehr interessantes Urteil...

Dagon
29.10.08, 16:00
Problem ist halt immer wie weiß man ob es ein Original ist?? Das weiß keiner. Da haben ja sogar selbst Spezialisten Probleme die Unterschiede zu sehen.

Übrigens hab mal vor einiger Zeit angeboten bekommen, ne Rolex Uhr, zu 99% original und ohne Zertifikat saubillig. Habs aber nicht genommen.

Mfg Dagon

Snitlev
30.10.08, 00:00
Mir ist das im Endeffekt eigentlich egal, wenn ich mir zb. eine Parfüm von Davidoff kaufe, aber es sich um eine Fälschung handelt, und ich den Unterschied nicht merke dann ist es eben so...
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß...

Dagon
30.10.08, 16:02
Problem grade bei so Fälschen von Parfüm ist, ist dass diese eventuell gesundheitsgefährdend sind. Übrigens geil war ein Artikel wo ich mal gelesen hab, dass die Parfüm mit Pisse vermischt haben um es zu verlängern. Eiin wahres Eau de Toilette:biggrin:

Mfg Dagon