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View Full Version : Was habe Ich zu erwarten?!



NormaDchagga
13.06.08, 01:00
(ACHTUNG!! HIER GEHT ES UM ÖSTERREICH!!)

hi..

habe ein problem..

habe vorgestern den führerschein gemacht und bin gleich mal mim auto meiner mutter rumgefahren.. es gibt so ein stück in der nähe von wien.. is ortsgebiet.. sieht aus wie ne autobahn..~~
.. hatte übersehen dass es ortsgebiet is und bin sowas zwischen 60 und 90 gefahren..
(50 erlaubt ~~)
ich bin mir nicht sicher ob ich geblitzt wurde.. ich weiß nur dass da ne menge radar geräte rumstehen sollen.. (habe ich heute von nem freund erfahren^^)

.. die große frage ist jetzt.. was erwartet mich????

.. mein gesicht sollte ja nicht drauf sein.. also wenn sie mich geblitzt haben.. kann es sein dass sie ne hohe rechnung schicken .. ich zahl sie und das wars?

.. oder machen sie ab ner gewissen geschwindigkeit ne lenkererhebung um herraus zu finden wers war..?

.. -> nachschulung???
--> führerschein weg??

bitte gebt mir antworten!!

danke sehr!

mfg normadchagga

hitman
13.06.08, 01:20
die rechnung kriegt normalerweise der fahrzeug halter was wohl deine musster sein dürfte d.h dann wohl auch die punkte. so habe ich das zumindest noch in erinnerung.

fromas
13.06.08, 01:38
Lenkberechtigung für Anfänger - Probeführerschein
Lenkberechtigungen für die Klassen A, B, C, C1 und D, die Personen erteilt werden,
die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung für eine dieser Klassen
besessen haben, unterliegen einer Probezeit von zwei Jahren. Diese Probezeit ist in
den Führerschein nicht einzutragen.

Begeht der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der Probezeit einen schweren
Verstoß, so ist von der Behörde unverzüglich eine Nachschulung anzuordnen!
Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit jeweils um ein
weiteres Jahr. Begeht der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der dritten
Verlängerung der Probezeit wieder einen neuerlichen Verstoß, so hat die Behördeunverzüglich ein Führerscheinentziehungsverfahren einzuleiten.

Als schwerer Verstoß gelten
1. Fahrerflucht
2. Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
3. Überholen unter gefährlichen Umständen
4. Nichtbefolgen von Überholverboten
5. Vorrangverletzungen
6. Überfahren von "HALT-Zeichen" bei geregelten Kreuzungen
7. Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn der Autobahn
8. zu hohe Fahrgeschwindigkeit (Ortsgebiet mehr als 20 km/h und im Freiland mehr
als 40 km/h über dem erlaubten Wert)
9. einige strafbare Handlungen des Strafgesetzbuches (etwa die §§ 80, 81 oder 88).

Während der Probezeit darf der Lenker ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen
und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 Promille oder der
Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Er darf während der
Fahrt - einschließlich der Fahrtunterbrechungen - keinen Alkohol zu sich nehmen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit einer Nachschulung geahndet!
Die Kosten für die Nachschulungen (INFAR) sind von der Person selbst zu tragen. Quelle (http://www.fahrschule-drexel.at/)

in Österreich ist es aber so, daß der strafzettel zu dem Halter des Fahrzeugs
geschickt wird, d.h. also zu deiner Mutter nehm ich mal an
und wenn sie bezahlt dürfte es da keine weiteren Schwierigkeiten geben
und ich glaub sowas wie punkte gibt es in österreich ja nicht oder?

Das problem ist: Ich bin Deutscher und hab im Prinzip keine Ahnung
von dem Österreichischen Verkehrsrecht
Ich bin aber 2mal im Jahr in Wien und kenne die vielen Blitzer auf den Tangenten um Wien herum und die Blitzen ja alle von hinten
deshalb ist die wahrscheinlichkeit ja recht groß, dass man auf dem Foto
nicht erkennt wer wirklich am Steuer saß
ich geh also mal davon aus, daß die Behörden keine weiteren Untersuchungen
anstellen werden um den Fahrer herauszufinden, wenn der Halter bezahlt!
Leider sind das alles Angaben ohne Gewähr:wink:

noch was:

wenn du 90 gefahren bist im schlimmsten fall, dann werden normalerweise (in Deutschland) 3 km/h Toleranz abgezogen und außerdem sind die 90 Tacho NIE
(BEI KEINEM AUTO) wirkliche 90 km/h sondern wohl eher 83km/h oder weniger!
Sowas kann man mit einem Navi leicht nachmessen
Das Tacho MUSS immer mehr anzeigen als man tatsächlich fährt
da ein tacho NIE mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen darf (gesetzlich so) machen die Hersteller lieber immer ein bisl weniger
um sicher zu gehen... so ca 4-5% ist aber schwer zu sagen

also am besten mal mit einem navi messen oder so
die sind durch das GPS recht genau:wink::top:

NormaDchagga
13.06.08, 07:41
hi..

erstmal danke für die schnellen antworten..

nur.. ich weiß schon ca. was mich erwartet wenn sie herrausfinden dass ich gefahren bin.. gibt da so nen rechner der einem das ausrechnet im inet......

die große frage ist jetzt.. werden sie wissen bzw. wissen wollen wer gefahren ist?
oder schicken sie ne rechnung ich zahle und alles ist vergessen?
gibts da eine grenze ab der sie verpflichtet sind herauszufinden wer gefahren ist? ab 20 km/h mehr im ortsgebiet oder so?

wäre echt dankbar wenn das jemand wüsste oder aus eigener erfahrung sprechen könnte..

mfg normadchagga

trainer
13.06.08, 08:35
du solltest wirklich keinen schiss haben...das bußgeld bekommt der halter also deine mutter, und wenn du das der gebeichtet hast ist das auch halbsoschlimm...ein nettes bild ist schon meistens dabei, aber das is nur als beweis gedacht...nur wenn sie dich bei einer fahrzeugkontrolle rausnehmen(wegen zu hoher geschwind.) oder mit laserpistolen arbeiten wird der fahrzeugführer zur kasse gebeten

20ilc05
13.06.08, 09:56
Also ich bin auch mal mit dem auto mit gefahren und wir sind viel zu schnell gewesen, sind auch fahranfänger gewesen!Und da musste nur eine Nachschulung gemacht werden die kostet geld und einen Punkt.Die rechnung wird den Autobesitzer geschickt.Kommt drauf an ob du auch auf dem Auto gemeldet bist ich bin zum Beispiel auch auf dem asuto meiner Eltern gemeldet.?
Ach das wird schon:)
LG 20ilc05

Dagon
13.06.08, 12:17
also am besten einfach abwarten.

aufgrund der engen verhältnisse zwischen den gesetzen in der EU (Harmonisierung) kann ich dir sagen, das wenn du mit mehr als 20 km/h zuschnell geblitzt wurdest Fahrverbot erhälst bzw. deine Mutter.

Unter 20 km/h musst du nur Geldstrafe zahlen.

Allerdings bist du in der Probezeit. Heißt da gelten andere Regelungen und du kannst einfacher den Führerschein verlieren. Aber erinner mich nicht mehr dran, weil einfach zu lange her. Glaube über 20 km/h musst du Nachschulung oder sowas machen.

Wenn du geblitzt werden würdest sollte deine Mutter es aufsich nehmen, ansonsten hast du ein Problem.

Mfg Dagon

sKiLLeSS
13.06.08, 12:28
Nur nebenbei.. Solltest du geblitzt wurden sein, hättest du es gemerkt.. Der Blitz ist so hell das fällt sofort auf..
Ich wurde in meiner Probezeit mal per Radar rausgezogen.. Innerorts 32KM/h zu viel.. Ich hätte 3 Punkte bekommen, 100€ Strafe, 1 Monat Fahrverbot und eine teure Nachschulung..
Allerdings wohn ich in Deutschland und das war vor 1,5 Jahren.

NormaDchagga
13.06.08, 17:36
aufgrund der engen verhältnisse zwischen den gesetzen in der EU (Harmonisierung) kann ich dir sagen, das wenn du mit mehr als 20 km/h zuschnell geblitzt wurdest Fahrverbot erhälst bzw. deine Mutter.

Unter 20 km/h musst du nur Geldstrafe zahlen.


.. das stimmt so nicht... ab 20 km/h zu viel muss ich ne nachschulung machen.. fahrverbot gibts erst ab 40 oder so.. (laut internet.. öamtc)

.. und halt 2 jahre länger probeführerschein und punkte .. .

.. bin mir nicht sicher ob ich das gesehen hätte wenns blitzt.. es war helllichter tag.. und ich bin im cabrio gefahren *g*...

habe mal mit meinem vater gesprochen.. und er hat gesagt da wird im falle des falles einfach ne rechnung kommen und wenn die ohne beanstandung und rechtzeitig gezahlt wird isses egal.. sollten sie eine "Pflichlenkererhebung" machen.. (wobei ich nicht mal weiß ob es das gibt.. normalerweise könnte meine mutter in dem fall jetzt eine lenkererhebung machen.. wenn sie nich gefahren is usw....) .. und wenn sie es doch wissen wollen.. ist mein vater gefahren^^ ...

von vorne wird in Ö. ja nicht geblitzt oder? .. außerdem hätte ich das wirklich gemerkt *g*

xerox
24.09.08, 21:14
keine angst passiert nix wenn du geblitzt wirst merkst du es (wirst richtig gebeldet und du denkst jemand hat nen foto gemacht) und falls irgendwo ne aufnahme von nem fahrzeug gemacht wurde hätten sie dich gleich angehalten.

Dagon
24.09.08, 22:26
weiß zufällig jemand wie lange es dauert bis man nen brief bekommt? hab schon einige jahre führerschein und bis vor kurzem noch nichts. naja die äußeren umstände kotzen mich immer noch an, wie das passiert ist, aber will dazu nichts sagen. waren eh maximal 20 km/h zu schnell. genau unter ner Brücke, wo für paar hundert meter nur 50 ist. bäh

Mfg Dagon

ghostfucker
24.09.08, 22:30
@xerox: wenn du von hinten geblitzt wirst, ist nix mehr mit merken^^

allerdings dürfte so was idr kein problem sein, wenn der fahrzeughalter das ganze auf sich nimmt...

wobei ich sagen muss, wenn du bis zu 90 innerorts fährst weil du nicht wusstest das es keine autobahn ist, ist ne nachschulung genau das richtige für dich!

@Dagon... rechne so mit 1 woche (max. 2), wobei es da keine feste regel gibt, kann auch wesentlich länger sein...kenne jemanden der bei nem blitzer schon auf verjährung gehofft hatte xD brief bekam er glaube ich nach ca. 3monaten.

Dagon
25.09.08, 10:12
ok dann muss ich warten, war ca. 4 wochen her.

Mfg Dagon

kazuya
25.09.08, 11:18
Ich kann dir nür versichern das es nicht dein erstes mal bleiben wird.Warscheinlich kriegst du Geld Strafe.Die brauchen am meisten Geld.Wenn du punkte bekommst kann jemand aus deiner Familie wenn er will sagen das er es war.Am meisten wird Mutti schuld:biggrin:.Aber wenn du keinen Blitz gemerkt hast dann ist auch nicht passiert.Ich denke das der Radar auch automatisch 10 km/h dir Bonus schenkt ,ist bei uns in Kroatien so.

user132
25.09.08, 12:31
Hab auch schon einzweimal gedacht ich wär geblitzt worden.. das denkt man schnell.. reflektiertes licht.. etc erstmal abwarten und keine panik schieben selbst wenn gibt bedeutend schlimmeres

ghostfucker
25.09.08, 18:34
ok dann muss ich warten, war ca. 4 wochen her.

Mfg Dagon

nun, die frage ist auch wie schnell du wartst, evtl. kommt auch nie was...

wenn du z.b. gerade noch so schnell fährst das der blitzer auslöst, bekommt du nix. hatte ich selbst erlebt (mit ca. 60-65kmh tacho)

Dagon
25.09.08, 21:11
ok dann kann ich drauf hoffen, dass ich vlt nie was bekomme. weiß es nicht kann auch sein das es an der grenze war, weiß es nicht mehr. na mal sehen.

vorallem läuft das auto nicht unter meinem namen, also würde das probleme ersparen

Mfg Dagon