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View Full Version : [FAQ] LG Köln: Anschlussinhaber haftet bei ausreichend verschlüsseltem WLAN als Täter...



Snitlev
21.10.11, 11:28
...IP-Adress-Ermittlungen von Evidenzia GmbH & Co KG zuverlässig (Beschluss v. 31.8.2011, 33 O 202/11)




Die 33. Zivikammer des Landgericht Köln beschloss:

1. Die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung trägt der Antragsgegner.
2. Der Streitwert wird bis zur Erledigungserklärung auf 10.000,00 EUR, danach auf die Summe der bis dahin anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten festgelegt.


Antragsteller: Matthew Tasa

Verteidigung:

1. Keine Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung, da man den Rechtsverstoß nicht getätigt hat.
2. Kein Betreiben von P2P.
3. WLAN hinreichend gesichert.
4. Log-Firma ermittelt fehlerhaft.



Streitwert für eine Musikdatei = 10.000,00 EUR


Dass die Ermittlungen der Firma Evidenzia fehlerhaft gewesen sind, erscheint angesichts der Tatsache, dass der Verstoß an ein und demselben Tag zu drei verschiedenen Zeitpunkten und darüberhinaus noch an einem anderen Tag festgestellt wurde, außerordentlich unwahrscheinlich. Dem steht auch nicht das von dem Antragsgegner vorgelegte Gutachten des Sachverständigen Langer (Anlage AG 4, Bl. 90 ff. d.A.) entgegen. Zwar hat der Sachverständige in diesem Gutachten ausgeführt, dass die eingesetzte Ermittlungssoftware der Firma Evidenzia unter ungünstigen Umständen dazu führen kann, dass die ermittelte Datei zum protokollierten Zeltpunkt nicht mehr dem Computer zugeordnet war, von dem der Download angeboten wurde. Vorliegend wurde der Rechtsverstoß jedoch insgesamt zu vier unterschiedlichen Zeitpunkten festgestellt. Wäre der Rechtsverstoß tatsächlich nicht von dem Internetanschluss des Antragsgegners begangen worden, so hätte die Ermittlungsfirma die streitgegenständliche IP-Adresse zu vier unterschiedlichen Zeitpunkten nicht nur fehlerhaft, sondern auch zufällig fehlerhaft immer dieselbe falsche IP-Adresse ermittelt. Eine derartige Häufung von Zufälligkeiten ist, insbesonders unter Berücksichtigung der Tatsache, das bereits ein fehlerhafter Verstoß ausweislich des Gutachtens unwahrscheinlich ist, lebensfern.

Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html)

Sehr interessant wie das Landgericht hier urteilt, und der Log-Firma Evidenzia - Copyright Intelligence (http://www.evidenzia.de/ger/) Recht gibt beim ermitteln der streitgegenständlichen IP-Adresse siehe:


Dass die Ermittlungen der Firma Evidenzia fehlerhaft gewesen sind, erscheint angesichts der Tatsache, dass der Verstoß an ein und demselben Tag zu drei verschiedenen Zeitpunkten und darüberhinaus noch an einem anderen Tag festgestellt wurde, außerordentlich unwahrscheinlich.

LG Köln, Beschluss vom 31.08.2011, Az. 33 O 202/11 im Volltext:

11823


Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html)

Mal wieder ein Urteil in dem mal wieder der Abmahner gewinnt, hier vestehe ich auch nicht das der abgemahnte nicht sofort einen Rechtsanwalt beauftragt hat und zeitgleich eine mod.UE seitens eines fachkundigen Rechtsanwalts abgegeben hat (dadurch hätte man sich zumindest auf einen Vergleich einigen können), denn was die Verteidigung hier vorlegt scheint eher den Eindruck zu wecken, dass er wohl nicht anwaltlich vertreten worden ist, falls er überhaupt ein Rechtsanwalt eingeschaltet hat, was ich aus dieser eher schwachen Standardverteidigung aber ausschließen würde.

Aber es gibt ja genügend Leute die sich so erfolgreich ohne Anwalt zur Wehr gesetzt haben, aber wohl immer weniger Erfolg dabei haben...

mfg