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View Full Version : OLG Zweibrücken zur Rechtmäßigkeit von Providerauskünften bei Ermittlungen bzgl. Taus



Snitlev
17.10.08, 14:13
15. Oktober 2008

Das OLG Zweibrücken beschäftigte sich mit einem Beschluss des LG Frankenthal (Az. 6 O 156/08). Das LG Frankenthal hatte Mitte des Jahres über eine einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer zu entscheiden. Hierbei hatte das Gericht eine Providerauskunft bezüglich einer dynamischen IP-Adresse als Beweis in dem ihm vorliegenden Verfahren nicht anerkannt. Begründet hatte das Gericht das Beweisverwertungsverbot mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, wonach dieses die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Personendaten vorläufig verboten hatte.Hiergegen wurde die Berufung eingelegt. Das OLG Zweibrücken hat daraufhin diese Entscheidung des LG Frankenthal nun aufgehoben und ein Beweisverwertungsverbot bezüglich der Providerauskunft abgelehnt (Az. 4 W 62/08).
Quelle: W&B Anwälte OLG Zweibrücken zur Rechtmäßigkeit von Providerauskünften bei Ermittlungen bzgl. Tauschbörsennutzer (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/627/olg-zweibruecken-zur-rechtmaessigkeit-von-providerauskuenften-bei-ermittlungen-bzgl-tauschboersennutzer/)

so sind sie unsere Kaugummiparagraphen für niemanden klar und verständlich mal sehen was die kommenden Urteile diesbezüglich bringen...

v6ph1
17.10.08, 16:15
Wieso darf jetzt die Content-Mafia diese Daten nutzen?

Es gibt doch nur 2 Arten von Nutzerdaten: Abrechnungsdaten, die verwendet werden dürfen, aber bei Flatrates nach Bundesdatenschutzgesetz nicht existieren dürfen.
Und Vorratsdaten, die dürfen nur bei schweren Verbrechen, wenn eine Ermittelung auf anderem Wege nicht möglich ist, genutzt werden.

Weder die eine noch die andere Sorte an Daten soll hier vorliegen?

Man sollte doch wieder in die nächste Instanz gehen und auf Richter hoffen, die das Gesetz mal gelesen haben.

mfg
v6ph1