Butcho
24.06.08, 09:13
Ist schon das Bereitstellen unberechtigt kopierten Materials eine Straftat? Oder macht sich nur derjenige strafbar, der solche Dateien herunterlädt? Für die RIAA (Recording Industry Association of America) gilt selbstverständlich Ersteres. Das sieht aber nicht jeder so, auch nicht alle US-Richter. Beispielsweise der Bundesrichter Kenneth M. Karas: Er entschied im April, dass zur Verfügung gestellte Dateien keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Musikindustrie müsse nachweisen, dass ein entsprechendes Angebot auch genutzt wurde, also unter Umständen raubkopierte Dateien auch tatsächlich verbreitet werden (siehe »US-Urteil stützt Filesharer«. Karas fügte der Musikindustrie mit dieser Entscheidung eine schwere Schlappe zu.
Doch das beeindruckt die Kläger nicht. Wie unter anderem PC World berichtet, versucht die RIAA mit einem Verfahrenstrick, in einem Fall gegen einen Filesharer doch noch Erfolg zu haben...
Weiterlesen
(http://www.tomshardware.com/de/RIAA-Urheberrecht-Raubkopie-Filesharing,news-241197.html)..........
Doch das beeindruckt die Kläger nicht. Wie unter anderem PC World berichtet, versucht die RIAA mit einem Verfahrenstrick, in einem Fall gegen einen Filesharer doch noch Erfolg zu haben...
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(http://www.tomshardware.com/de/RIAA-Urheberrecht-Raubkopie-Filesharing,news-241197.html)..........