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View Full Version : Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers



Snitlev
04.12.12, 16:43
Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter, die weiter als gefährlich gelten, werden oft rund um die Uhr überwacht. Das aber ist auf Dauer nicht zulässig, sagt das Bundesverfassungsgericht.



Drei Beamte für den Vergewaltiger – rund um die Uhr
Der wegen zwei Vergewaltigungen verurteilte Mann wird seit seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung im September 2010 ununterbrochen von der Polizei überwacht. Vor seinem Haus parkt ständig ein Polizeifahrzeug mit drei Beamten.
Zwei weitere Beamte halten sich in der Küche seiner Unterkunft auf, wenn er in seinem Zimmer ist. Außerhalb seiner Wohnung wird er ständig begleitet; wenn er Kontakt zu Frauen aufnimmt, weisen die Polizisten sie auf den Grund der Observation hin.
Richter sehen schwerwiegenden Grundrechtseingriff
Diese Maßnahmen stellten einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, so die Verfassungsrichter. Dem Beschwerdeführer werde "durch die fast lückenlose Präsenz der ihn außerhalb seines Zimmers bewachenden Polizisten die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu führen, weitgehend genommen".
Die Richter äußern deutliche Zweifel, ob die allgemeinen Regeln des Polizeigesetzes als Grundlage dafür auf Dauer ausreichen. Es handele sich wohl um eine neue Form einer polizeilichen Maßnahme, die "aufgrund ihrer weitreichenden Folgen möglicherweise einer ausdrücklichen, detaillierten Ermächtigungsgrundlage bedarf", so die Richter.

Quelle: Sicherungsverwahrung : Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT (http://www.welt.de/politik/deutschland/article111802238/Gericht-staerkt-Rechtsschutz-des-Vergewaltigers.html)

Ein Verständnis auf unser Grundrecht kann ich nur Menschen zugestehn die selber danach leben und es achten, aber hat sich dieser "Mensch" an die Grundrechte bei seinen Vergehen gehalten? Ganz klar nein!

Man muss doch auch bei allen Rechten für die "Straftäter" doch auch an die Rechte der allgemeinen Bevölkerung denken, hier kommt es mir vor als wenn man anderen Menschen die in seiner Nähe leben hauptsächlich Frauen dieses Recht der Freiheit ohne Angst eben nicht gewährt, wie muss sich jemand fühlen der weiß hier lebt ein Ex-Vergewaltiger und der kann jeder Zeit wieder rückfällig werden?

Nein, man sollte zumindest ihn weiter observieren evtl. mit einer kontrollierten Art von "Freiheit", aber immer so dass die Allgemeinheit vor ihm sicher ist. Den Aufwand dafür sollte man aus seiner Entschädigung bezahlen die ihm unser großzügiges Gericht seitens der EU zugesprochen hat.
Ich kann nur hoffen dass dieser Mann nicht rückfällig wird sonst Gnade Gott dem tollen Gericht der EU, wie ich entschieden hätte wissen die meisten hier daher äussere ich mich mal human in meinen Post...

mfg

Dagon
04.12.12, 18:36
grundsätzlich entstehen durch diese Art der Observation enorme Kosten. Aufgrund des Personalaufwandes schätze ich 300.000 Euro im Jahr (pro Polizist mit Nebenkosten 100.000 p.a.).
Zudem besteht für eine solche Observation keine gesetzliche Grundlage. Egal, welches Vergehen passiert ist, ist die Strafe nach Abbüßen erledigt. Ansonsten müssen Gesetzesgrundlagen geschaffen werden, die eine längere "Aufbewahrung" ermöglichen.

Auch wenn ich solche Vergehen als extrem schlecht bewerte und diese sehr hart bestraft werden müssen, gilt die Grundlage, dass die Gesetze eingehalten werden müssen. Sinnvoll wäre es am Ende der Sicherheitsverwahrung über ein psychologisches Gutachten sicherzustellen, dass eine möglichst geringe Rückfallchance besteht. Ggf. wird dann die Sicherheitsverwahrung um 5 bzw. 10 Jahre verlängert.

Mfg Dagon

v6ph1
05.12.12, 00:11
Ein Verständnis auf unser Grundrecht kann ich nur Menschen zugestehn die selber danach leben und es achten, aber hat sich dieser "Mensch" an die Grundrechte bei seinen Vergehen gehalten? Ganz klar nein!
Macht man auch nicht - die in Deutschland möglichen Strafen greifen in die Grundrechte ein:
1. Geldstrafe: Eingriff in das Recht auf Eigentum
2. Gefängnisstrafe: Eingriff in die Bewegungsfreiheit
3. Arbeit/Verpflichtung zu Kursen/Therapien: Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit


Man muss doch auch bei allen Rechten für die "Straftäter" doch auch an die Rechte der allgemeinen Bevölkerung denken, hier kommt es mir vor als wenn man anderen Menschen die in seiner Nähe leben hauptsächlich Frauen dieses Recht der Freiheit ohne Angst eben nicht gewährt, wie muss sich jemand fühlen der weiß hier lebt ein Ex-Vergewaltiger und der kann jeder Zeit wieder rückfällig werden?
Es gibt Rechte und Pflichten:

Unter anderem verpflichtet sich auch die Gesellschaft einen ehemaligen Straftäter wieder einzugliedern und auch diesem ein normales Leben zu ermöglichen.
Das senkt dabei noch das Rückfallrisiko.

Eine solche dauerhafte Überwachung verhindert ebenso wie diese Hetz-Demonstrationen eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

@Dagon:
Das mögliche Strafmaß muss zum Zeitpunkt der Tat bekannt sein.
Eine nachträgliche Änderung, wie es u.a. die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist, steht außerhalb jeglicher Rechtsstaatlichkeit.

Die 300000€ im Jahr dürften kaum reichen:
Es sind min. 5 Beamte (3 Auto, 2 Küche) und das in 3 Schichten -> Macht 15 Polizisten.
Dazu noch einer, der die Aktion leitet -> 16 Personen.
+ Polizeiauto, ...
-> ca. 2Mio. € pro Jahr
Bisher also rund 4Mio. €

mfg
v6ph1

Se7Ven
05.12.12, 23:14
Macht man auch nicht - die in Deutschland möglichen Strafen greifen in die Grundrechte ein:
1. Geldstrafe: Eingriff in das Recht auf Eigentum
2. Gefängnisstrafe: Eingriff in die Bewegungsfreiheit
3. Arbeit/Verpflichtung zu Kursen/Therapien: Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit


Es gibt Rechte und Pflichten:

Unter anderem verpflichtet sich auch die Gesellschaft einen ehemaligen Straftäter wieder einzugliedern und auch diesem ein normales Leben zu ermöglichen.
Das senkt dabei noch das Rückfallrisiko.

Eine solche dauerhafte Überwachung verhindert ebenso wie diese Hetz-Demonstrationen eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

mfg
v6ph1

Das lässt die Grundsatzfrage "offen" was verstehen wir Bürger unter einer "Normalität" und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft...wenn Anstand/Ethik sich im Bürgertum in einer massiven egoistischen Tendenz im täglichem Umgang manifestiert.

PS: Die Fragestellungen entstehen durch Wahrnehmung/Verarbeitung einer oder der Informationen und entstandene Perspektiven insofern bestimmt der jeweilige Fokus eines Menschen das Resultat.

Snitlev
06.12.12, 06:34
Das lässt die Grundsatzfrage "offen" was verstehen wir Bürger unter einer "Normalität" und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft...wenn Anstand/Ethik sich im Bürgertum in einer massiven egoistischen Tendenz im täglichem Umgang manifestiert.


Ich verstehe unter "Normalität" Das der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet ist und dass unsere Gesellschaft ohne Angst leben muss dass Vergewaltiger, Kinderschänder wieder rückfällig werden können, da die EU und unser Grundrecht ihr Recht auf Freiheit leider höher ansiedelt als das Recht auf Sicherheit für unsere Gesellschaft!

mfg

mabuse
06.12.12, 10:47
Ich verstehe unter "Normalität" Das der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet ist und dass unsere Gesellschaft ohne Angst leben muss dass Vergewaltiger, Kinderschänder wieder rückfällig werden können, da die EU und unser Grundrecht ihr Recht auf Freiheit leider höher ansiedelt als das Recht auf Sicherheit für unsere Gesellschaft!
Tja, ich will dir nicht unbedingt widersprechen.

Aber du solltest dir über die Konsequenzen solcher pauschalierten Aussagen im Klaren sein. Was wäre denn beispielsweise mit Falschparkern? Also, jemandem, der so dämlich parkt, dass er eine Feuerwehr-Einfahrt blockiert. Da seh ich die Sicherheit für die Gesellschaft mindestens genauso hoch gefährdet wie bei einem Sexualstraftäter. Wollen wir für die auch Sicherheitsverwahrung? Und potentiell sind wir das ja alle . . . .

Solange man hier Strafe als Resozialisierungsmaßnahme betrachtet haben auch solche "Menschen" gewisse Rechte.
Ansonsten sollte man die Höchststrafen heraufsetzen und dafür sorgen, das lebenslänglich auch im Knast die Bedeutung hat, die der Duden diesem Wort zuschreibt.

Snitlev
06.12.12, 11:12
Ich finde aber schon das man dass wesentlich differenzieren sollte, ich will jetzt nicht mit dem blöden Spruch "Äpel und Birnen" kommen, aber es macht doch schon einen Unterschied zwischen einen Vergewaltiger/Kinderschänder und Falschparker aus...

mfg

:b92:

mabuse
06.12.12, 15:04
Warum?

Kinderschänder/Vergewaltiger sind potentielle . . . naja, Kinderschänder/Vergewaltiger halt.

Falschparker vor einer Feuerwehreinfahrt sind potentielle Mörder. Je nach Gebäude sogar Massenmörder.

Betrachte es emotionslos, rein logisch (Ich weiss, das fällt dir schwer).

LongbowArcher
06.12.12, 20:51
Ein Verständnis auf unser Grundrecht kann ich nur Menschen zugestehn die selber danach leben und es achten, aber hat sich dieser "Mensch" an die Grundrechte bei seinen Vergehen gehalten? Ganz klar nein!

Interessant, du gestehst dir damit also nicht mal selbst ein Grundrecht zu?

Se7Ven
06.12.12, 21:20
Warum?

Kinderschänder/Vergewaltiger sind potentielle . . . naja, Kinderschänder/Vergewaltiger halt.

Falschparker vor einer Feuerwehreinfahrt sind potentielle Mörder. Je nach Gebäude sogar Massenmörder.

Betrachte es emotionslos, rein logisch (Ich weiss, das fällt dir schwer).


Wir leben in einem demokratischen Rechtssystem und genau an diesen "extrem" Beispielen/Fällen/Menschen zeigt sich ob die bestehende Demokratie für alle Menschen ihre Gültigkeit hat...sei es noch so Schmerzhaft.

Die Menschen/Vergewaltiger werden während der Therapie dahin geführt die Zerstörung des Lebens der Opfer und das eigene Leid massiv eigenverantwortlich zu fühlen dieses steht im Kontext zur eigenen Motivation der Bereitschaft sich als betroffener Mensch ändern zu wollen.

Wenn die Gesellschaft diesen Menschen mit Störungen eine Möglichkeit zur Veränderung bietet und dieser Mensch/Patient die Einsicht zeigt eine offene Haltung um die Entstehungsgeschichte aufzuarbeiten entwickelt kann eine Verhaltensänderung entstehen.


PS: Nicht wenige der betroffen Menschen/Täter sind im Kindesalter sexuell Missbraucht worden oder unterlagen kontinuierlich den Kränkungen einer extrem regressiven Sexualmoral innerhalb der Familie...