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View Full Version : [FAQ] Fragen zur Technik und dem Datenschutz



Snitlev
11.01.12, 11:00
IP-Adresse – Die in der Abmahnung genannte IP-Adresse stimmt nicht mit der IP-Adresse des eigenen PCs überein



In der Regel werden die IP-Adressen dynamisch generiert, das bedeutet mit jeder Einwahl in das Internet oder nach der Zwangstrennung (alle 24 Stunden)bekommt der User von seinem Provider eine neue IP-Adresse zugewiesen. Bei sogenannten HighSpeed DSL Anschlüssen (etwa DSL 16000) findet je nach Anbieter eine Zwangstrennung nach 24 nicht mehr in jedem Fall statt, etwa wegen DSL-TV.

Feste IP-Adressen werden bspw. bei Businessanschlüssen angeboten.

Daneben muss zwischen der externen IP-Adresse, mit der der User im Internet unterwegs ist und der internen IP-Adresse seines PCs, die jedoch nicht extern sichtbar ist, unterschieden werden. Regelmäßig lautet die interne IP-Adresse 192.168.XXX.XXX. Die interne IP-Adresse ändert sich nicht.

Bisher sind nur wenige Fälle dokumentiert, in denen es nachweislich zu einer IP-Adressen-Verwechslung kam. Eine solche Verwechslung muss der Abgemahnte nachweisen, was kaum möglich ist, wenn er nicht zufällig das Ereignisprotokoll seines Routers vom Tatzeitpunkt vorliegen hat.

Quelle: Die Abmahnung HILFE: 1. IP-Adresse (http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/fragen-zur-technik-und-dem-datenschutz/1-ip-adresse-die-in-der-abmahnung-genannte-ip-adresse-stimmt-nicht-mit-der-ip-adresse-des-eigenen-pcs-ueberein.html)


Datenermittlung – Wie kommen die Abmahnkanzleien an die Daten des Abgemahnten?



Prinzip einer jeden Tauschbörse, wie z. B. E-Mule, Bittorent, Kazaa, etc. ist, dass der Nutzer von anderen Nutzern Dateien herunterladen kann. Gleichzeitig werden jedoch die Dateien aus dem Download-Ordner den anderen Usern der Tauschbörse zum Upload bereit gestellt.

Die im Auftrag der Rechteinhaber tätigen Antipiracy Firmen nehmen selbst als Nutzer an Tauschbörsen teil und suchen gezielt nach den Titeln, die abgemahnt werden sollen. Wenn die gesuchten Titel in der Tauschbörse gefunden worden sind, werden von den Usern, die die Titel anbieten, die relevanten Daten gesichert. Hierunter fallen die IP-Adresse des Users, den Titel der angebotenen Datei, die Größe der angebotenen Datei, der verwendete Tauschbörsen-Client etc. In den meisten Fällen wird zum Zwecke der Beweissicherung ein Probedownload der angebotenen Datei vorgenommen.

Im Anschluss wird der Provider, der sich aus der ermittelten IP-Adresse ergibt, gem. § 101 Abs. 9 UrhG gerichtlich zur Auskunft bzgl. der Adressdaten des zum fraglichen Zeitpunkt ermittelten Anschlussinhabers verpflichtet. Nach Erhalt der Adressdaten kann die Abmahnkanzlei sodann die Abmahnung ausbringen.

Quelle: Die Abmahnung HILFE: 2. Datenermittlung (http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/fragen-zur-technik-und-dem-datenschutz/2-datenermittlung-wie-kommen-die-abmahnkanzleien-an-die-daten-des-abgemahnten.html)


Providerauskunft – Ich erhalte von meinem Provider keine Auskunft über die IP-Adresse


Die Verkehrsdaten werden zu Abrechnungszwecken oder Qualitätskontrollen (Aussage der Provider) maximal 5 bis 7 Tage gespeichert. Bei der Entdeckung einer Urheberrechtsverletzung muss die Abmahnkanzlei innerhalb dieser kurzen Frist bei dem Provider die Urheberrechtsverletzung bzgl. der ermittelten IP-Adresse anzeigen, damit diese nicht gelöscht wird. Anschließend muss der Provider im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens die Daten an den Rechteinhaber herausgeben. Nach Abschluss des gerichtlichen Auskunftsverfahrens werden die Daten umgehend vom Provider gelöscht. Der Abgemahnte erhält erst nach Erhalt der Abmahnung Kenntnis von der Providerabfrage. Zu diesem Zeitpunkt ist die streitgegenständliche IP-Adresse bereits gelöscht. Dementsprechend ist der Provider weder in der Lage, dem Abgemahnten noch dessen Anwalt Auskunft über die streitgegenständlichen Daten zu erteilen.

Quelle: Die Abmahnung HILFE: 3. Providerauskunft (http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/fragen-zur-technik-und-dem-datenschutz/3-providerauskunft-ich-erhalte-von-meinem-provider-keine-auskunft-ueber-die-ip-adresse.html)


Vorratsdatenspeicherung – Verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten durch die Provider nicht gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung?



Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Vorratsdatenspeicherung hat keinen Einfluss auf die Filesharing-Fälle.

Denn die Abmahnkanzleien nutzen nicht die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung. Auf diese Daten konnten sie auch gar nicht zugreifen, da diese nur bei schwersten Straftaten herausgegeben werden durften.

Bei den Providern wurden die Bestands- und Verkehrsdaten im Rahmen zweier unterschiedlicher Verfahren gespeichert.

Einmal im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. Die Provider waren bis zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angehalten, die Verkehrs- und Bestandsdaten für ein halbes Jahr zu speichern.

Diese von dem Provider gesammelten Verkehrs- und Bestandsdaten werden grundsätzlich nach 5-7 Tagen gelöscht. Nur im Rahmen des gerichtlichen Auskunftsverfahrens werden diese Daten nach richterlicher Aufforderung für einen längeren Zeitraum aufbewahrt. Nach Abschluss des gerichtlichen Auskunftsverfahrens werden diese Daten umgehend gelöscht.

Quelle: Die Abmahnung HILFE: 4. Vorratsdatenspeicherung (http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/fragen-zur-technik-und-dem-datenschutz/4-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-die-speicherung-der-verkehrsdaten-durch-die-provider-nicht-gegen-die-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-zur-vorratsdatenspeicherung.html)


Routerprotokoll / Ereignisprotokoll – Was ist ein Router- bzw. Ereignisprotokoll und wo kann ich es finden?


Es muss zwischen dem Routerprotokoll / Ereignisprotokoll, welches der Router des Anschlussinhabers anlegt und den Verkehrsdaten, die beim Provider des Anschlussinhaber gesammelt werden, unterschieden werden.

Die meisten Router bieten die Möglichkeit, dass man unter den Einstellungen Routerprotokolle bzw. Ereignisprotokolle anfertigen lassen kann. In diesen Protokollen wird vermerkt, wann und unter welcher IP-Adresse welcher PC den Internetzugang genutzt hat. Diese Protokolle werden regelmäßig überschrieben. In der Regel können sie die Aktivitäten ihres Internetanschlusses für einen Zeitraum von einer Woche bis zu vier Wochen überprüfen, falls sie diesen Dienst aktiviert haben.

Diese werden von dem Provider nur nach Aufforderung eines Gerichts im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens für einen längeren Zeitraum aufbewahrt. Nach Abschluss des gerichtlichen Auskunftsverfahrens werden diese Daten umgehend gelöscht.

Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex können sie dem folgenden Artikel entnehmen: Überprüfung einer IP-AdresseIP-Adresse
Adresse, die einem Computer in einem Netzwerk zugewiesen wird durch den Access-Provider

Quelle: Die Abmahnung HILFE: 5. Routerprotokoll / Ereignisprotokoll (http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/fragen-zur-technik-und-dem-datenschutz/5-routerprotokoll-ereignisprotokoll-was-ist-ein-router-bzw-ereignisprotokoll-und-wo-kann-ich-es-finden.html)


Download ja, Upload nein


Viele Abgemahnte teilen mit, dass sie die abgemahnte Datei zwar heruntergeladen aber nicht zum Download angeboten haben. In den meisten Fällen findet der Upload nicht bewusst statt. Der größte Teil der P2P Tauschbörsen ist so eingestellt, dass die Dateien, die sich im Downloadordner befinden, automatisch zum Upload freigegeben werden. Noch während der User eine Datei herunterlädt, werden die bereits geladenen Dateipakete den restlichen Usern umgehend zum Upload angeboten.

Hierdurch ist jedoch nicht sichergestellt, dass tatsächlich die Uploadfunktion komplett ausgeschaltet ist. Darüber hinaus werden die heruntergeladenen Dateien weiterhin in der Tauschbörse angezeigt. Für die Erfüllung des Tatbestandes der Urheberrechtsverletzung muss nicht unbedingt bereits ein Upload stattgefunden haben, es genügt bereits das bloße anbieten der Dateien.

Quelle: Die Abmahnung HILFE: 6. Download ja, Upload nein (http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/fragen-zur-technik-und-dem-datenschutz/6-download-ja-upload-nein.html)

Ich hoffe das sich hiermit eine Fragen und Antworten nun erledigt haben, aber wie immer rate ich auch im Zweifel immer einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten...

mfg