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View Full Version : Mädchen, pass auf, sonst wirst Du gefickt!



Snitlev
18.12.12, 11:18
Oder: Wie gehen wir mit den schwächeren Mitgliedern unserer Gesellschaft um?



In den vergangenen Monaten haben zwei Prozesse Aufsehen erregt: Ein 31-Jähriger wurde freigesprochen, der Sex mit einer 15-Jährigen gehabt hatte: Sie hatte nicht gewollt, er hatte sie aber auch, nun ja, nicht gezwungen. Und drei Jugendliche erhielten Bewährungsstrafen, die eine 20-Jährige auf einen Spielplatz gedrängt und in sie eingedrungen waren: Die junge Frau hatte unter Drogen gestanden und keinen Widerstand leisten können. Diese Taten oder Ereignisse und die Urteile sagen einiges darüber aus, wie unsere Gesellschaft mit Schwachen umgeht, und was Sexualität bedeutet.
m September sprach das Landgericht Essen einen 31-Jährigen vom Tatvorwurf der Vergewaltigung frei. Der Kollege von der Welt berichtet vom Prozess:
Laut Anklageschrift befanden sich in besagter Nacht drei Frauen in der Wohnung von Roy Z.. Es wurde getrunken, Joints wurden geraucht. Zu später Stunde forderte Z. zwei Frauen auf, die Wohnung zu verlassen und in den Keller zu gehen. Danach legte sich der Mann zu der damals 15-Jährigen und begann, sie auszuziehen. Vor Gericht schilderte das Mädchen, dass sie den 31-Jährigen mit den Worten "Lass mich" aufforderte, von ihr zu lassen. Der Mann beendete seine Handlungen jedoch nicht, schließlich ließ das Mädchen den Geschlechtsverkehr über sich ergehen. Ein halbes Jahr später erstattete die Jugendliche Anzeige bei der Polizei.
Es kam zum Prozess und zum Freispruch. Dazu heißt es in der Presseerklärung des Essener Landgerichts:
Nach Auffassung der Kammer konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er mittels Gewalt, einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt hat. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB) lag damit nicht vor.
Vielfach scheint berichtet worden zu sein, das Mädchen hätte sich wehren müssen, dann wäre der Täter auch verurteilt worden – aber so war es nicht, das Gericht schickte extra eine Presseerklärung hinterher: Es hätte sich nicht zu wehren brauchen. Der Freispruch wurde "unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung mit dem Fehlen eines Nötigungsmittels und dem Fehlen einer schutzlosen Lage begründet.
Kurz: Der Mann hat nach Auffassung des Gerichts dem Mädchen gegenüber keine Gewalt ausgeübt, er hat es nicht bedroht, es hätte also aufstehen und fortgehen oder Nachbarn um Hilfe bitten können.
Theoretisch.
Hätte das Mädchen wirklich fortgehen können? Die Jugendliche sagte, der Mann sei schon mehrfach aggressiv gewesen. Warum ließen sich zwei andere Frauen vom Mann sagen, sie sollten in den Keller gehen? Warum machte der Mann trotz des "lass mich" weiter? Solche Kleinigkeiten machen die Sorge des Mädchens zumindest nachvollziehbar.
Die Frage stellt sich auch nach Anstand, Rücksicht und Verantwortung: Wie viel Rücksicht hat ein Erwachsener auf Jugendliche zu nehmen? Die Jugendliche hat sich sicher unvorsichtig verhalten, als sie in einer fremden Wohnung Drogen konsumierte. Andererseits waren zwei andere Frauen dabei. Außerdem: Muss man einer 15-Jährigen nicht zugestehen, dass sie unvorsichtig ist? Dass sie ihre Grenzen austestet? Es ist auch sicher mindestens ungeschickt, sich nicht zu wehren, vielleicht hätte sie sich auch den beiden Frauen anschließen können, als diese in den Keller gingen. Aber ist es nicht ganz normal, dass eine 15-Jährige sich ungeschickt verhält? Sollten Erwachsene nicht eher Jugendlichen dabei helfen, geschicktes Verhalten zu lernen - statt sie auszunutzen?

Quelle: Mädchen, pass auf, sonst wirst Du gefickt! | Telepolis (http://www.heise.de/tp/artikel/38/38218/1.html)

So was macht mich einfach nur traurig und zeigt den Wandel in unserer Gesellschaft immer weniger haben überhaupt noch Achtung vor dem Menschen, und unsere Rechtsprechung halte ich schon seit langen für falsch, aber dass wissen ja einige treue Leser hier wie ich darüber denke...

mfg

Dagon
18.12.12, 17:50
Puh eine echt schwere Situation. Mir fehlen die Erfahrungen mit Drogen, um zu beurteilen, ob das Mädchen hätte weggehen können. Wenn ja, dann freispruch. Wenn nein, dann Gefängnisstrafe für den Täter.

In einer solchen Situation hat der Richter nach dem Motto gehandelt: Im Zweifelsfall für den Angeklagten, was aufgrund unserer Rechtsprechung normal ist.

die einzige Möglichkeit hier weiter zu machen, ist gegen Drogen aufzuklären, was diese für Schäden anrichten können, da es schon sehr schade ist, dass es passiert ist und es durch Verzicht auf Drogen hätte verhindert werden können.

Mfg Dagon

Großmutter
18.12.12, 18:51
Ist schon krank unsere Gesellschaft!
Wenn du jemand das Geld klaust gehst du in den Knast und wenn du seine Frau vergewaltigst ,bekommst du Bewährung!

Tolle Sache !

Snitlev
18.12.12, 21:29
Ist schon krank unsere Gesellschaft!
Wenn du jemand das Geld klaust gehst du in den Knast und wenn du seine Frau vergewaltigst ,bekommst du Bewährung!

Tolle Sache !

So sehe ich das auch, die Verhältnismässigkeit bei Straftaten steht absolut nicht mehr im Verhältnis zu den Straftaten aber man kann es ja auch wenn leicht überspitz in meiner Signatur lesen.

Körperliche Straftaten müssen ganz anders beurteilt werden als materielle Straftaten, aber mit wem rede ich hier es läuft ja doch wieder darauf hinaus das unsere tollen Studenten hier alles so richtig finden wie es ist.

Ich scheixe darauf, sorry ist aber meine Meinung!

mfg

Dagon
18.12.12, 21:49
Körperliche Straftaten müssen ganz anders beurteilt werden als materielle Straftaten, aber mit wem rede ich hier es läuft ja doch wieder darauf hinaus das unsere tollen Studenten hier alles so richtig finden wie es ist.

ich bedauere auch, dass die Strafe so ist und würde hier auch vom Gefühl her ein härtres Strafmaß befürworten. Allerdings besteht dazu leider keine rechtliche Grundlage. Übrigens solltest du bedenken, dass gerade meine Posts sich stark verändert haben. Wenn du an meine ersten Posts reinschaust, wirst du sehen, dass ich ähnliche Kommentare wie du hier jetzt gepostet habe. Mein Umfeld und meine Kontakte haben sich stark verändert.

Materielle Straftaten sind im Grunde genommen Straftaten an der Allgemeinheit. Beispiel Steuerhinterziehung. In der Vergangenheit dienten die an den König gezahlten Gelder dazu, dass dieser existieren konnte. Als Gegenzug erhält der Bürger Sicherheit. Ist diese Sicherheit nicht mehr gewährleistet kam es zu Revolution - oder andere Gruppen nutzten das Machtvakuum aus. Oder auch bei der Umverteilung werden durch Steuerhinterziehung Bedürftige hintergangen. Was ist, wenn der staat diesen keine Medikamente mehr geben kann, weil Menschen Steuern hinterziehen. Dann sind diese auch getötet, nur es wurde keine Hand angelegt.

Mfg Dagon

Se7Ven
18.12.12, 22:39
Diese beiden Prozesse spiegeln einerseits rechtlich wieder wie komplex ein Beweisverfahren sein kann und andererseits wie paradox ethisch betrachtet solche Urteile für die betroffenen Opfer/Menschen sind...eine traumatische Erfahrung.

Die Opfer wollen Gerechtigkeit doch ein Rechtssaat ist an die Gesetze/Strafgesetzbuch/Strafprozessordnung gebunden und eine Gesellschaft/Eltern die jugendliche nicht ausreichend Informiert auf die Realität vorbereitet handelt fahrlässig.

Eine Veränderung kann durch Gesetzesänderungen entstehen und der Information/Aufklärung der Menschen indem gegen die eigene Hilflosigkeit oder dem ausgeliefert sein aufklärerisch konsequent vorgegangen wird.

Eindeutiges klares handeln setzt voraus ein bestimmtes Selbstbewusstsein an den Tag zu legen und eine aufklärerische offene Erziehung im Umgang mit den Mitmenschen erfahren zu haben um den willen oder Unwillen konkret darzustellen.

PS:Allerdings permanent härtere und damit höhere Gesetzesstrafen einzufordern dürfte
das allgemein bestehende gesellschaftliche "Werteproblem" nicht auflösen.

Instab
18.12.12, 22:48
naja wenn man sich mit 15 bei einem typen in der wohnung zuknallt muss man schon von einem gewissen kaliber sein.

es ist in solchen fällen kaum möglich den verlauf genau zu ermitteln wenn nicht gerade ein video existiert oder ähnliches. jedenfalls wäre es fahrlässig die aussagen der jungen dame als "die wahrheit" bedingungslos anzürkennen. es gibt zahllose fälle dieser art in denen solche aktionen sich manchmal sogar als reine eifersuchtstaktik herausstellen.

Großmutter
18.12.12, 23:02
Du klammerst dich jetzt an dieses konkrete Beispiel,aber es gibt etliche andere Vorfälle wo man sich fragt wo bleibt die Grechtigkeit!
Das Opfer hat sein Leben lange enen Knacks weg und die Justiz sorgt sich nur wie kann ich die Haftbedingungen oder anderes Sachen für den Täter verbessern.
Nach dem Opfer fragt niemand.

Snitlev
18.12.12, 23:11
Sorry @Dagon, ich möchte keinen direkt angreifen aber meine wertestellung von Moral und Rechtsprechung ist nunmal eine komplett andere als hier viele Studenten haben.
Ob es an Mangel meiner fehlenden Bildung zu ihnen liegt, ist mir in diesem Fall wirklich scheix egal.
Unsere deutsche Rechtsprechung ist für mich schon seit langen immer ein Arschtritt an die Opfer und eine Art Freifahrtschein für alle perversen dieser Welt.

PS. Dagon du bist eigenlich garnicht in meiner Blickrichtung gewesen bei meiner Aussage, dazu bist du einfach viel zu selten hier aktiv, aber nichts desto trotz finde ich es immer gut wenn sich jemand wodurch auch immer zum bessern ändert...

mfg

Instab
18.12.12, 23:17
Du klammerst dich jetzt an dieses konkrete Beispiel
ne:

es gibt zahllose fälle dieser art in denen solche aktionen sich manchmal sogar als reine eifersuchtstaktik herausstellen.

der punkt ist dass man oft in solchen fällen als einzigen anhaltspunkt die aussage des vermeintlichen opfers hat. natürlich lässt sich sowas schlecht nachweisen aber wenn man zu gutgläubig ist kann man einem unschuldigen durch eine schlichte aussage derb schaden.

Se7Ven
19.12.12, 00:05
ne:


der punkt ist dass man oft in solchen faellen als einzigen anhaltspunkt die aussage des vermeintlichen opfers hat. natuerlich laesst sich sowas schlecht nachweisen aber wenn man zu gutglaeubig ist kann man einem unschuldigen durch eine schlichte aussage derb schaden.

Die Variante lässt sich erweitern die beteiligte Person stand unter einem Drogeneinfluss dieses wurde sicherlich berücksichtigt und steht im Zusammenhang des Verhaltens der Täter/Opfer somit der gesamten Situation.

Snitlev
19.12.12, 01:32
Was ich auch noch mal anmerken möchte ist, dass hier jeder sämtliche politische Entscheidungen egal ob nun innenpolitisch oder außenpolitisch fast zerpflückt aber um die Rechtsprechung macht sich keiner Gedanken weil es ja die "beste der Welt" zu scheinen mag...

mfg

Dagon
19.12.12, 09:59
Sorry @Dagon, ich möchte keinen direkt angreifen aber meine wertestellung von Moral und Rechtsprechung ist nunmal eine komplett andere als hier viele Studenten haben.
Ob es an Mangel meiner fehlenden Bildung zu ihnen liegt, ist mir in diesem Fall wirklich scheix egal.

Gerechtigkeitsempfinden an Bildung zu knüpfen halte ich für sehr gewagt. Gibt genug Menschen, die studieren oder studiert haben und moralisch keine Grundwerte haben.


PS. Dagon du bist eigenlich garnicht in meiner Blickrichtung gewesen bei meiner Aussage, dazu bist du einfach viel zu selten hier aktiv, aber nichts desto trotz finde ich es immer gut wenn sich jemand wodurch auch immer zum bessern ändert...

Achtung. Ich war mal öfters hier aktiv. Aber das war halt schon paar Jahre her. Da musst du die ersten 100-200 Posts vlt bis 500 Posts von mir betrachten.


Was ich auch noch mal anmerken möchte ist, dass hier jeder sämtliche politische Entscheidungen egal ob nun innenpolitisch oder außenpolitisch fast zerpflückt aber um die Rechtsprechung macht sich keiner Gedanken weil es ja die "beste der Welt" zu scheinen mag...

bei einer Entscheidung kannst du dagegen oder dafür sein und so eine konkrete Wirkung erzeugen. In Sachen in Bezug auf das Rechtssystem ist das halt komplexer. Es halt halt alles seinen Sinn und kann halt leider auch ausgenutzt werden. Statt Pauschalaussagen müssen hier differenzierte Betrachtungsweisen mit berücksichtigt werden, vor allem, wenn Fälle schwer deutbar sind.

Mfg Dagon

Instab
19.12.12, 10:21
um die Rechtsprechung macht sich keiner Gedanken
dann mach doch einfach einen vorschlag. wie sollte man in so einem fall vorgehen aus sicht des gerichts?

leus
19.12.12, 10:35
So wie es passiert ist. Im Zweifelsfall für den Angeklagten. Es gibt keine Beweise dafür dass er sie gezwungen hat und auch keine Zeugen Aussagen.


naja wenn man sich mit 15 bei einem typen in der wohnung zuknallt muss man schon von einem gewissen kaliber sein.
Stimmt vollkommen. Was wenn sie ihn nur anklagt weil sie ihm Geld für Drogen schuldet? Oder andersrum? Also ohne Beweise, bei Aussage gegen Aussage jemanden schuldig zusprechen... Es wurde ne sinnvolle Lösung gefunden. Wird nur wieder in der Zeitung aufgebauscht als "Verfall der Gesellschaft".

Hush
19.12.12, 11:01
unsere tollen Studenten hier alles so richtig finden wie es ist

primär finden es die richter richtig. was machen die? ihren job, von dem sie ahnung haben.

hier spielen viele faktoren rein: beweisbarkeit(schon angesprochen), im zweifel für den angeklagten(dito) und vorallem die kriminelle energie.

das beispiel mit der 15-jährigen vs. steuerhinterziehung. das eine geschieht im "affekt", das andere erfordert intensive planung und eine bewusste, dauerhafte mißachtung der geltenden gesetze. zynisch: das 1. kann mal passieren, das 2. muss man wollen, sonst funktioniert es nicht.

dieser gedankengang erfordert etwas abstraktionsvermögen, was nicht jeder hat.

kann halt nicht jeder nur student sein, der im elfenbeinturm lebt und die BILD nicht als primäre informationsquelle ansieht.

Dagon
19.12.12, 17:05
dieser gedankengang erfordert etwas abstraktionsvermögen

genau das erinnert mich an die drei Rechtsvorlesungen ... das war auch nicht so einfach immer.


kann halt nicht jeder nur student sein, der im elfenbeinturm lebt und die BILD nicht als primäre informationsquelle ansieht.

nicht jeder, der studiert lebt automatisch im Elfenbeinturm! Gerade Leute, die an der FH oder Hochschule (nicht an der Uni!) studieren, sind da weniger abgehoben nach meiner Erfahrung! Da haben viele - wie ich - ne Ausbildung und komme aus normalen Familien, wo es wenige Leute mit nem höheren Abschluss als Realschule gibt.

Gruß Dagon

Se7Ven
19.12.12, 18:56
Das Problem im Kontext ist keinesfalls die Frage meiner Meinung nach ob studiert oder nicht studiert sondern die konkrete Aussage und damit der Kernsatz im Rechtssystem in einem Zweifelsfall für den Angeklagten zu urteilen......

Um ein Verständnis für diese juristische Aussage zu entwickeln und dieses Geschehen präzise erfassen zu können bedarf es nur eines klaren Menschenverstandes für gewisse Zusammenhänge.

Ohne eindeutige konkrete Beweismittel und damit einer klaren Beweisführung gegen den Angeklagten ist ein härteres Urteil wohl nach vorliegenden Strafgesetzbuch objektiv juristisch unmöglich und deshalb scheint das Urteil auch subjektiv ethisch so milde ausgefallen zu sein

PS:Vermutlich wäre ein nachweisbarer klarer "Vorsatz" mit dem bewussten wollen des Täters und einer "aktiven Abwehr" somit klaren massiven eindeutigen Widerstand des Opfers hätten wahrscheinlich zu einem wesentlich höherem Strafmaß des Täters geführt nach § 177 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung...

Hush
19.12.12, 20:28
nicht jeder, der studiert lebt automatisch im Elfenbeinturm!

das war ironisch gemeint und an den guten snitlev addressiert ;)

mabuse
20.12.12, 15:51
Was ich auch noch mal anmerken möchte ist, dass hier jeder sämtliche politische Entscheidungen egal ob nun innenpolitisch oder außenpolitisch fast zerpflückt aber um die Rechtsprechung macht sich keiner Gedanken weil es ja die "beste der Welt" zu scheinen mag...


Sorry @Dagon, ich möchte keinen direkt angreifen aber meine wertestellung von Moral und Rechtsprechung ist nunmal eine komplett andere als hier viele Studenten haben.
Sorry, Snitti, aber . . . tickst du noch ganz sauber?

Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Um das zu kapieren braucht man nun wirklich kein Studium!

Und in den von dir beschrieben Fällen gibt es nun mal nicht den Hauch eines Schuldbeweises. Der Freispruch ist absolut gerechtfertigt. Und das ist auch gut so. Weisst du eigentlich, wozu rachsüchtige oder auch nur gelangweilte Weiber alles fähig sind? Ein Bekannter von mir war vor viele Jahren in einer ähnlichen Lage (Anklage wegen Vergewaltigung). Er kam letzten Endes da heraus, weil es netterweise tatsächlich eine Videoaufnahme gab (vom Spanner gegenüber), die belegte, das die Frau einfach nur gelogen hatte.
Nicht, das ihm das nochwas geholfen hatte, denn gesellschaftlich war er geächtet.
Konsequenzen für die Frau: Null.

Unschuldig, bis die Schuld beweisen ist, ist seit Jahrzehnten die Basis unseres Rechtssystems, und mir ist lieber, wenn zehn Schuldige davon kommen (denn früher oder später kriegen wir die doch), als das auch nur ein Unschuldiger in den Knast wandert. Vor allem bei sowas.

Hör endlich auf, mit dem Bauch zu denken und benutze dein Gehirn, dafür braucht man auch kein Studium.

Snitlev
20.12.12, 17:00
@mabuse: Bin Dir überhaupt nicht böse und finde es gut das du es so deutlich ansprichst.
Du magst ja Recht haben, aber ich kann nunmal bei Gewalt gegen schwächere nicht nach dem Gesetzbuch urteilen, sondern bin dabei viel zu viel emotional, "nach deinen Worten mit dem Bauch dabei", daher würde ich eher so urteilen wie es für mich am gerechtesten wäre, vielleicht liegt es daran das ich dabei zu oft an meine 12 jährige Tochter denke (Was wäre wenn ihr sowas passiert wäre).

Ich weiß das meine Urteilsentscheidungen, moralische Empfinden nicht in Euer Rechtsempfinden passt ob das nun Recht oder Unrecht ist kann ich nur mit meinem eigenen Gewissen vereinbaren...

mfg

Dagon
20.12.12, 18:02
Und in den von dir beschrieben Fällen gibt es nun mal nicht den Hauch eines Schuldbeweises. Der Freispruch ist absolut gerechtfertigt. Und das ist auch gut so. Weisst du eigentlich, wozu rachsüchtige oder auch nur gelangweilte Weiber alles fähig sind? Ein Bekannter von mir war vor viele Jahren in einer ähnlichen Lage (Anklage wegen Vergewaltigung). Er kam letzten Endes da heraus, weil es netterweise tatsächlich eine Videoaufnahme gab (vom Spanner gegenüber), die belegte, das die Frau einfach nur gelogen hatte.
Nicht, das ihm das nochwas geholfen hatte, denn gesellschaftlich war er geächtet.
Konsequenzen für die Frau: Null.

ein Bekannter von mir hatte so nen ähnlichen Fall. Letzendlich hatte er die Wahl, seine Bachelorarbeit aufzugeben oder er wäre angezeigt geworden. Ging soweit Spekulationen um ihre Motivation darum, ihre Chancen auf Übernahme zu erhöhen. Ich war da froh, dass ich wegen Auslandsaufenthalt nicht mehr in dem Semester war, weil da noch einige Konflikte und Anschuldigungen dann aufgetreten sind.



vielleicht liegt es daran das ich dabei zu oft an meine 12 jährige Tochter denke (Was wäre wenn ihr sowas passiert wäre).

Sollte so ein Fall auftreten, dann hast du was in ihrer Erziehung falsch gemacht oder nicht richtig auf Veränderungen in ihrem Freundeskreis reagiert.

Mfg Dagon

Se7Ven
20.12.12, 19:59
Das ein Mensch eine emotionale Betroffenheit zeigt ist natürlich und dennoch in erster Linie menschlich eine Empfindung/Gefühl also subjektiv in dem Kontext einer korrekten Urteilsfindung nicht relevant.

Im Gegensatz dazu soll allerdings ein Gericht objektiv seine Entscheidungen/Urteile treffen und je nach Beweislage objektiv/Fakten untersuchen somit eine differenzierte Bewertung der Tatsachen/Umstände abgeben um ein gerechtes Urteil anhand der Beweismittel/Situation abgeben zu können.

Spekulieren wir ...welche gesellschaftlichen Auswirkungen würden in der Rechtsprechung in Folge überwiegend moralischer oder emotionaler Urteile gesprochen entstehen?

Es wäre wohl ein Desaster und betroffene Menschen würden voller Angst/Panik leben ohne Sicherheit auf einen fairen Prozess..Denunzianten hätten Konjunktur weil der Verdacht eine Verurteilung schon nach sich ziehen könnte...

PS. Die Gefahr einer massiven Bürgerwehrbewegung und der Selbstjustiz oder gar einer Lynchjustiz konnte tendenziell bestehen....

Snitlev
20.12.12, 20:18
Sollte so ein Fall auftreten, dann hast du was in ihrer Erziehung falsch gemacht oder nicht richtig auf Veränderungen in ihrem Freundeskreis reagiert.

Mfg Dagon


Ich meinte es nicht speziell auf diesen Fall, sondern allgemein...

mfg

@7ven: auch da hast du Recht.

Se7Ven
20.12.12, 20:46
Probleme entstehen gerade in der Erziehung im Elternhaus weil Eltern ihre Kinder ohne eine umfangreiche Aufklärung/Informantin oder Vorbereitung dem leben ohne Verantwortung überlassen

Es versäumt haben achtsam gegenüber dem sozialen Umfeld und dem Freundeskreis zu sein hiermit werden im Leben später die Konsequenzen das Defizit deutlich...

PS: Dazu gehört notwendigerweise um im Leben bestehen zu können eine fundierte Aufklärung über die Sexualität und den Drogen/Alkoholmissbrauch sowie dem Einfluss von "Freunden/Freundeskreis/Beziehungen/sozialen Kontakten."

mabuse
21.12.12, 12:44
... aber ich kann nunmal bei Gewalt gegen schwächere nicht nach dem Gesetzbuch urteilen, sondern bin dabei viel zu viel emotional, "nach deinen Worten mit dem Bauch dabei", daher würde ich eher so urteilen wie es für mich am gerechtesten wäre ...
Da bin ich im Prinzip sogar auf deiner Seite - aber die Schuld muss eindeutig nachweisbar sein, sonst bringen wir uns selber in Teufels Küche.
Se7Ven hat ja schon das Wort Denunzianten eingeworfen.