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View Full Version : LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen



Snitlev
01.10.08, 01:00
Die Firma Digiprotect und die Kanzlei Kornmeier haben in ihrer Pressemitteilung vom 3.9.2008 einen Beschluss des Landgerichts Köln „gefeiert“, mit dem ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch in einem Filesharing-Verfahren gewährt worden ist. Nunmehr ist der Beschluss veröffentlicht LG Köln AZ. 28 AR 4-08 und es zeigt sich, dass die Musikindustrie eigentlich keinen Grund zum Feiern hat.
Quelle: W&B Anwälte LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 ? zahlen (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/603/lg-koeln-rechteinhaber-muessen-pro-ip-adresse-200-e-zahlen/)

Na da wird sich die Musikindustrie das wohl 2 X überlegen, wenn es so ist das die Regel erst ab der 1000er Bestand hat , denn sie müsste erst mal abwegen, was wohl der höhere Schaden ist die der Betroffenen Filesharer mit ihrer Summe als Strafe X oder ihr eigenes Einbringen einer Summe 200 € X mindestens 1000 Files für die zivilrechtliche Auskunft wobei zu berücksichtigen ist das der User noch garnicht rechtskräftig verurteilt ist, denn es kommt ja erst zu Verhandlung und der Ausgang ist offen, aber die Musikindustrie muss trotzdem erst mal zahlen