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View Full Version : Anti-Terror-Gesetz: Warnung vor neuer Geheimpolizei



Snitlev
18.10.11, 14:17
Der Berliner Verfassungsrechtler Martin Kutscha hat große Zweifel daran, dass der Regierungsentwurf heise online - Bundesregierung: Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-Verlaengerung-der-Anti-Terror-Gesetze-1324438.html) zur Verlängerung von Befugnissen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) heise online - Neues Anti-Terrorpaket tritt morgen in Kraft (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neues-Anti-Terrorpaket-tritt-morgen-in-Kraft-133104.html) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vor allem die geplante Auskunftspflicht, wonach privaten Stellen wie Banken, Telekommunikationsunternehmen, Anbieter von Telediensten oder Fluggesellschaften künftig Informationen über Verdächtige unverzüglich, vollständig, richtig und in geeignetem Datenformat an den Verfassungsschutz und andere Geheimdienste herausgeben müssten, kollidiere mit dem sogenannten Trennungsgebot, warnte der Jurist bei einer Anhörung http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/tagesordnungen/TO_052_oeffentlich.pdf (PDF-Datei) im Innenausschuss des Bundestags am Montag. Dieses besage, dass Nachrichtendienste keine polizeilichen Befugnisse haben dürften.
Sollte das Parlament das umstrittene Vorhaben heise online - Schlagabtausch zu Anti-Terror-Gesetzen im Bundestag (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-zu-Anti-Terror-Gesetzen-im-Bundestag-1348298.html) unverändert verabschieden, müsste man daher von einer Geheimpolizei sprechen, gab der Professor der Hochschule für Wirtschaft und Recht zu bedenken. Dazu komme die Frage, ob der Verfassungsschutz überhaupt für die Verfolgung oder Verhinderung von "home-grown terrorism" zuständig sei oder ob dies nicht vielmehr ins Aufgabenfeld der Polizei falle. Nicht zuletzt seien die angeführten Kriterien zur Auswertung von Verbindungs- und Standortdaten nicht vereinbar mit dem Urteil heise online - Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html) des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, da Geheimdienste demnach nur bei konkreter Gefahr für höchste Schutzgüter an die mitprotokollierten Nutzerspuren herandürften.
Auch dem Freiburger Staatsrechtswissenschaftler Ralf Poscher stieß die im Raum stehende ausdrückliche Befugnis für den Verfassungsschutz, "mit polizeilichem Befehl und unter Umständen auch mit Zwang" handeln und Auskünfte verlangen zu können, übel auf. Als Ausgleich müsse zumindest die parlamentarische Kontrolle im "G 10"-Gremium Deutscher Bundestag: G 10-Kommission (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/gremien/g10/index.html) deutlich verbessert werden, forderte er. Dazu kämen andere "Verwerfungen". So würden für einige Abfragemöglichkeiten die Schwellen erhöht, der Zugriff auf Teledienste-Stammdaten aber erleichtert.

Quelle: heise online - Anti-Terror-Gesetz: Warnung vor neuer Geheimpolizei (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Gesetz-Warnung-vor-neuer-Geheimpolizei-1362639.html)

Ich kann nur hoffen das man sich niemals ernsthaft Gedanken über so eine "Geheimpolizei" macht!
Wohin so etwas führen kann sollte uns allen noch bewusst sein und niemand möchte eine solche "Geheimpolizei" hier haben!
Das ist dann quasy ein Freibrief mit allen rechtlichen Möglichkeiten für diese Truppe die im Ermessen selbstständig den "Terror" (der dann sehr breit gefächert sein kann) mit allen erdenklichen Maßnahmen bekämpft und dieses wird von der Regierung dann auch abgesegnet...



mfg