Snitlev
07.07.12, 12:00
In Schweden hat ein Richter einen Mann nicht wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt, weil sein Opfer transsexuell war - und die Tat damit nicht hätte "vollendet" werden können.
Richter Dan Sjöstedt vom Amtsgericht Örebro hat den Angeklagten nach Angaben der Tageszeitung "Nerikes Allehanda" wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Außerdem muss der 61-Jährige 15.000 Kronen (1.750 Euro) zahlen. Die Großstadt Örebro liegt 200 Kilometer westlich von der Hauptstadt Stockholm.
Bei einer Verurteilung wegen Vegewaltigung hätte dem Mann eine Haftstrafe von zehn Jahren gedroht. Von diesem Vorwurf hat Sjöstedt den Angeklagten freigesprochen. Grund: Der Täter habe nie die Möglichkeit gehabt, die Tat zu vollenden, weil das Opfer biologisch ein Mann war. Zwar habe er versucht, die Transsexuelle zu vergewaltigen; er habe jedoch das Ziel gehabt, die Tat an einer biologischen Frau zu vollenden und nicht an einem biologischen Mann, so Sjöstedt. "Man könnte zum Beispiel auch keine Leiche ermorden", erklärte der Richter weiter. Er gab aber zu, dass dieser Fall auch anders gesehen werden könne. Immerhin bezeichnete während des Verfahrens selbst der Täter sein Opfer als Frau. So hat er die Transsexuelle während des Verfahrens immer als "sie" bezeichnet.
Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird.
Quelle: Schwedischer Richter: Transsexuelle kann nicht vergewaltigt werden - Queer.de (http://www.queer.de/detail.php?article_id=16881)
Als ganz ehrlich weiß ich überhaupt nicht wie man in so einem Fall bei uns entschieden hätte und ich selbst bin mir auch nicht richtig schlüssig, wobei für mich der Versuch einer Vergewaltigung alleine schon eine Straftat ist und daher ausreicht, egal ob nun Transe oder bei einem Tier (Wie verhält sich eigentlich Sodomie rechtlich gesehen) :gru:
mfg
PS. Bei beiderseitigen Einverständnis zum Akt, kann man nur sagen Dumm gelaufen :P
Richter Dan Sjöstedt vom Amtsgericht Örebro hat den Angeklagten nach Angaben der Tageszeitung "Nerikes Allehanda" wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Außerdem muss der 61-Jährige 15.000 Kronen (1.750 Euro) zahlen. Die Großstadt Örebro liegt 200 Kilometer westlich von der Hauptstadt Stockholm.
Bei einer Verurteilung wegen Vegewaltigung hätte dem Mann eine Haftstrafe von zehn Jahren gedroht. Von diesem Vorwurf hat Sjöstedt den Angeklagten freigesprochen. Grund: Der Täter habe nie die Möglichkeit gehabt, die Tat zu vollenden, weil das Opfer biologisch ein Mann war. Zwar habe er versucht, die Transsexuelle zu vergewaltigen; er habe jedoch das Ziel gehabt, die Tat an einer biologischen Frau zu vollenden und nicht an einem biologischen Mann, so Sjöstedt. "Man könnte zum Beispiel auch keine Leiche ermorden", erklärte der Richter weiter. Er gab aber zu, dass dieser Fall auch anders gesehen werden könne. Immerhin bezeichnete während des Verfahrens selbst der Täter sein Opfer als Frau. So hat er die Transsexuelle während des Verfahrens immer als "sie" bezeichnet.
Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird.
Quelle: Schwedischer Richter: Transsexuelle kann nicht vergewaltigt werden - Queer.de (http://www.queer.de/detail.php?article_id=16881)
Als ganz ehrlich weiß ich überhaupt nicht wie man in so einem Fall bei uns entschieden hätte und ich selbst bin mir auch nicht richtig schlüssig, wobei für mich der Versuch einer Vergewaltigung alleine schon eine Straftat ist und daher ausreicht, egal ob nun Transe oder bei einem Tier (Wie verhält sich eigentlich Sodomie rechtlich gesehen) :gru:
mfg
PS. Bei beiderseitigen Einverständnis zum Akt, kann man nur sagen Dumm gelaufen :P