Snitlev
12.07.12, 12:11
Sind 374 Euro zu wenig zum Leben und damit verfassungswidrig? Zwei Mannheimer haben geklagt und fordern 1000 Euro Unterhalt.
Reichen 374 Euro zum leben oder ist auch dieser neue Hartz-IV-Satz verfassungswidrig? Darüber muss heute das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden. Zwei Arbeitslose aus Mannheim hatten geklagt und deutlich mehr Geld für den Lebensunterhalt gefordert: rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Die Klägerin macht geltend, dass die Hartz-IV-Regelleistungen auch nach der 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung noch immer gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Existenzminimum sei nicht gewährleistet.
In den Vorinstanzen war die Frau gescheitert. Sollte das Bundessozialgericht dagegen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin teilen, müsste es erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Während im alten Regelsatz noch 128 Leistungen enthalten waren, seien diese auf 71 zusammengestrichen worden. Es ergebe sich eine verfassungswidrige "Bedarfsunterdeckung“, rügte die Klägerin. Seit Anfang 2012 erhalten alleinstehende Hartz-IV-Bezieher 374 Euro monatlich zuzüglich Unterkunftskosten.
Quelle: Prozess - Bundessozialgericht entscheidet über Hartz-IV-Sätze - Politik - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/politik/article2336393/Bundessozialgericht-entscheidet-ueber-Hartz-IV-Saetze.html)
Die Mannheimer spinnen kann ich dazu nur sagen, 374 € reichen allemal um eine Grundversorgung zu erhalten dazu gibt es ja noch andere Leistungen kostenlos usw.
Aber das was die Mannheimer fordern 1000 € ist doch ein Faustschlag ins Gesicht für die arbeitende Bevölkerung! Das einzigste was man damit erreichen würde wäre das es keine Leiharbeiter, Geringverdiener ectr. mehr geben würde da man es sich dann im sozialen Schlaraffenland bequem zu Hause die Füße ausstrecken könnte.
Kneipen und Tabakwaren wären wohl der große Gewinner dieser 1000 € Entscheidung.
Ich bin mir aber zu 100% sicher das die Klage abgewiesen wird und alles beim alten bleibt, ist in meinen Augen sowieso eine Farce dafür überhaupt eine Gerichtsverhandlung anzuberäumen...
mfg
Reichen 374 Euro zum leben oder ist auch dieser neue Hartz-IV-Satz verfassungswidrig? Darüber muss heute das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden. Zwei Arbeitslose aus Mannheim hatten geklagt und deutlich mehr Geld für den Lebensunterhalt gefordert: rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Die Klägerin macht geltend, dass die Hartz-IV-Regelleistungen auch nach der 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung noch immer gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Existenzminimum sei nicht gewährleistet.
In den Vorinstanzen war die Frau gescheitert. Sollte das Bundessozialgericht dagegen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin teilen, müsste es erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Während im alten Regelsatz noch 128 Leistungen enthalten waren, seien diese auf 71 zusammengestrichen worden. Es ergebe sich eine verfassungswidrige "Bedarfsunterdeckung“, rügte die Klägerin. Seit Anfang 2012 erhalten alleinstehende Hartz-IV-Bezieher 374 Euro monatlich zuzüglich Unterkunftskosten.
Quelle: Prozess - Bundessozialgericht entscheidet über Hartz-IV-Sätze - Politik - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/politik/article2336393/Bundessozialgericht-entscheidet-ueber-Hartz-IV-Saetze.html)
Die Mannheimer spinnen kann ich dazu nur sagen, 374 € reichen allemal um eine Grundversorgung zu erhalten dazu gibt es ja noch andere Leistungen kostenlos usw.
Aber das was die Mannheimer fordern 1000 € ist doch ein Faustschlag ins Gesicht für die arbeitende Bevölkerung! Das einzigste was man damit erreichen würde wäre das es keine Leiharbeiter, Geringverdiener ectr. mehr geben würde da man es sich dann im sozialen Schlaraffenland bequem zu Hause die Füße ausstrecken könnte.
Kneipen und Tabakwaren wären wohl der große Gewinner dieser 1000 € Entscheidung.
Ich bin mir aber zu 100% sicher das die Klage abgewiesen wird und alles beim alten bleibt, ist in meinen Augen sowieso eine Farce dafür überhaupt eine Gerichtsverhandlung anzuberäumen...
mfg