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View Full Version : [FAQ] LG Düsseldorf: 3.000 Euro Schadensersatz für Upload von 10 Musiktiteln...



Snitlev
02.09.11, 09:00
...und elterliche Überwachungspflicht

Das Landgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 06.07.2011 (Az.: 12 O 256/10) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach für den Upload eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels ein Schadensersatzanspruch von 300,00 Euro pro Werk entsteht.




„[…] erscheint vorliegend eine Lizenzgebühr in Höhe von 300,00 EUR pro Musiktitel, mithin insgesamt 3.000,00 EUR, angemessen. Der von den Klägerinnen herangezogene GEMA-Tarif VR-W I, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 EUR vorsieht, erscheint der Kammer als Ausgangspunkt für die Schätzung geeignet. Denn zum einen ist die Anzahl der Downloads weder bekannt, noch sind die Filesharing-Programme auf eine Erfassung der Anzahl der Downloads angelegt […]. Da Streams im Gegensatz zu den von dem Anschluss des Beklagten ermöglichten Downloads nicht auf eine dauerhafte Speicherung ausgerichtet sind, ist zunächst ein Aufschlag von 50 % gerechtfertigt. Die unkontrollierbare Zahl möglicher Tauschbörsenteilnehmer und Downloads und der Umstand, dass die Ermöglichung eines Downloads in einem Filesharing-Netzwerk mittelbar zu einer Vervierfachung der Verbreitung führt […], lässt eine Verdoppelung dieses Betrages auf den Betrag von 300,00 EUR als angemessen erscheinen. […]“
Gleichzeitig setzte sich das Gericht auch mit der Thematik der elterlichen Überwachungspflicht auseinander. Im Ergebnis entschied es, dass den Eltern eine Aufsichtspflicht obliegt. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder kein illegales Filesharing betreiben. Eine ausreichende Belehrung und eine regelmäßige Überprüfung sind hierfür notwendig. Kommen die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nach, entsteht ein Schadensersatzanspruch gemäß § 832 BGB.



Quelle: Filesharing (http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/filesharing-lg-duesseldorf-3-000-euro-schadensersatz-fuer-upload-von-10-musiktiteln-und-elterliche-ueberwachungspflicht)

Hier noch mal die Bestättigung vom Landgericht Düsseldorf, das sie bei Ihrer Pauschale von 300 € pro Werk bestehen...

mfg