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View Full Version : Prozess Bundessozialgericht entscheidet über Hartz-IV-Sätze



Snitlev
12.07.12, 12:11
Sind 374 Euro zu wenig zum Leben und damit verfassungswidrig? Zwei Mannheimer haben geklagt und fordern 1000 Euro Unterhalt.



Reichen 374 Euro zum leben oder ist auch dieser neue Hartz-IV-Satz verfassungswidrig? Darüber muss heute das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden. Zwei Arbeitslose aus Mannheim hatten geklagt und deutlich mehr Geld für den Lebensunterhalt gefordert: rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Die Klägerin macht geltend, dass die Hartz-IV-Regelleistungen auch nach der 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung noch immer gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Existenzminimum sei nicht gewährleistet.
In den Vorinstanzen war die Frau gescheitert. Sollte das Bundessozialgericht dagegen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin teilen, müsste es erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Während im alten Regelsatz noch 128 Leistungen enthalten waren, seien diese auf 71 zusammengestrichen worden. Es ergebe sich eine verfassungswidrige "Bedarfsunterdeckung“, rügte die Klägerin. Seit Anfang 2012 erhalten alleinstehende Hartz-IV-Bezieher 374 Euro monatlich zuzüglich Unterkunftskosten.

Quelle: Prozess - Bundessozialgericht entscheidet über Hartz-IV-Sätze - Politik - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/politik/article2336393/Bundessozialgericht-entscheidet-ueber-Hartz-IV-Saetze.html)

Die Mannheimer spinnen kann ich dazu nur sagen, 374 € reichen allemal um eine Grundversorgung zu erhalten dazu gibt es ja noch andere Leistungen kostenlos usw.
Aber das was die Mannheimer fordern 1000 € ist doch ein Faustschlag ins Gesicht für die arbeitende Bevölkerung! Das einzigste was man damit erreichen würde wäre das es keine Leiharbeiter, Geringverdiener ectr. mehr geben würde da man es sich dann im sozialen Schlaraffenland bequem zu Hause die Füße ausstrecken könnte.
Kneipen und Tabakwaren wären wohl der große Gewinner dieser 1000 € Entscheidung.

Ich bin mir aber zu 100% sicher das die Klage abgewiesen wird und alles beim alten bleibt, ist in meinen Augen sowieso eine Farce dafür überhaupt eine Gerichtsverhandlung anzuberäumen...

mfg

v6ph1
12.07.12, 21:44
Und wenn diejenigen Erfolg hätten, könnten noch mehr Arbeitende zusätzlich HartzIV beantragen.

1000€ finde ich aber auch etwas viel zum überleben. (Insbesondere, da bestimmte Kosten in diese Kalkulation nicht hineinzählen)

Aber das wäre ja nicht das erste mal, dass ein Gericht die Sätze erhöht.

@Snitti:
Da hast du schön dem Springerstiefelverlag nach dem Maul geredet.

Und ich bezweifle, dass das Geld alles in Tabak und Alkohol fließen dürfte.
Eher dürften die großen Elektronikketten, Onlinespiele und Apps gewinnen.

Alkohol kann nur in begrenztem Maß konsumiert werden - ebenso, wie Tabak.
(Auch wenn die Grenzen über der tödlichen Dosis liegen dürften.)
Selbst bei 1 Kasten Bier am Tag kommt man nur auf 300€!
(Analoges für 2 Schachteln Zigaretten)

mfg
v6ph1

Snitlev
13.07.12, 01:37
Meine Äusserungen im Bezug auf Alk. und Tabak waren natürlich eher überspitzt aber im Grunde läuft es aus selbe raus ;)

Nun wurde auch meine 100% Vermutung vom Bundessozialgericht in Kassel bestätigt, siehe:



Das Bundessozialgericht in Kassel hat die derzeitige Höhe der Hartz-IV-Sätze bestätigt. Eine Frau hielt die Festsetzung der Regelleistung für Erwachsene seit 2011 für verfassungswidrig und hatte rund 1000 Euro monatlich als Unterstützung gefordert. Die Höhe des Regelsatzes sei nicht in verfassungswidriger Weise festgesetzt worden, urteilte dagegen der 14. Senat am Donnerstag (Az: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R). Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis hatte der Frau zunächst Hartz IV in Höhe von 359 Euro und ab 2011 364 Euro bewilligt. Die Frau aber argumentierte, das Existenzminimum werde durch den neuen Regelbedarf nicht gewährleistet. Unter anderem fehle ein Ausgleich für die Mehrwertsteuererhöhung von 16 Prozent auf 19 Prozent. Dem folgten die Richter aber nicht.

Quelle: Deutschland: Höhe der Hartz-Sätze richterlich bestätigt - badische-zeitung.de (http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/hoehe-der-hartz-saetze-richterlich-bestaetigt--61642343.html)

Alles andere hätte mich auch wirklich irritiert...

mfg