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View Full Version : Urteil: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter



Codeman
29.09.08, 19:47
Währenddessen gibt es schlechte Nachrichten für Betreiber und Nutzer von Tauschbörsen - und möglicherweise nicht nur die. Der in der Schweiz beheimatete Webhoster Rapidshare haftet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Hamburg vom 2. Juli 2008 im Rahmen der sogenannten Störerhaftung in vollem Umfang für Urheberrechtsverletzungen, die durch Dritte begangen worden sind.

Zu gut deutsch: Wer einen Film oder ein Musikalbum unerlaubt beim Dienst hochlädt und damit gegen geltende Copyright-Regelungen verstößt, kann Rapidshare damit zu einem teuren Knöllchen in Form einer Abmahnung verhelfen. Damit müssen sich jetzt aber auch die Betreiber von Social Networks wie StudiVz und Co. Gedanken machen, denn deren Nutzer laden jeden Tag hunderttausendfach urheberrechtlich geschütztes Material auf ihre Profilseiten - was die Umsatzrendite mittelfristig schmerzlich senken könnte (Az: 5 U 73/07).


R3F.ME - Anonymizer Service (http://www.r3f.me/?http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,581089,00.html)



Was meint ihr? War es das bald?
Ich kann mir beim besten (oder schlechtesten) Willen nicht vorstellen, dass sich die Schweiz oder ein in der Schweiz ansäßiges Unternehmen von deutschen Gerichtsurteilen beeindrucken lässt.

danke http://www.boerse.bz, den thread hab ich daher

Dagon
29.09.08, 20:06
eine Gelddruckmaschine wie RS wird man !kaum! irgendwie verloren gehen lassen wollen. Ergo selbst wenn die Probleme bekommen sollten werden die kaum zahlen. Hab mal wo gelesen, das RS der Hauptsitz der Schweiz grade mal eine Briefkastenfirma ist lach. Die Hintermänner werden versteckt sein.

Mfg Dagon

Codeman
29.09.08, 22:31
wollen wirs hoffen. Obwohl die schweiz ja nicht in der EU ist und die das wirklich nicht kümmert was deutsche gerichte urteilen.

user132
01.10.08, 23:33
also mal davon abgesehen das rapidshare(.com) in der schweiz liegt(nicht in der eu und somit auch nicht in der zuständigkeit deutschergerichte) wäre das nie durchzusetzen.. ich denke das das urteil für die schwesterfirma die noch in deutschland liegt ist(rapidshare.de). außerdem würde rapidshare sich davon nicht beeindrucken lassen sonst könnten die auch direkt einpacken..

/e: wer benutzt denn auch rapidshare.de ???

Snitlev
02.10.08, 02:17
Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Quelle: gulli: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall? (http://www.gulli.com/news/olg-hamburg-rapidshare-haftet-2008-09-30/)

Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht (http://www.dr-bahr.com/news_det_20080926020158.html)

Wenn ich schon lese
IP-Speicherung im Zweifelsfall könnte ich platzen, ab wann ist es den ein klarer Fall ohne Zweifel und ab wann ist man ein Zweifelsfall???

user132
02.10.08, 19:04
wie gesagt ich glaube kaum das es die firma rapidshare.com (www.rapidshare.com) in der schweiz betrifft sondern rapidshare.de (www.rapidshare.de)..
was meint ihr?

plentonimus
02.10.08, 19:41
wie gesagt ich glaube kaum das es die Firma rapidshare.com (www.rapidshare.com) in der Schweiz betrifft sondern rapidshare.de (www.rapidshare.de)..
was meint ihr?
Doch es handelt sich um rapidshare.com siehe: Haftung von Rapidshare IV Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07 (http://webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Hamburg-20080702.html)


also mal davon abgesehen das rapidshare(.com) in der schweiz liegt(nicht in der eu und somit auch nicht in der zuständigkeit deutschergerichte) wäre das nie durchzusetzen..
Vorsicht!
Wer sich noch an die Geschichte von «Elaborate Bytes» (CloneCD) erinnern kann weiß, dass man seine Forderungen auch in der Schweiz durchdrücken kann - man braucht nur seine Lobby.

slikrapid
07.10.08, 23:38
dass man seine Forderungen auch in der Schweiz durchdrücken kann - man braucht nur seine Lobby.


Agreed, german laws can influence the swiss justice department using diplomatic channels and lobbying, quid pro quo methods, international agreements and what-not

Anyone upping on RS should take proper measures for identity protection, better safe than sorry :top: