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View Full Version : Verfassungsgericht verbietet Online-Durchsuchung weitgehend



Butcho
28.02.08, 10:45
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen, führt aber zugleich ein neues Grundrecht ein.
Das Bundesverfassungsgericht führt dabei ein neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen ein. Dieses sei nicht schrankenlos, zur Prävention und Strafverfolgung sei ein Eingriff bei einer existenziellen Bedrohung möglich, wenn z.B. Leib und Leben von Menschen oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Es bedarf dazu tatsächlicher Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut: "Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen", so das Gericht. In jedem Fall bedarf es dazu einer richterlichen Anordnung. In allen anderen Bereichen müsse der Staat auf andere Ermittlungsmethoden zurückgreifen...


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(http://www.golem.de/0802/57990.html)