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View Full Version : Medienrecht Kündigungsrecht: Unitymedia macht weiteres Zugeständnis



Snitlev
02.12.11, 10:39
Um die Bedenken des Bundeskartellamts gegenüber der geplanten Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia auszuräumen, hatte Unitymedia angekündigt, künftig auf die Grundverschlüsselung der privaten Sender zu verzichten. Nun ist Unitymedia zu einem weiteren Zugeständnis bereit. So soll künftig der Wohnungswirtschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht gewährt werden. Dies betrifft die sogenannten Mehrnutzerverträge von rund 280.000 Wohneinheiten
Nach dem Kompromissvorschlag können die Verträge bis zum 30. September 2012 gekündigt werden. “Wir öffnen damit den Markt für zusätzlichen Wettbewerb“, sagte Unitymedia-Chef Lutz Schüler gegenüber dem Handelsblatt.
Mit diesem Schritt versucht Unitymedia, die Konsolidierung zu sichern, denn die bisherigen Zugeständnisse scheinen nicht ausreichend für das Kartellamt zu sein. Allerdings könnte dies der letzte Kompromiss sein: “Unser Spielraum ist damit erschöpft”, sagte Schüler gegenüber dem Handelsblatt. Aber er glaube an einen positiven Ausgang der Prüfung. Noch bis zum 15. Dezember prüft das Bundeskartellamt, ob Unitymedia Kabel BW für 3,16 Milliarden Euro vom schwedischen Finanzinvestor EQT übernahmen darf.

Quelle: Kündigungsrecht: Unitymedia macht weiteres Zugeständnis (http://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/kundigungsrecht-unitymedia-macht-weiteres-zugestandnis-17063/)

Kabel BW macht sich mittlerweile üerall in Deutschland breit auch in Hessen kann man sie nun wählen, aber warum nicht denn bekanntlich belebt Konkurenz das Geschäft was widerum vorteilhaft für den Kunden ist.

mfg