PDA

View Full Version : eBay-Händlerangebote ohne Rücknahmebedingungen



Snitlev
26.10.08, 14:59
Käufer bei eBay glauben heute ihren Augen nicht zu trauen: Wenn sie bei gewerblichen Verkäufern nach dem Rückgaberecht unter "Rücknahmebedingungen" schauen, finden sie dort nur der gleiche Satz wie bei Privatverkäufern: "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück." Dabei steht oben im Kopf der Auktionsseite "Rücknahmen akzeptiert" und der Link zu den Rücknahmebedingungen. Auch die Anbieter werden sich die Augen reiben – und Schlimmes befürchten; doch sie dürften angesichts des flächendeckenden Widerspruchs aus dem Schneider sein.
Quelle: heise online - 25.10.08 - eBay-Händlerangebote ohne Rücknahmebedingungen (http://www.heise.de/newsticker/eBay-Haendlerangebote-ohne-Ruecknahmebedingungen--/meldung/117933)

Ebay entwickelt sich immer mehr zurück...:icon_angry[1]:

Dagon
26.10.08, 18:26
nach dem Fernabsatzgesetz darf man innerhalb 14 Tagen zurückschicken!

Mfg Dagon

LongbowArcher
26.10.08, 19:06
Eben, es ist völlig egal was eBay oder ein Verkäufer sagt, das Fernabsatzgesetzt gewährt 14 Tage...

Se7Ven
27.10.08, 00:04
.............bei eBay habe ich einge schlechte Erfahrungen machen dürfen und
das obwohl dort die Verkäufer .........als gut oder eben auch als VERTRAUENSWÜRDIG gelten:stupid:



mfg 2ex

v6ph1
27.10.08, 00:17
Eben, es ist völlig egal was eBay oder ein Verkäufer sagt, das Fernabsatzgesetzt gewährt 14 Tage...
Und noch wichtiger: Das gilt erst ab dem man die Wiederufsbelehrung bekommen hat. Falls keine gekommen ist, verlängert sich die Frist auf 4Wochen.

Wobei einem ja normalerweise die 14Tage ausreichen sollten.

mfg
v6ph1

LongbowArcher
27.10.08, 06:53
4 Wochen? Ich glaube, dass es bei nicht Erhalt einer Wiederrufsbeleherung eigentlich gar keine Frist gibt oder? Kannst du dazu vielleicht einen Link posten? :)

Dagon
27.10.08, 09:08
und notfalls droht man mit ebay-Beschwerde und Anzeige bei der Polizei. Heißt die würden von ebay ne Verwarnung bekommen.

Generell würde ich Longbowarcher recht geben, hab selbst kurz gegoogelt und das gefunden

Hat der Verbraucher die Widerrufsbelehrung nicht erhalten oder entspricht sie nicht den Anforderungen des Gesetzes, kann der Vertrag maximal bis zu sechs Monaten nach Vertragsschluss (bei Warenversand: nach Lieferung) widerrufen werden.


Die Widerrufsfrist beträgt auch hier zwei Wochen, beginnt aber

* erst, wenn der Verbraucher die genauen Anbieterdaten (siehe unten) vollständig erfahren hat
* bei Lieferung von Waren erst nach Eingang derselben beim Empfänger.

Vom Gesetz vorgeschriebene Informationen über den Anbieter sind u.a.

* Name und Anschrift (kein Postfach!)
* wesentliche Merkmale von Ware oder Dienstleistung
* die Umstände, unter denen ein Vertrag zustande kommt
* Mindestlaufzeit des Vertrags
* Preis von Ware oder Dienstleistung
* zusätzliche Liefer- oder Versandkosten
* Einzelheiten von Zahlung oder Lieferung
* Widerrufs- und Rückgaberecht


quelle: Schuldnerberatung Stuttgart (http://www.zsb-stuttgart.de/beratung_infos_13.htm)

Mfg Dagon

v6ph1
27.10.08, 18:07
Hm, ich frage mich gerade selbst, wo ich das mit den 4 Wochen gelesen hab.
Ging vllt. darum, wenn die Wiederrufsbelehrung mangelhaft war.

mfg
v6ph1