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View Full Version : AG München: Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes in AGB zulässig



Snitlev
29.10.08, 10:16
In einem aktuellen Urteil des AG München vom 14.02.2008 (Az. 264 C 32516/07) beschäftigte sich das Gericht mit der Zulässigkeit der Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes in den AGB eines Möbelhauses. Die Richter entschieden, dass eine Klausel, die einen pauschalen Schadensersatz von 25 Prozent vom Verkaufspreis bei Stornierung des Kaufvertrages vorsehe, nicht unzulässig sei. In der Pressemitteilung des AG Münster wird hierzu ausgeführt:
Quelle: W&B Anwälte AG München: Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes in AGB zulässig (http://www.wb-law.de/news/allgemein/631/ag-muenchen-vereinbarung-eines-pauschalierten-schadensersatzes-in-agb-zulaessig/)

Ein interessantes Urteil...