Snitlev
04.12.12, 16:43
Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter, die weiter als gefährlich gelten, werden oft rund um die Uhr überwacht. Das aber ist auf Dauer nicht zulässig, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Drei Beamte für den Vergewaltiger – rund um die Uhr
Der wegen zwei Vergewaltigungen verurteilte Mann wird seit seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung im September 2010 ununterbrochen von der Polizei überwacht. Vor seinem Haus parkt ständig ein Polizeifahrzeug mit drei Beamten.
Zwei weitere Beamte halten sich in der Küche seiner Unterkunft auf, wenn er in seinem Zimmer ist. Außerhalb seiner Wohnung wird er ständig begleitet; wenn er Kontakt zu Frauen aufnimmt, weisen die Polizisten sie auf den Grund der Observation hin.
Richter sehen schwerwiegenden Grundrechtseingriff
Diese Maßnahmen stellten einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, so die Verfassungsrichter. Dem Beschwerdeführer werde "durch die fast lückenlose Präsenz der ihn außerhalb seines Zimmers bewachenden Polizisten die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu führen, weitgehend genommen".
Die Richter äußern deutliche Zweifel, ob die allgemeinen Regeln des Polizeigesetzes als Grundlage dafür auf Dauer ausreichen. Es handele sich wohl um eine neue Form einer polizeilichen Maßnahme, die "aufgrund ihrer weitreichenden Folgen möglicherweise einer ausdrücklichen, detaillierten Ermächtigungsgrundlage bedarf", so die Richter.
Quelle: Sicherungsverwahrung : Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT (http://www.welt.de/politik/deutschland/article111802238/Gericht-staerkt-Rechtsschutz-des-Vergewaltigers.html)
Ein Verständnis auf unser Grundrecht kann ich nur Menschen zugestehn die selber danach leben und es achten, aber hat sich dieser "Mensch" an die Grundrechte bei seinen Vergehen gehalten? Ganz klar nein!
Man muss doch auch bei allen Rechten für die "Straftäter" doch auch an die Rechte der allgemeinen Bevölkerung denken, hier kommt es mir vor als wenn man anderen Menschen die in seiner Nähe leben hauptsächlich Frauen dieses Recht der Freiheit ohne Angst eben nicht gewährt, wie muss sich jemand fühlen der weiß hier lebt ein Ex-Vergewaltiger und der kann jeder Zeit wieder rückfällig werden?
Nein, man sollte zumindest ihn weiter observieren evtl. mit einer kontrollierten Art von "Freiheit", aber immer so dass die Allgemeinheit vor ihm sicher ist. Den Aufwand dafür sollte man aus seiner Entschädigung bezahlen die ihm unser großzügiges Gericht seitens der EU zugesprochen hat.
Ich kann nur hoffen dass dieser Mann nicht rückfällig wird sonst Gnade Gott dem tollen Gericht der EU, wie ich entschieden hätte wissen die meisten hier daher äussere ich mich mal human in meinen Post...
mfg
Drei Beamte für den Vergewaltiger – rund um die Uhr
Der wegen zwei Vergewaltigungen verurteilte Mann wird seit seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung im September 2010 ununterbrochen von der Polizei überwacht. Vor seinem Haus parkt ständig ein Polizeifahrzeug mit drei Beamten.
Zwei weitere Beamte halten sich in der Küche seiner Unterkunft auf, wenn er in seinem Zimmer ist. Außerhalb seiner Wohnung wird er ständig begleitet; wenn er Kontakt zu Frauen aufnimmt, weisen die Polizisten sie auf den Grund der Observation hin.
Richter sehen schwerwiegenden Grundrechtseingriff
Diese Maßnahmen stellten einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, so die Verfassungsrichter. Dem Beschwerdeführer werde "durch die fast lückenlose Präsenz der ihn außerhalb seines Zimmers bewachenden Polizisten die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu führen, weitgehend genommen".
Die Richter äußern deutliche Zweifel, ob die allgemeinen Regeln des Polizeigesetzes als Grundlage dafür auf Dauer ausreichen. Es handele sich wohl um eine neue Form einer polizeilichen Maßnahme, die "aufgrund ihrer weitreichenden Folgen möglicherweise einer ausdrücklichen, detaillierten Ermächtigungsgrundlage bedarf", so die Richter.
Quelle: Sicherungsverwahrung : Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT (http://www.welt.de/politik/deutschland/article111802238/Gericht-staerkt-Rechtsschutz-des-Vergewaltigers.html)
Ein Verständnis auf unser Grundrecht kann ich nur Menschen zugestehn die selber danach leben und es achten, aber hat sich dieser "Mensch" an die Grundrechte bei seinen Vergehen gehalten? Ganz klar nein!
Man muss doch auch bei allen Rechten für die "Straftäter" doch auch an die Rechte der allgemeinen Bevölkerung denken, hier kommt es mir vor als wenn man anderen Menschen die in seiner Nähe leben hauptsächlich Frauen dieses Recht der Freiheit ohne Angst eben nicht gewährt, wie muss sich jemand fühlen der weiß hier lebt ein Ex-Vergewaltiger und der kann jeder Zeit wieder rückfällig werden?
Nein, man sollte zumindest ihn weiter observieren evtl. mit einer kontrollierten Art von "Freiheit", aber immer so dass die Allgemeinheit vor ihm sicher ist. Den Aufwand dafür sollte man aus seiner Entschädigung bezahlen die ihm unser großzügiges Gericht seitens der EU zugesprochen hat.
Ich kann nur hoffen dass dieser Mann nicht rückfällig wird sonst Gnade Gott dem tollen Gericht der EU, wie ich entschieden hätte wissen die meisten hier daher äussere ich mich mal human in meinen Post...
mfg