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View Full Version : Fragen zur Eidesstattlichen Versicherung



Freak69
13.08.11, 21:34
Vorweg erstmal worum es geht:

Meine Lebensgefährtin hat anfang diesen Jahres nach hin und her endlich einen von 4 Ihrer Gläubiger komplett bezahlen.

Geld wurde zum 02.02.11 überwiesen und kam am 05.02.11 bei der Gerichtsvollzieherin an.

Auf die Nachfrage was nun mit dem Vollstreckungsbescheid ist, wurde Ihr gesagt den würde sie vom Gläubiger dann bekommen. Nun wurde vor Ihr am 27.07.11 die Eidesstattlichen Versicherung abgenommen unter vorwand das man das "Vermögensverzeichnis" bräuchte um den Haftbefehl löschen zu lassen.

Ich war den Tag leider nicht da, aber ich wusste sofort was los ist und sind am nächsten tag auch direkt zum Gericht hin und wollten das klären, dort wurde uns gesagt wir müssten mit dem Gerichtsvollzieher sprechen wo Sie das bezahlt hätte, diese ist aber bis zum 18.08. im Urlaub und ist erst ab dem 19.08. wieder zu erreichen.

Haben in der Zwischenzeit mit dem Gläubiger telefoniert und dieser sagte uns es wäre bis heute kein einziger Cent eingegangen ?


Ich frage mich was das soll, meiner Lebensgefährtin zu erzählen das es keine Eidesstattlichen Versicherung sei sondern nur dafür gebraucht würde um den Haftbefehl wegen nicht zahlens löschen zu lassen ?


Haben mit Anwalt schon telefoniert, diese sagte uns Sie sollte die Abgabe widerrufen aber laut Gericht würde das nicht gehn, Sie müsste wenn den Vollstreckungsbescheid vorlegen, dann könnte man das alles rausnehmen.


Nur hab ich jetzt genau das selbe Problem, habe gestern vom gleichen Gerichtsvollzieher eine Ladung zur Eidesstattlichen bekommen, lässt mir auch keine Chance die lächerlichen 150 € zu zahlen.

Könnte diese in 3 Monaten zahlen, aber würde nicht gehen, ich müsste Eidesstattlichen Versicherung abgeben.



Nun ist die grosse frage, wie soll man dagegen vorgehen ? Uns wurde ja von 2 Gerichtsvollziehern "falsche Informationen" genannten...


Ich müsste das bis morgen mittag wissen, weil ich ab morgen erstmal kein Internet hab für 2-3 Tage weil der Vermieter im Keller irgendwas machen will und das Ding fürs Internet abgeklemmt werden muss und morgen abend bin ich leider nicht zu hause...


Danke !

Hush
13.08.11, 23:55
ihr geht morgen früh zum rechtspfleger des zuständigen amtsgerichts. erklärt ihm die situation. er wird das für euch richten. es ist "irrelevant" was gläubiger, gerichtsvollzieher oder anwälte von euch wollen, wenn ihr ein "mach das so" vom rechtspfleger bekommt.

dennoch ist dein text sehr verwirrend geschrieben. du solltest dir noch etwas zeit nehmen, um den verständlicher zu machen. es wäre auch wirklich ratsam es dem rechtspfleger verständlich zu erklären. insofern sieh es als übung, dass du hier deinen startpost verständlicher machst.

EDIT : nochmal gelesen; alles sehr verwirrend. insofern einige gedanken, ohne anspruch auf vollständigkeit :

"geld wurde am 2.2.2011 überwiesen". das sollte erstmal irrelevant sein, da dies eine einwendung ist, die sich gegen die ursprüngliche forderung richtet. ihr seid aber bereits im bereich der zwangsvollstreckung. der "verwaltungsakt" ist rechtskräftig.

wenn der gerichtsvollzieher im "urlaub" ist : wer betreibt denn dann die zwangsvollstreckung ?

"beim gläubiger ist kein cent eingegangen" : worauf wurde denn gezahlt ? die forderung ? zwangsvollstreckungsgebühren ?

zu guter letzt : du beschreibst die "150 €" als lächerlich, aber lässt erstmal gerichte, gerichtsvollzieher und anwälte sich drüber streiten ? ich biete dich. ohne dir zu nahe treten zu wollen. wenn das wirklich "so lächerlich" wäre, dann wäre es niemals so weit gekommen.

nochmals der tip vom eingang : wendet euch an den rechtspfleger

Freak69
18.08.11, 22:38
So, wir waren nun beim Gerichtsvollzieher der die Eidesstattliche abgenommen hat. Dieser hat uns gesagt er hätte die Akte komplett so von der Gerichtsvollzieherin bekommen, wo meine Lebensgefährtin anfang des Jahres gezahlt hat.

Er hatte nur den auftrag den Haftbefehl bzw. die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen, nichts weiter.


Waren heute auch nochmal bei der Gerichtsvollzieherin wo Sie bezahlt hatte, diese meinte sie hätte nie einen Haftbefehl gesehen sondern die Akte wäre gleich zu Gericht zurück und die hätten es an den anderen Gerichtsvollzieher geschickt.


Nun gucken wir vorhin auf dem Haftbefehl, ist da n Stempel der Gerichtsvollzieherin drauf, das es am 11.04.11 eingegangen wäre und meine Lebensgefährtin zum 15.02.11 zur abgabe der Eidesstattlichen Versicherung geladen worden, wäre auch zugestellt worden.

Nur komisch dass es scheinbar an die alte Wohnung ging, wo wir am abend noch extra die Namensschilder von Klingel und Briefkasten entfernt haben, für den Fall das wir doch vergessen haben sollten jemanden die neue Adresse mitzuteilen und die Briefe somit ja zurückgehen, diesbezüglich soll sie am Dienstag vormittag nächste Woche nochmal anrufen.


Tja, kann ich nur noch sagen das es der Fehler der Gerichtsvollzieherin war und nicht von uns. Im moment sind wir mit dem Gläubiger am verhandeln, dass die Eidesstattliche erstmal auf Eis gelegt wird, somit nicht in die Schufa eingetragen wird, sie Ratenzahlungen macht bis es halt abgezahlt ist.

Hatten uns ja beim Anwalt informiert diese Woche, der hat uns diesbezüglich kostenlos per Telefon beraten da er keine Termine mehr frei hat. Jedenfalls hat dieser uns gesagt, das würde gehen und wenn eine Rate unentschuldigt ausfällt, kann der Gläubiger mit einen kurzen Brief die Eidesstattliche wieder in die Schufa eintragen lassen bzw. einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen.


Mal sehn was bei raus kommt, im besten falle kann man der Gerichtsvollzieherin Ihren fehler nachweisen und beim Vollstreckungsgericht die Eidesstattliche widerrufen und das ganze Spiel geht von vorne los ohne zusätzliche kosten und wir könnten direkt mit dem Gläubiger eine Vereinbarung treffen und somit auch wieder Geld sparen.



Auch Gerichtsvollziehern kann ein fehler passieren, da sag ich nichts gegen, aber zum leide anderer dann noch lügen finde ich eine unverschämtheit...