Snitlev
08.10.08, 18:41
Das Bundesjustizministerium hat ein neues Serviceangebot: Seit heute ist ein Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite BMJ | Leitfaden zur Impressumspflicht (http://www.bmj.de/musterimpressum) eingestellt. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar.
Quelle: W&B Anwälte Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/623/mehr-rechtssicherheit-beim-internet-auftritt/)
Ein interessanter Leitfaden der somit den Gewerbetreibenden mehr Sicherheit bei Ihrem Webauftritt verschafft, und man nicht immer gleich Angst vor den Abmahnanwälten haben muss :top:
Quelle: W&B Anwälte Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/623/mehr-rechtssicherheit-beim-internet-auftritt/)
Ein interessanter Leitfaden der somit den Gewerbetreibenden mehr Sicherheit bei Ihrem Webauftritt verschafft, und man nicht immer gleich Angst vor den Abmahnanwälten haben muss :top: