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View Full Version : Abmahnungen auch für Leecher?



proteus
05.05.08, 13:13
Bisher wurden Abmahnungen nach eigenen Angaben der Medienindustrie und der Abmahnanwälte nur dann verschickt, wenn Musik- Film- oder Programmdateien zum Upload angeboten wurden. Die ersten Jahre gab es zudem offenbar Abmahnungen lediglich für solche Dateien, welche Filesharingnutzer komplett in ihren mit anderen Teilnehmern geteilten Ordnern stehen hatten.
Nun gibt es in Abmahnforen erste Hinweise darauf, dass auch solche Filesharingnutzer abgemahnt werden, die mit modifizierten Clients lediglich etwas herunter- aber nichts heraufladen, so genannte "Leecher".

weiterlesen bei heise online (http://www.heise.de/newsticker/Abmahnungen-auch-fuer-Leecher--/meldung/107370/from/rss09)

DuckundWech
05.05.08, 13:50
Das Können die Anwälte gar nicht feststellen welchen Clienten man hat.In den Meistenfällen gehen sie nach der IP Adresse und wenn die bei einem der Files auftaucht ist schicht im Schicht.Da ist es auch unerheblich ob man nur gezogen oder upgeloadet hat.

Also ist hier das ganze etwas schwammig dargestellt bzw in den Foren.Hier liest man nur wie jemand ist erwischt worden der nur geleecht hatte usw.

p.s. Seit der 2.ten Novelle des Urheberrechts ist auch nur das Leechen schon Verboten bzw war es das auch schon immer nur nie so deutlisch beschrieben.

Codeman
06.05.08, 13:43
das verfahren wird bestimmt wegen geringfügigkeit eingestellt. Außerdem hat er ja keinen upload gegeben, von daher kann der schadensersatz nicht hoch sein, sie können ihm ja nicht wegen der Verbreitung der datei dran kriegen. Nur eigenbedarf.

lfsp
12.05.08, 16:30
weiß denn zufällig jemand, um welches proggi es gehandelt haben könnte?

Ich denke mal bestimmt n emule leecher mod?
Wenn ja, wird man neuerdings wohl auch bei der konfiguration "only KAD+Leecher" abgemahnt. :icon_angry[1]:

Cyberfreak
14.05.08, 00:42
Probieren können sie es ja mal und um Endeffekt legen sie es in 9 von 10 Fällen auch darauf an, dass der Angeklagte gleich zahlt, bevor es zur Verhandlung kommt. Ich persönlich würde nur wiedersprechen, kann gar nicht sein. Wenns wirklich soweit kommt dass die Polizei den Rechner abholt, 40Zeichen bei 256bit Festplattenverschlüsselung mit Militärsoftware, die bräuchten Jahrzehnte für die Entschlüsselung = 0 Beweise, eine IP Adresse kann sich schließlich jeder irgendwo notieren.