Snitlev
11.10.12, 12:15
Das Bundeskriminalamt hat seit dem Jahr 2001 in knapp 40 Fällen Besucher ihrer Webseite BKA Startseite (http://www.bka.de) überwacht
Zudem hat das BKA Landesbehörden in mindestens 130 Fällen bei dieser umstrittenen Ermittlungsmethode unterstützt Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Laut des Bundesinnenministeriums führte das Bundeskriminalamt auf Anordnung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft im Zeitraum zwischen 2001 und 2008 in 38 Fällen Homepageüberwachungen durch. In weiteren 130 Fällen hat das BKA Länderdienststellen bei Homepageüberwachungen auf Webseiten der ersuchenden Länderdienststellen im Rahmen dortiger Ermittlungsverfahren unterstützt.
So hätten beispielsweise mit dieser Maßnahme der Mord an einem 8-jährigen Mädchen in Gießen 2001, ein Doppelmord an zwei 11 und 9 Jahre alten Geschwistern in Stolberg im Jahr 2003 oder die Erpressung des Metro-Konzerns 2002 erfolgreich aufgeklärt werden können. Allerdings sei eine detaillierte Auflistung der einzelnen Homepageüberwachungen nicht mehr möglich, da diese Daten mangels Aufbewahrungserfordernis bereits gelöscht worden sind.
Das Ministerium ließ verlauten, dass es diese umstrittene Form der Überwachung weiterhin für ein hilfreiches Instrument im Rahmen der Strafverfolgung hält. Auf die Nachfrage aus dem Bundestag antwortete das Ministerium, dass bei einer Vielzahl von Fällen sich Hinweise ergaben, die auf anderen Wegen nicht erlangt werden wären. Welche Hinweise das waren und warum die nicht anders ermittelt werden konnten, dazu enthält die schriftliche Antwort des Ministeriums keine Details.
Berliner Gerichte hatten den Behörden im Jahr 2007 untersagt, über ihre Homepages personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern und zu verwerten. Dies galt insbesondere für IP-Adressen. Diese dürften nicht archiviert werden, da mit ihnen eine Identifizierung von Nutzern möglich sei. Diese anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen von Besuchern der Homepage des Bundeskriminalamtes war 2007 im Rahmen von Ermitllungsen bekannt geworden. Damals stützte das Innenressort diese Art der ersten Ermittlungsmaßnahme auf die kriminalistische Erfahrung, dass sich Täter insbesondere bei Straftaten, die ein großes öffentliches Interesse geweckt haben, regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen informiert haben.
Quelle: BKA stellt Zahlen zu Homepage-Überwachung vor (http://www.wbs-law.de/datenschutz/bka-stellt-zahlen-zu-homepage-uberwachung-vor-29384/)
mfg
Zudem hat das BKA Landesbehörden in mindestens 130 Fällen bei dieser umstrittenen Ermittlungsmethode unterstützt Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Laut des Bundesinnenministeriums führte das Bundeskriminalamt auf Anordnung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft im Zeitraum zwischen 2001 und 2008 in 38 Fällen Homepageüberwachungen durch. In weiteren 130 Fällen hat das BKA Länderdienststellen bei Homepageüberwachungen auf Webseiten der ersuchenden Länderdienststellen im Rahmen dortiger Ermittlungsverfahren unterstützt.
So hätten beispielsweise mit dieser Maßnahme der Mord an einem 8-jährigen Mädchen in Gießen 2001, ein Doppelmord an zwei 11 und 9 Jahre alten Geschwistern in Stolberg im Jahr 2003 oder die Erpressung des Metro-Konzerns 2002 erfolgreich aufgeklärt werden können. Allerdings sei eine detaillierte Auflistung der einzelnen Homepageüberwachungen nicht mehr möglich, da diese Daten mangels Aufbewahrungserfordernis bereits gelöscht worden sind.
Das Ministerium ließ verlauten, dass es diese umstrittene Form der Überwachung weiterhin für ein hilfreiches Instrument im Rahmen der Strafverfolgung hält. Auf die Nachfrage aus dem Bundestag antwortete das Ministerium, dass bei einer Vielzahl von Fällen sich Hinweise ergaben, die auf anderen Wegen nicht erlangt werden wären. Welche Hinweise das waren und warum die nicht anders ermittelt werden konnten, dazu enthält die schriftliche Antwort des Ministeriums keine Details.
Berliner Gerichte hatten den Behörden im Jahr 2007 untersagt, über ihre Homepages personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern und zu verwerten. Dies galt insbesondere für IP-Adressen. Diese dürften nicht archiviert werden, da mit ihnen eine Identifizierung von Nutzern möglich sei. Diese anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen von Besuchern der Homepage des Bundeskriminalamtes war 2007 im Rahmen von Ermitllungsen bekannt geworden. Damals stützte das Innenressort diese Art der ersten Ermittlungsmaßnahme auf die kriminalistische Erfahrung, dass sich Täter insbesondere bei Straftaten, die ein großes öffentliches Interesse geweckt haben, regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen informiert haben.
Quelle: BKA stellt Zahlen zu Homepage-Überwachung vor (http://www.wbs-law.de/datenschutz/bka-stellt-zahlen-zu-homepage-uberwachung-vor-29384/)
mfg