fromas
27.05.08, 13:14
Der IVD (Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland) hat beim Münchner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der UseNext-Website – Aviteo – erwirkt. Grund der Aktion: Aviteo soll mit zweifelhaften Internetanzeigen für seinen Dienst geworben haben. Das Gericht gab dem Antrag des IVD recht und untersagte im wesentlichen zwei Punkte: Das Angebot darf in Zukunft außerhalb geschlossener Benutzergruppen nicht mehr mit pornographischen Bildern beworben werben. Auch die Werbeaussage, dass indizierte, beschlagnahmte oder pornographische Filme über UseNext verfügbar seien, hat das Gericht als unrechtmäßig angesehen...
Weiterlesen auf Onlinekosten.de (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/29925/0/Usenet:_Downloaddienst_UseNext_vor_Gericht)
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