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View Full Version : [News] Log-Firma Internationmal: Das haben meine Freunde aus Paraguay ermittelt!?



Snitlev
10.11.11, 09:45
Dass Antipiracy-Firmen wie Pilze aus dem Boden schießen um für Rechteinhaber potenzielle Rechtsverletzer zu ermitteln ist hinlänglich bekannt. Neu ist insoweit, dass mittlerweile auch Firmen aus Paraguay diese Ermittlungen durchführen. So zumindest steht es in einer aktuellen Akte des Landgerichts Köln.

Die Mitarbeiter meiner Auftragnehmerin in Paraguay, der O. S.A., [...], San Lorenzo-Paraguay, verwenden dazu die von mir entwickelte Computersoftware "[...] Client 2.5.4.0", welche ich entwickelt habe, um im Internet unerlaubte urheberrechtliche Nutzungen mittels Hash-Werten feststellen zu können."


Der paraguayische Mitarbeiter wird natürlich nicht erwähnt. Schließlich hat er ja nur die Ermittlungen durchgeführt, deren Richtigkeit vom Programmierer der Software bestätigt wird.




Für das Landgericht Köln war dies ausreichend genug um einen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG zu erlassen durch welchen dem Provider gestattet wird, die in Paraguay durch einen nicht näher benannten Mitarbeiter ermittelten IP-Adressen (Verkehrsdaten) mit den Daten der Anschlussinhaber (Name, Anschrift (Bestandsdaten)) zu verknüpfen und zu beauskunften.



Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html)

So nun werden also auch schon Log Firmen aus Lateinamerika (Paraquay) beauftragt um Abmahnern zu helfen, unsere deutschen Log Firmen bzw. die aus der Schweiz sind denen wohl zu teuer geworden, so das sie jetzt ihre "Abmahnproduktion" in Billig-Lohn Ländern outsourcen um selbstverständlich ihren Profit stetig zu steigern.

Dabei muss nun seitens der Anwälte die diese Abmahnopfer rechtlich vertreten genaustens auf deren Qualität und Funktionsweise dieser Log-Software der Log Firmen aus Paraguay kontrolliert werden, was leider sicherlich nicht immer biilig sein dürfte da die Kosten größtenteils ja der Abmahner zuzahlen hätte (bei Gewinn des Prozesses braucht er die Kosten nicht zu tragen) das ganze ist natürlich immer auch ein Risiko was der Abmahner im Falle einer Klage tragen müsste...

mfg

Instab
10.11.11, 16:10
also das ist schon fast ein witz. ausserdem sollte man dem gericht in kölle mal etwas auf die finger klopfen

Snitlev
10.11.11, 16:52
ausserdem sollte man dem gericht in koelle mal etwas auf die finger klopfen

Das wäre mal angebracht, denn es hat den Eindruck das die alles was mit Abmahnungen zu tun haben nur einfach durchwinken...


Nachlässige Prüfung der Vorwürfe durch das LG Köln?


Dieser Auskunftsanspruch steht unter dem Richtervorbehalt; das bedeutet: das Gericht hat zu prüfen, inwiefern die vorgelegte Dokumentation ausreichend ist, den angeblichen Urheberrechtsverstoß glaubhaft zu machen. Das LG Köln ist für die Auskunftsverfahren wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen besonders beliebt. Insbesondere steht das Landgericht in dem Ruf, Anschlussprovider zu einer Auskunft über Daten ihrer Kunden zu verpflichten, ohne besonders hohe Anforderungen an die Dokumentation des behaupteten Verstoßes zu stellen.

Dieser Vorwurf des allzu schnellen „Durchwinkens“ der Auskunftsverpflichtung gewinnt nun neue Nahrung:

Gleich zwei Details sind hier bemerkenswert:

- zum einen gibt die eidesstattliche Versicherung in der Frage der Zuordnung einer IP-Adresse nicht etwa eine Wahrnehmung des Unterzeichners wieder sondern verweist auf Mitarbeiter einer fremden Firma.

- Die genannten Mitarbeiter gehören nicht etwa zu einem hiesigen Untenehmen sondern zu einer in Paraguay ansässigen Gesellschaft.

Das LG Köln hatte in dieser Frage offenbar keine Bedenken gehabt, einen Urheberrechtsverstoß für glaubhaft zu erachten, obwohl der an Eides statt Versichernde in dieser Hinsicht keine eigenen Wahrnehmungen präsentieren konnte.

Gleichzeitig scheint dem LG Köln dem vagen Verweis auf Mitarbeiter einer Firma in Paraguay, die für den erhobenen Vorwurf entscheidende Ermittlungsschritte übernommen haben sollen, ungeprüft Glauben zu schenken.




Quelle: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/auskunftsanspruch-vertraut-das-lg-koln-auf-die-richtigkeit-behaupteter-ermittlungen-aus-paraguay-15699/




mfg