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View Full Version : Kino.to



20ilc05
15.10.08, 21:35
Hilfe?!
Also ich schaue mir immer alle Fime auf Kino.to an.............und jetzt kann ich die Filme nicht mehr anschauen.
Guckt einer von euch auch bei Kino.to? Habt Ihr das problem auch?
Wenn nicht schade, aber vlt. könnt Ihr mir ja trotzdem weiter helfen^^
LG 20ilc05

fromas
15.10.08, 21:43
was haste den für ein Problem, schöne frau^^
vielleicht ein bisl genauer, bei mir gehts nämlich:wink:

20ilc05
15.10.08, 22:02
Ich weiß wieder nicht wo das Problem ist, dann könnte ich es ja umstellen/reparieren wie auch immer:smile:
Also ich ruf die Seite auf will die Filme öffnen wie immer er lädt die gar nicht mehr hoch er öffnet immer nur sch****ß Werbung.
Lg 20ilc05

p.s; Danke für das Kompliment!

Dagon
15.10.08, 22:30
mmh habs auch grade probiert. bei mir wars zuerst genauso bis ich den Werbeblocker deaktiviert hab.

Mfg Dagon

fromas
15.10.08, 22:37
tritt das Problem bei jedem Player auf , oder nur beim DivX player?
Hast du mal den Browser gewechselt?

20ilc05
16.10.08, 03:00
DiVx hab ich ich hatte ja nie probleme damit.....................weiß ich auch nicht Dagon hat das selbe gemacht, bei Ihm gings bei mir nicht^^So ein Sch****ß, soory weiß nicht benutz einer von euch den diese Seite oder downloaden Ihr gleich immer alles?
Lg 20ilc05

Rebound
16.10.08, 03:01
DiVx hab ich ich hatte ja nie probleme damit.....................weiß ich auch nicht Dagon hat das selbe gemacht, bei Ihm gings bei mir nicht^^So ein Sch****ß, soory weiß nicht benutz einer von euch den diese Seite oder downloaden Ihr gleich immer alles?
Lg 20ilc05

Solche Seiten sind eigentlich total für den Arsch. :biggrin: Und zudem auch noch relativ unsicher. Würde von sowas abraten, mit privaten Torrent Trackern ist man eigentlich was das Thema Sicherheit angeht (momentan) ganz gut bedient.

Mfg

Rebound

20ilc05
16.10.08, 03:08
Solche Seiten sind eigentlich total für den Arsch. :biggrin: Und zudem auch noch relativ unsicher. Würde von sowas abraten, mit privaten Torrent Trackern ist man eigentlich was das Thema Sicherheit angeht (momentan) ganz gut bedient.

Mfg

Rebound

Ich bin sehr zufrieden gewesen!Und ich weiß nicht welchen TorrentTracker?Aber das ist ja nicht das problem, ich will wissen warum von heut auf morgen das nicht geht und paralell bei anderen schon?!Bin sicher unterwegs, man kann sich ja noch mit einig anderen Programmen schützen.............
Lg 20ilc05

Dagon
16.10.08, 15:39
lol das was bei kino.to ist ist unter umständen sicherer wie torrent tracker. ob die jetzt bei dem einen die ip haben oder bei dem anderen. kommt nur drauf an wie man sich absichert.

bzw. bei filehostern kann man das gar nicht

Mfg Dagon

Rebound
16.10.08, 15:41
lol das was bei kino.to ist ist unter umständen sicherer wie torrent tracker. ob die jetzt bei dem einen die ip haben oder bei dem anderen. kommt nur drauf an wie man sich absichert.

bzw. bei filehostern kann man das gar nicht

Mfg Dagon

So ein Unsinn. Kino.to verlinkt alles ob Streams oder Downloads auf externe Services und 99% von denen haben ihre Server in Deutschland! Nix ist da sicher...

Snitlev
16.10.08, 16:29
also ich denke auch dass die Seite durch Ihre Popularität (selbst in der Blöd wird darüber berichtet) eher ein Ziel von Fahndern ist als andere ähnliche Seiten!

Habe dauzu mal einen Bericht gefunden der zwar schon etwas älter ist aber man sieht ja wie populär / Kino.to vor Gericht | Crouched (http://crouched.de/2008/08/12/kinoto-vor-gericht/)

Also lass es @20ilc05, guter Ratschlag;-)

20ilc05
16.10.08, 16:29
Also sicher ist man egal auf welcher Seite nie, meine Meinung zu diesem Thema.
Auch bei dem Trackern nicht, und illegal ist das denke ich nicht!Ich downloade ja nichts ich schaue sie mir erst einmal nur an(die Filme)^^
Ich meiner schaut einer von euch auch im Netz?Wenn ja über welchen Tracker, etc.?
Lg 20ilc05
P.S: ich meiner hab es wieder in gang gekriegt, aber man fängt sich da immer wieder diese Sch****ß viren ein, zum kotzen!

Dagon
16.10.08, 16:31
naja das board hier ist ja auch in DE laut tracing.

Naja glaube kaum, das man hier als User was abbekommt. Eher wenn was passieren sollte die Uploader. Und da denke ist man bei nem torrenttracker höher gefährdet weil bei nem torrent tracker muss man dem logischen gedanken auch uploaden. gut wer l-mod nutzt hat zwar dann nen vorteil, aber das muss man dann auch vor Gericht beweisen.

Mfg Dagon

20ilc05
16.10.08, 16:40
Welchen Tracker benutzt Ihr um euch online Filme an zuschauen, will nicht immer gleich downloaden->nur wenn er mir wirklich gefallen hat, will nicht meinen Speicherplatz/externe Festplatte mit jedem Sch****ß zu müllen!
LG 20ilc05

Manas
16.10.08, 18:17
In dem Moment in dem du Filme online schaust werden sie auch heruntergeladen (zumindest temporär gespeichert), was auch strafbar ist.

Tracker sind nur zum downloaden da, gibt ja schließlich genug Seiten die Onlinestreamz anbieten.

Und ja, (al)tracker sind wesentlich sicherer, als Online Streams. Kommt halt auch immer darauf an, wo man sich rumtreibt :wink:

20ilc05
16.10.08, 20:07
Bitfactory.dyn.pl :confused:ist sie sinnvoll, oh man Ihr macht mir echt angst!
Lg 20ilc05

ghostfucker
18.10.08, 18:55
bitfactory ist doch ok^^
bist meiner ansicht nach sicherer als bei kino.to...

Snitlev
18.10.08, 19:54
also kann da auch nur @ghostfucker Recht geben...

shoulder
18.10.08, 21:41
Warnung an alle!

Auf Kino.to wird derzeit (vermutlich) Schadsoftware (ein Trojaner) verbreitet.
Wenn ihr diese Seite zu sehen bekommt ladet die EXE NICHT herunter.

http://img386.imageshack.us/img386/1968/user8581pic390122435901sf5.jpg

Dagon
18.10.08, 22:42
vermutlich oder sicher?

Hab grade keinen entdeckt. Gut wird vermutlich vom Werbeblocker verdeckt.

Das einzige was mir aufgefallen ist, ist das ne riesen Werbefalle ist wo man persönliche Daten angeben soll. Da man sich den Webplayer auch via chip.de laden kann, sollte man eine Virusinfektion vermeiden können. Geschweige denn das so ein Trojaner auch vom Virenscanner erkannt werden sollte.

Mfg Dagon

shoulder
18.10.08, 22:48
Die Datei "Erweiterung.exe" ist ein Trojaner. :wink:

next1
19.10.08, 00:00
wenn ich online filme schaun will besuche ich die seite Online Movie Streaming Plattform - Archiv täglich aktualisiert (http://www.online-moviez.com)
sind auch die aktuellen filme vorhanden und funktioniert einwandfrei ;)

greetz next1

Snitlev
19.10.08, 00:01
das war dann vermutlich das Problem von @20ilc05 ! Ich halte eh nichts von diesen Seiten.

Snitlev
19.10.08, 12:38
Neue Online Stream TV auf Sendung von Torrent Downloads | BITREACTOR.TO your Bit-Torrent Source (http://bitreactor.to/)
Liebe Bitreactor Besucher,

wir möchten euch an dieser Stelle unser neues Partnerprojekt vorstellen. Es handelt sich um eine kostenlose online streaming Seite. Auf dieser könnt ihr stets aktuelle Kinofilme sowie Staffeln eurer Lieblingsserien bequem online anschauen - ohne Downloads und Kosten! Der Content wird 3x täglich aktualisiert. Darüber hinaus werden auch Klassiker der Filmgeschichte sowie Kultserien gestreamt.

Der Link lautet: Online-Moviez.com / Online Movie Streaming Plattform - Archiv täglich aktualisiert (http://www.online-moviez.com/index/0-heute)

Wenn jemand damit Erfahrungen gemacht hat, bitte posten...

Dagon
20.10.08, 10:10
Hallo wie ihr mit Sicherheit schon bemerkt habt ist Kino.to offline!

Wir haben jedoch eine gute Alternative für euch!

Sie heißt MyStream.us - your Moviespace (http://www.mystream.us) !

Dort kommt ihr auch wieder in den Genuss Filme und Serien online zu schauen!

schaut dort doch einfach mal vorbei (:

hab die mail bekommen. Jedenfalls ist kino.to nicht mehr erreichbar.

Mfg Dagon

20ilc05
20.10.08, 20:45
ich komme noch rein!
Aber egal hab mich bei einem Tracker angemeldet^^
was machst du dagon?ach bin doch noch rein gekommen->dagon(du weißt wo)
LG 20ilc05

Snitlev
27.05.11, 16:43
Österreich: Kino.to umgeht Netzsperre nach nur einem Tag (Update)

Die vom österreichischen Verein für Anitipiraterie (VAP) erwirkte Netzsperre gegen die Streaming-Website Kino.to wurde nach nur einem Tag umgangen. Die Betreiber haben schlichtweg eine neue Domain zur Verfügung gestellt, die jetzt wieder alle Österreicher besuchen können. Der Erfolg des VAP war nur von kurzer Dauer. Ob dies dazu führen wird, den Sinn von Netzsperren kritischer zu hinterfragen?


Der VAP vertritt die österreichische Filmwirtschaft im Kampf gegen jegliche Piraterie von urheberrechtlich geschützten Werken. Vor wenigen Tagen hatte der VAP beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den österreichischen Internetanbieter UPC erwirkt. (gulli:News berichtete) Darin wird der Provider UPC juristisch dazu gezwungen, allen Kunden den Zugang zur Seite Kino.to unmöglich zu machen.
Wie sinnlos solche Sperren sind, zeigt sich schon nach nur 24 Stunden. Die Betreiber von Kino.to haben sich kurzfristig dazu entschlossen, allen UPC-Kunden eine alternative Domain zur Verfügung zu stellen. Sollte früher oder später auch moviestream.to gesperrt werden, so wird man im Forum cinecommunity.to jeweils eine Domain finden können, um weiterhin auf alle Inhalte der Seite zugreifen zu können.

Quelle: gulli.com - news - view - Österreich: Kino.to umgeht Netzsperre nach nur einem Tag (Update) (http://www.gulli.com/news/-sterreich-kino-to-umgeht-netzsperre-nach-nur-einem-tag-2011-05-19)

Das sieht mal wieder was politische Netzsperren bringen, rein garnichts ausser das man politisch viel Aufsehen polarisiert hat der aber aufgrund des Nichtverstehen des Internets mal wieder kläglich gescheitert ist!
Das dürfte für die Politiker mal wieder ein Schlag in die Frexxe sein und dass auch vollkommen verdient...

In Deutschland hat man zumindest etwas gelernt, das man die Netzsperren zum Bekämpfen von Kinderpornographie nun doch ad acta gelegt hat, wenn auch erst nach einer Verfassungsbeschwerde, siehe hier: http://www.sb-innovation.de/showthread.php?threadid=24688

mfg

Snitlev
06.01.12, 12:51
Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar


Im Rahmen der Prozesse gegen die Hintermänner von Kino.to hat das Amtsgericht Leipzig auch erstmals Stellung zum Konsum von illegalen Video-Streams bezogen – und macht damit Millionen Internet-Nutzern zu Straftätern.
Bislang war noch nicht rechtlich geklärt, ob es sich beim Streaming, also dem lediglich temporären Zwischenspeichern von unrechtmäßig erstellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, um eine illegale Vervielfältigung handelt. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) vertritt diese Rechtsauffassung schon lange und ließ daran auch unmittelbar nach der Schließung von Kino.to keinen Zweifel.

Quelle: Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar - News - CHIP Online (http://www.chip.de/news/Kino.to-Urteil-Ansehen-illegaler-Streams-ist-strafbar_53541632.html)

Und wie bitte schön will man das nachweisen? bzw. dem nachkommen?

Nun ja dann wollen wir mal weiter hoffen dass die Vorratsdatenspeicherung weiterhin sich nicht durchsetzt...

mfg

shoulder
06.01.12, 13:33
Und wie bitte schön will man das nachweisen?
Wie jeden anderen Download, Streaming ist nämlich nichts anderes.

Snitlev
07.01.12, 07:10
Seit am 22.12.2011 die Pressemeldung der GVU über den vom Leipziger Amtsgericht verurteilten Mitentwickler von Kino.to ins Netz gestellt wurde, gibt es auf zahlreichen Webseiten viele Berichte über Halbwahrheiten und angeblich stichfeste Tatsachen.


Wahrscheinlich kennt fast jeder deutsche Internetnutzer das Portal Kino.to, auf dem man sich kostenlos Filme und Serien im Stream anschauen konnte, eine so genannte Video-On-Demand Seite. Kino.to hatte kein Einverständnis der Rechteinhaber für den Abruf der Inhalte erworben. Auch aktuelle Kinofilme erschienen bei Kino.to. Um Filme ansehen zu können, konnte je nach Videoformat und Streamhoster ein Adobe-Flash-Plug-in, DivX-Web-Player oder bestimmter Browser erforderlich sein. Ob ein Stream funktionierte, hing von der Auswahl und der Serverbelastung des jeweiligen Streamhosters ab.
Kino.to hostete jedoch keine eigenen Streams, sondern verlinkte größtenteils nur auf die Dateien die bei verschiedenen Anbietern gespeichert waren. Mit den Standardeinstellungen des jeweiligen Players konnten die gestreamten Filme zumeist nicht auf dem eigenen Rechner gespeichert und damit auch nicht weiterverbreitet werden. Jedoch war zumindest bei allen DivX, FLV und RTMP-Hostern die Möglichkeit gegeben, Webinhalte zu extrahieren und damit vollständige Filmdateien im AVI- bzw. FLV-Format herunterzuladen.
Der Server der Website war niederländisch, der Firmensitz unbekannt. Die Domainendung .to der Website steht für den Südsee-Archipel Tonga. Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga macht keinerlei Angaben zu den Daten der Domain-Inhaber. Das Geschäftsmodell der Seite selbst basierte auf Werbung und soll bis zum Zeitpunkt der Schließung einen Gewinn im Millionen-Bereich gebracht haben
Wenn man sich Filme angesehen hat, hat man sie in der Regel zwar nicht heruntergeladen, sondern in der “Live”-Übertragung angesehen. Jedoch wurden im Arbeitsspeicher des Rechners Fragmente des Films vorübergehend gespeichert, um den Film fehlerlos und ohne “Ruckeln” anspielen zu können.


Am 21.12.11 wurde ein weiterer Mitbetreiber, ein 47-jähriger Mann aus Köln, von dem Leipziger Amtsgericht verurteilt. Die gesamte Berichterstattung über das Urteil verlief über eine Pressemeldung der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten e.V.), es liegen keine offiziellen Dokumente dazu vor. In der Pressemeldung heißt es, dass Amtsrichter Mathias Winderlich das Mitglied der Kerngruppe von Kino.to zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt hat. Er begründet sein Urteil damit, dass “der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe.” Der Verurteilte habe sich mit dem Anmieten und technischen Betreuen der Internetrechner im Ausland beschäftigt. Außerdem betrieb er den ältesten Filehoster mit 10.754 Filmtiteln. Der Angeklagte erwirtschaftete mit Werbung und Abofallen seit 2008 mehr als 630.000 Euro Einnahmen, die Hälfte davon als Gewinn. Des Weiteren wird in der Pressemitteilung von den Beziehungen zu dem Hauptschuldigen Kino.to Betreiber berichtet.

Für Aufruhr sorgte allerdings weniger die Verurteilung des Angeklagten als der Kommentar des Richters, der – und das ist dringlichst zu beachten (!) – lediglich von der GVU wiedergegeben wird. Demnach heißt es:

Der Richter stellte zudem in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Mit dem Begriff “vervielfältigen” habe der Gesetzgeber das “Herunterladen” gemeint, führte Richter Winderlich aus. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.

Illegale Streaming-Portale, wie in diesem Fall kino.to<http://kino.to>, erzeugten eine Situation, in der massenhaft Straftaten begangen werden, so Richter Winderlich. Kino.to sei als ein genau abgestimmtes Gesamtkonzept zu sehen, welches einen bestehenden Anreiz bei den Nutzern kanalisiert habe.



Diese Strafbarkeit der Nutzer im Sinne von § 106 UrhG, die im losen Zusammenhang angesprochen wird, erscheint äußerst fraglich. Zum einen war davon im Rahmen der Verurteilung gar nicht die Rede, zum anderen muss man diese umstrittene Ansicht gründlich durchdenken. Die Problematik liegt hierbei bei der Frage, ob der kurze Zwischenspeicher von Fragmenten, der zum Abspielen notwendig ist, das sogenannte Caching, bereits eine Vervielfältigung im urheberrechtlichen Sinn darstellt. Für einige Meinungen reicht der technische Zwischenspeicher für eine Vervielfältigung im Sinne des §16 UrhG aus. Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen zu diesem Fall.

Es könnte mit dem § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG die Sonderregelung der Privatkopie gelten. Diese besagt: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

§ 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG greift jedoch nur, wenn die Kopie nicht von einer “offensichtlich rechtswidrigen” Quelle erfolgt. Hier stellt sich die Frage ob für die Nutzer klar ersichtlich ist, dass sie den Stream von einer “offensichtlich rechtswidrigen” Quelle entnehmen. Die herrschende Meinung geht davon aus, das sogar unbedarfte Internetnutzer oder Kinder davon ausgehen können, dass eine einschlägige Website mit vielen Werbe Pop-Ups, die sogar aktuelle Kinofilme kostenlos zeigt, nicht rechtmäßig sein kann. So kann diese Ausnahmeregelung nicht greifen.

Eine Weitere Ausnahme stellt § 44a UrhG dar. Diese erlaubt vorübergehende Vervielfältigung unter folgenden Voraussetzungen:

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder

2. eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Es muss sich also um eine flüchtige Kopie handeln, die Teil eines technischen Verfahrens ist, keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat und zum Zweck der rechtmäßigen Nutzung dient. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Wie will man denn erfahren, ob eine vorübergehende Vervielfältigung rechtens ist, wenn deren Bedingung lautet, zum Zweck der rechtmäßigen Nutzung zu dienen? Es handelt sich dabei um einen Zirkelschluss, bei dem die Aussage der Norm in der Voraussetzung enthalten ist. An dieser Stelle kann sowohl argumentiert werden, dass es für den Nutzer illegal ist, einen Stream anzusehen, es kann genauso gut auch legal sein. Denn hier ist das deutsche Recht nicht eindeutig! Die von der GVU übermittelte “klare Ansage” des Amtsrichters aus Leipzig bietet in Deutschland so oder so keinen Maßstab, da sein Urteil nur in diesem einen spezifischen Fall gilt und kein gültiges Recht schafft. Entgegen den Behauptungen der GVU haben Nutzer von Kino.to aller Voraussicht nach nichts zu befürchten.

Selbst wenn eine Staatsanwaltschaft tausende Kino.to Nutzer aufspüren wollen würde, wäre das schwer bis unmöglich, da Kino.to nach eigenen Angaben keine Log-Daten der IP Adressen gespeichert hat. Und selbst wenn sie doch gespeichert wären, würde das zur Verfolgung nicht ausreichen, der bloße Besuch der Seite Kino.to ist nicht strafbar.



Die Informationen der GVU Pressemitteilung sind also mit Vorsicht zu genießen. Die Frage nach der Legalität von Streams ist nach wie vor ungeklärt.

Quelle: Kino.to, die GVU und das Amtsgericht Leipzig (http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/kino-to-die-gvu-und-das-amtsgericht-leipzig-18493/)

Dazu auch ein Video:


http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=LF_2sorzycw


mfg