fromas
06.08.08, 01:19
Filesharing und die Justiz in Deutschland: Offenbar hat die bundesdeutsche Justiz begriffen, dass es wenig sinnvoll ist, ein ganzes Volk als Verbrecher abzustempeln…Wie heute offiziell bekannt wurde, hat die Generalstaatsanwaltschaft bereits im letzten Monat die neue Direktive verbreitet, so dass Nutzer von Tauschbörsen nun nicht mehr pauschal kriminalisiert werden sollen.
Nach den neuesten Berichten der Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen, sollen Filesharer nur noch dann ermittelt werden, wenn diese mehr als 200 Dateien zum allgemeinen Gebrauch (shared Folder etc.) vorrätig halten. Der "normale Filesharer", also ein Bürger, der nur vereinzelt urheberrechtlich geschützte Dateien aus dem Netz saugt, soll demnach nicht mehr belangt werden...
Unbedingt weiterlesen auf Tutsi.de (http://www.tutsi.de/filesharing-wird-sicherer-keine-abmahnungen-mehr-fuer-download/2008/08/03/tutsi-blog-aktuell/)
Also wenn das mal keine gute Nachrichten sind, dann weiß ich auch nicht
:klatsch_3::biggrin:
Nach den neuesten Berichten der Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen, sollen Filesharer nur noch dann ermittelt werden, wenn diese mehr als 200 Dateien zum allgemeinen Gebrauch (shared Folder etc.) vorrätig halten. Der "normale Filesharer", also ein Bürger, der nur vereinzelt urheberrechtlich geschützte Dateien aus dem Netz saugt, soll demnach nicht mehr belangt werden...
Unbedingt weiterlesen auf Tutsi.de (http://www.tutsi.de/filesharing-wird-sicherer-keine-abmahnungen-mehr-fuer-download/2008/08/03/tutsi-blog-aktuell/)
Also wenn das mal keine gute Nachrichten sind, dann weiß ich auch nicht
:klatsch_3::biggrin: