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View Full Version : [FAQ] Filesharing: Jährlich 60 Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf



Snitlev
02.12.11, 10:31
Etwa 60 Verfahren wegen der Teilnahme an illegalen Onlinetauschbörsen werden nach Schätzungen der mit Urheberrechtsfällen betrauten Richter jährlich vor dem Amtsgerichts Düsseldorf verhandelt. Diese Fälle würden beim Amtsgericht nicht gesondert statistisch erfasst, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Redaktion abmahnung-blog.de mit.
Zuvor hatte das Amtsgericht München Mitte November erklärt, das große Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, derzeit in einer Vielzahl von Fällen klagen würden. Vor dem Amtsgericht seien daher bereits über 1.400 Klagen wegen Filesharing anhängig, weitere Klagen angekündigt, hieß es weiter.

Quelle: Filesharing: Jährlich 60 Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf » Abmahnwarner » Filesharing, Amtsgericht Düsseldorf, Feil, Rechtsanwälte, www, recht-freundlich, de, Fachanwalt, IT-Recht, Abmahnung, Waldorf, Rasch (http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/ag-duesseldorf-jaehrlich-60-verfahren-wegen-filesharing)

Amtsgericht München: Klagewelle gegen 1.400 Filesharing-Fälle


Ausgangspunkt seien die sogenannten Online-Tauschbörsen. Hier würden von den Benutzern Musikdateien angeboten, im Gegenzug laden sie Dateien anderer herunter. Für den Urheberrechtsverletzer berge das ein hohes Risiko. Es sei mittlerweile möglich, so die Sprecherin ,,den digitalen Fingerbadruck zu finden und an seine IP-Adresse zu kommen“. Nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft ist der Internetprovider dann verpflichtet, dieser den Namen herauszugeben. Unabhängig vom einem Verschulden kann dieser von dem Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet werden. Falls der Internetzugang nicht ausreichend gesichert war und nicht dem Stand der Technik entsprach , kann er auf Schadensersatz verklagt werden. Der Schadensersatz bemisst sich im Regelfall nach ansonsten angefallener Lizenzgebühr, heißt es weiter.
Für außergerichtliche Anwaltskosten könnten bei “einem Streitwert von im Regelfall 10.000 Euro hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden”. Da nütze auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz im Urhebergesetz nichts. Danach sind bei Streitigkeiten nachdem 1.9.2008 die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt bei der ersten Abmahnung auf 100 Euro gedeckelt worden. Da dies aber nur für unerhebliche Rechtsverletzungen gelte und die Nutzung von Tauschbörsen nach Ansicht des Gerichts nicht unerheblich ist, greife diese Deckelung nicht.

Quelle: Amtsgericht München: Klagewelle gegen 1.400 Filesharing-Fälle » Urheberrecht, Urteile » Filesharing, Amtsgericht München, Feil, Rechtsanwälte, www, recht-freundlich, de, Fachanwalt, IT-Recht, Abmahnung, Waldorf, Rasch (http://abmahnung-blog.de/urteile/amtsgericht-muenchen-klagewelle-gegen-filesharing-faelle)

Dabei sind noch nicht mal die großen Gerichte aus Köln, Hamm, und Hamburg dabei. (der Gerichtstand ist jeweils dort wo die Provider ihren Sitz haben)

Das soll nur mal zur Veranschaulichung dienen damit man sich mal grob vorstellen kann, dass dieses Abmahnen im wahrsten Sinne des Wortes eine richtige Industrie geworden mit hauptsächlichen wirtschaftlichen Intressen das Copyright dient eher als Mittel zu Zweck...

mfg