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View Full Version : [FAQ] Beratungshilfe Abmahnung - Wann, wie und wo können Sie Beratungshilfe beantragen



Snitlev
10.01.12, 11:35
Immer mehr Personen erhalten eine Abmahnung wegen der illegalen Verbreitung Die Abmahnung HILFE: Index (http://www.die-abmahnung.info/index/source/default/term/verbreitung.html) von urheberrechtlich geschützten Dateien über Filesharing Die Abmahnung HILFE: Index (http://www.die-abmahnung.info/index/source/default/term/filesharing.html) - Tauschbörsen bzw. wegen Urheberrechtsverletzungen. Bei vielen Abgemahnten taucht die Frage auf, ob sie überhaupt anwaltliche Hilfe erwarten können, da sie sich aufgrund ihrer finanziellen Situation keinen Anwalt leisten können.

Der Staat kommt im Rahmen der Beratungshilfe Die Abmahnung HILFE: Index (http://www.die-abmahnung.info/index/source/default/term/beratungshilfe.html) für die außergerichtlichen Gebühren des eigenen Anwaltes auf. Anspruch auf Beratungshilfe haben folgende Personengruppen:


ALG I Empfänger



ALG II (Hartz IV) Empfänger



Einkommensschwache (Schüler, Studenten etc.)



Rentner



Mittellose


Die Beratungshilfe muss vom Abgemahnten an der örtlichen Beratungshilfestelle beantragt werden. Die Beratungshilfestellen befinden sich in der Regel in den örtlichen Amtsgerichten.



Quelle: Die Abmahnung HILFE: Beratungshilfe Abmahnung (http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/kosten-und-gebuehren/beratungshilfe-abmahnung.html)

Download Beratungshilfeantragsformulare: 12274 12273



Der Beratungshilfestelle müssen alle aktuellen Unterlagen (Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen- Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über die Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten) vorgelegt werden, anhand derer die finanzielle Lage des Betroffenen bestimmt werden kann.

Wird Beratungshilfe erteilt, muss der Betroffene für die außergerichtliche anwaltliche Vertretung an seinen Anwalt nur noch einen Betrag in Höhe von 10,00 EUR leisten. Die restlichen Gebühren rechnet der beauftragte Rechtsanwalt mit der Staatskasse ab.

Uns wurde von Betroffenen bereits häufiger berichtet, dass diverse Anwälte und Kanzleien die Vertretung von Beratungshilfeempfängern in den Abmahnfällen ablehnen. Dies liegt daran, dass der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe in der Regele wesentlich weniger verdient, als wenn er direkt mit seinem Auftraggeber abrechnet. Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte vertreten selbstverständlich auch Beratungshilfeempfänger, die eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, da wir der Ansicht sind, dass gerade die Vermögensschwachen auch einen Anspruch auf eine professionelle Beratung haben.



Quelle: Die Abmahnung HILFE: Beratungshilfe Abmahnung (http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/kosten-und-gebuehren/beratungshilfe-abmahnung.html)

Ich hoffe diese Aufstellung zur Beratungshilfe kann Euch vorab schon mal ein paar wichtige Fragen zu den Kosten abnehmen...


mfg