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View Full Version : Staatsvertrag zum Einsatz von Fußfesseln trotz Panne unterzeichnet



Snitlev
31.08.11, 10:03
Die Landesjustizminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben am Montag in Wiesbaden den Staatsvertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle für elektronische Fußfesseln unterzeichnet, der bereits von Hessen und Bayern ratifiziert worden war. Außerdem erklärte der Justizstaatssekretär von Mecklenburg-Vorpommern den Beitritt seines Landes zum Staatsvertrag. Die feierliche Unterzeichnung wurde von einer Panne begleitet.
Zur Unterzeichnung des Staatsvertrages sollte eine Person mit einer elektronischen Fußfessel versuchen, den hessischen Landtag zu erreichen, der im System als "Tabuzone" einprogrammiert war. Dies gelang der Testperson, ohne dass die Justizminister während der Vertragszeremonie gestört wurden. Angeblich war eine gestörte Internet-Verbindung Schuld an der Panne. Der Vorfall ist Wasser auf den Mühlen der Kritiker des Projektes, mit dem deutschlandweit einmal 500 Personen überwacht werden sollen. Prompt forderte die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion eine genaue Untersuchung der Panne.
Im hessischen Bad Vilbel wird die Zentrale zur Überwachung von Personen mit Fußfesseln errichtet. Dies hat einen historischen Grund: In Hessen wird seit elf Jahren mit der Technik gearbeitet, bisher wurden 1229 Personen mit dem elektronischen Alarmsystem an die virtuelle Kette gelegt. Seit kurzem werden in Bad Vilbel auch zehn bayerische Polizeibeamte überwacht, die als Testpersonen die Grenzen der Technik ausloten sollen.



Quelle: heise online - Staatsvertrag zum Einsatz von Fußfesseln trotz Panne unterzeichnet (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsvertrag-zum-Einsatz-von-Fussfesseln-trotz-Panne-unterzeichnet-1333532.html)

Ich weiß nicht, mir ist dieses EU-Gesetz für die Sicherungsverwahrung ein Dorn im Auge und halte dieses für sehr fatal!

Und dieser Fußfessel kann ich auch nichts possitives abverlangen, meistens sind es doch Wiederholungstäter bzw. Täter mit einer sehr schweren kriminellen Energie die eigentlich in die Sicherungsverwahrung gehören.
Nun soll eine Überwachung dieser kriminellen diese von weiteren Taten abhalten? Das bezweifel ich und bin auf die ersten Reaktionen gespannt wenn es schief geht, wenn einer den Drang verspürt jemanden Gewalt anzutun ob nun sexuell oder nicht den jenigen hält auch keine Fußfessel auf.
Denn bis die Meldung erstmal bei der Polizei eingegangen ist, wird es wohl schon zu spät sein um rechtzeitig das "potenzielle" Opfer noch zu retten. Dem Täter ist es während seines Drangs vollkommen egal ob er anschließend wieder in der Zelle sitzt oder eben nicht!
Laut Bericht geht der Alarm erst nach Bad Vilbel in die Zentrale ein, worauf diese erst mal beim Täter anrufen müssen ob es sich tatsächlich um einen echten oder einen Fehlalarm handelt (der Täter ist verpflichtet ein mobiles Telefon immer beim verlassen der Wohnung bei sich zu tragen, wie auch er verpflichtet ist dafür zu sorgen das der Akku der Fußfessel immer aufgeladen sein muß). Die Zentrale wartet eine gewisse vorgeschriebene Zeit auf den Rückruf des Täters, sollte der Anruf in der Zeit nicht eingegangen sein, dann wird die Zentrale erst die zuständige Polizei informieren die darauf hin sofort anhand der Taten der Fußfessel den Täter aufsuchen muss.
Das dass alles mit Zeit verbunden ist sollte allen klar sein, aber was auch ein Täter in der Zeit mit einem Opfer anfangen kann sollte ebenfalls allen bekannt sein...

mfg