Snitlev
10.11.11, 09:45
Dass Antipiracy-Firmen wie Pilze aus dem Boden schießen um für Rechteinhaber potenzielle Rechtsverletzer zu ermitteln ist hinlänglich bekannt. Neu ist insoweit, dass mittlerweile auch Firmen aus Paraguay diese Ermittlungen durchführen. So zumindest steht es in einer aktuellen Akte des Landgerichts Köln.
Die Mitarbeiter meiner Auftragnehmerin in Paraguay, der O. S.A., [...], San Lorenzo-Paraguay, verwenden dazu die von mir entwickelte Computersoftware "[...] Client 2.5.4.0", welche ich entwickelt habe, um im Internet unerlaubte urheberrechtliche Nutzungen mittels Hash-Werten feststellen zu können."
Der paraguayische Mitarbeiter wird natürlich nicht erwähnt. Schließlich hat er ja nur die Ermittlungen durchgeführt, deren Richtigkeit vom Programmierer der Software bestätigt wird.
Für das Landgericht Köln war dies ausreichend genug um einen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG zu erlassen durch welchen dem Provider gestattet wird, die in Paraguay durch einen nicht näher benannten Mitarbeiter ermittelten IP-Adressen (Verkehrsdaten) mit den Daten der Anschlussinhaber (Name, Anschrift (Bestandsdaten)) zu verknüpfen und zu beauskunften.
Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html)
So nun werden also auch schon Log Firmen aus Lateinamerika (Paraquay) beauftragt um Abmahnern zu helfen, unsere deutschen Log Firmen bzw. die aus der Schweiz sind denen wohl zu teuer geworden, so das sie jetzt ihre "Abmahnproduktion" in Billig-Lohn Ländern outsourcen um selbstverständlich ihren Profit stetig zu steigern.
Dabei muss nun seitens der Anwälte die diese Abmahnopfer rechtlich vertreten genaustens auf deren Qualität und Funktionsweise dieser Log-Software der Log Firmen aus Paraguay kontrolliert werden, was leider sicherlich nicht immer biilig sein dürfte da die Kosten größtenteils ja der Abmahner zuzahlen hätte (bei Gewinn des Prozesses braucht er die Kosten nicht zu tragen) das ganze ist natürlich immer auch ein Risiko was der Abmahner im Falle einer Klage tragen müsste...
mfg
Die Mitarbeiter meiner Auftragnehmerin in Paraguay, der O. S.A., [...], San Lorenzo-Paraguay, verwenden dazu die von mir entwickelte Computersoftware "[...] Client 2.5.4.0", welche ich entwickelt habe, um im Internet unerlaubte urheberrechtliche Nutzungen mittels Hash-Werten feststellen zu können."
Der paraguayische Mitarbeiter wird natürlich nicht erwähnt. Schließlich hat er ja nur die Ermittlungen durchgeführt, deren Richtigkeit vom Programmierer der Software bestätigt wird.
Für das Landgericht Köln war dies ausreichend genug um einen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG zu erlassen durch welchen dem Provider gestattet wird, die in Paraguay durch einen nicht näher benannten Mitarbeiter ermittelten IP-Adressen (Verkehrsdaten) mit den Daten der Anschlussinhaber (Name, Anschrift (Bestandsdaten)) zu verknüpfen und zu beauskunften.
Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html)
So nun werden also auch schon Log Firmen aus Lateinamerika (Paraquay) beauftragt um Abmahnern zu helfen, unsere deutschen Log Firmen bzw. die aus der Schweiz sind denen wohl zu teuer geworden, so das sie jetzt ihre "Abmahnproduktion" in Billig-Lohn Ländern outsourcen um selbstverständlich ihren Profit stetig zu steigern.
Dabei muss nun seitens der Anwälte die diese Abmahnopfer rechtlich vertreten genaustens auf deren Qualität und Funktionsweise dieser Log-Software der Log Firmen aus Paraguay kontrolliert werden, was leider sicherlich nicht immer biilig sein dürfte da die Kosten größtenteils ja der Abmahner zuzahlen hätte (bei Gewinn des Prozesses braucht er die Kosten nicht zu tragen) das ganze ist natürlich immer auch ein Risiko was der Abmahner im Falle einer Klage tragen müsste...
mfg