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View Full Version : Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt



user132
08.10.08, 08:55
Keine ausreichende Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen

Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.

Quelle (http://www.golem.de/0810/62813.html)

Hier nochmal ein anderer Bericht..
Naja ich bin mal gespannt wie sich das auswirken wird..

hanswurst007
12.10.08, 15:13
"wenn es in der Vergangenheit mehrfach zu gleichartigen Rechtsverletzungen gekommen ist [...], zu einer umfassenden, pro-aktiven Vorabprüfung verpflichtet"

Das dürfte schwer Möglich sein, wenn Archive Passwort geschützt sind...


Weitergehende Kontrollmaßnahmen seien dem Unternehmen nicht zuzumuten, weil sonst das Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage gestellt würde.

Da sieht man, das sich RS wohl bewusst ist das sie den Laden dicht machen können, wenn wirklich AKTIV gegen illegale Inhalte vorgegangen wird. Ich denke nicht das sich der Großteil der Kunden Premiumaccounts kauft um 'mal' ein Urlaubsvideo runter zu laden... Bei einem Umsatz von ~5Mio / Monat werden die sich das Recht schon irgendwie zurecht biegen, denk ich.

user132
13.10.08, 08:36
Meine Rede. So naiv wird der Geschäftsführer nicht sein. Es wird sicher eine Überprüfungsart eingefürht werden, doch ob die greift ist jetzt schon auszuschließen.. Es werden neue möglichkeiten gefunden diese zu umgehen und dann wars das..
Fazit: Ich vermute, dass es in Zukunft einafch nicht mehr so möglich sein wird bei RS hochzuladen was man auch will..

Dagon
13.10.08, 09:58
glaube ich kaum, das das so kommt. Das ist immerhin eine große Geldquelle für die. Eher gehen die mit ihrem Unternehmenssitz ins Ausland.

Mfg Dagon

LostViking
13.10.08, 10:30
glaube ich kaum, das das so kommt. Das ist immerhin eine große Geldquelle für die. Eher gehen die mit ihrem Unternehmenssitz ins Ausland.

Mfg Dagon
Die sitzen doch im Ausland. Rapidshare ist ein schweizer Unternehmen, daher dürfte ihnen die Rechtsprechung eines Hamburger OLG sowas von egal sein. Solange die Server nicht auf deutschem Hoheitsgebiet stehen kann ihnen nix passieren.
Zur Not wird die .de Domain abgeschalten und alles läuft über die .com - wäre ja noch schöner wenn ein dt. OLG international aggierenden Firmen vorschreiben könnte was sie zu tun oder zu lassen haben.
Das ganze ist ja sowieso etwas "tricky" - der Unternehmenssitz ist die eine Sache jedoch spielt auch der Serverstandort eine Rolle.
Fazit;
Rapidshare wird weiter alles anbieten, denn machen wir uns nichts vor auch Rapidshare weiß das ihr Hauptgeschäft nicht durch Urlaubsvideos gemacht wird und eine zu starke Kontrolle das Ende bedeuten würde da es für Upper genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Hoster gibt.

user132
13.10.08, 11:15
Fazit: Ich vermute, dass es in Zukunft einafch nicht mehr so möglich sein wird bei RS hochzuladen was man auch will..
Okay ich hab mich unglücklich ausgedrückt.. Ich wollte damit ausdrücken das es nicht so bleiben wird wie bisher eher eine überprüfung eingeführt wird die nicht greift. quasi nur um sich angeblich "zu fügen". Oder eher nicht? Kann auch egal sein denn wenn so was rauskommt dann gibts novh viel schneller möglichkeiten dies zu umgehen..

Dagon
13.10.08, 21:06
Zur Not wird die .de Domain abgeschalten und alles läuft über die .com

Falsch sind getrennte Unternehmen. Bzw. gehören faktisch nicht zueinander. Außerdem hat .de kaum noch sachen die dort verteilt werden.

Mfg Dagon