Butcho
20.07.08, 21:17
Kaum ein anderes Gesetz wurde in den letzten Jahren so tiefgreifenden Änderungen unterworfen, wie das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das ständige Ringen um die Zulässigkeit der Privatkopie hat seine Spuren hinterlassen: Mittlerweile ist gar der Download von Musik aus dem Internet strafbar. Doch nun ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen: Ehemals viele Hundert Euro kostenden Abmahnungen dürfte schon bald der Boden entzogen sein.
"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro", statuiert Absatz 2 von § 97a des geänderten Urheberrechtsgesetzes. Keine unumstrittene Regelung, denn was "einfach", "unerheblich" und "außerhalb" genug für die Deckelung ist, muss erst noch entschieden werden...
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(http://www.maclife.de/index.php?module=Pagesetter&func=viewpub&tid=1&pid=8694)_______________
"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro", statuiert Absatz 2 von § 97a des geänderten Urheberrechtsgesetzes. Keine unumstrittene Regelung, denn was "einfach", "unerheblich" und "außerhalb" genug für die Deckelung ist, muss erst noch entschieden werden...
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