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07.04.08, 00:47
Logistep-Anwältin erhält in Frankreich Berufsverbot


Rückschlag für Logistep: In Frankreich ist eine Anwältin der Schweizer Filesharing-Jäger für ihre Vorgehensweise zu einem sechsmonatigen Berufsverbot verurteilt worden. Elizabeth Martin wurde außerdem für zehn Jahre aus allen Berufsverbänden ausgeschlossen. Ihr Auftraggeber, Logistep, ist in der Vergangenheit schon mehrfach durch illegale Praktiken aufgefallen.

Frau Martin hatte hunderttausende Abmahnungen an Personen geschickt, die angeblich das Spiel "Call of Juarez" über ein P2P-Netzwerk heruntergeladen haben. Darin forderte sie als Vertreterin von Logitech im Namen des Rechteinhabers Techland die Zahlung von 400 Euro Abmahngebühr. Die Disziplinarinstanz der Pariser Anwaltskammer bemängelte nun die Wortwahl der Logistep-Anwältin: "Mit der Entscheidung, aggressive Methoden nachzuahmen, um Zahlungen zu erzwingen, hat [sie] auch gegen den Codex verstoßen, der klärt, dass ein Anwalt eine Situation oder die Ernsthaftigkeit einer Lage nicht verfälschend darstellen darf".

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