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View Full Version : [News] LG Berlin – Urteil vom 03.05.2011 – Az. 16 O 55/11 – Abmahnkanzlei siegt vor Gericht



Snitlev
05.08.11, 14:39
Wie Rechtsanwalt Marcus Dury heute berichtet, obsiegt eine Abmahnkanzlei gegen die Protokollierungsfirma Guardaley Ltd. – weiter, es ist glaubhaft gemacht und dargelegt, dass die Log-Software der Guardaley Ltd. zur Ermittlung von IP-Adressen bei Vorbereitung von Filesharing Abmahnungen unzuverlässig arbeitet!


[...]Die Antragsgegner haben dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die behauptete und durch die eidesstattliche Versicherung von Frau-abc glaubhaft gemachte Äußerung des Antragsgegners zu 2), die Antragstellerin zu 1) erbringe unzuverlässige Recherchedienstleistungen, der Wahrheit entspricht. Die Antragsgegnerin zu 1) hat demnach von der nnnnnn erfahren, dass die Antragstellerin zu 1) IP-Daten von Anschlussinhabern ermittelt, die selbst keine Filmwerke der Öffentlichkeit zugänglich machen, also keinen "Upload" vornehmen. Dies lässt sich der als Anlage AG 17 vorgelegten Präsentation der nnnnnn vom 13.01.2011 entnehmen. Daraus folgt, dass der betreffende Film-xyz unter der IP-Adresse der nnnnnn im Rahmen eines Testscreenings gelaufen ist, die nnnnnn den Film aber nicht als Upload angeboten hat. Dennoch ermittelte die Software der Antragstellerin zu 1), durch die lediglich urheberrechtswidrige Uploads ermittelt werden sollten, die IP-Daten der nnnnn . Darauf mahnte die Antragsgegnerin zu 1) mit dem als Anlage AG 18 vorgelegten Schreiben – zu unrecht – ab. Dieser glaubhaft gemachte Sachverhalt rechtfertigt die Annahme, dass die streitgegenständliche Äußerung der Wahrheit entspricht.[...]

Das komplette Urteil: http://www.filesharinganwalt.de/attachments/article/142/16O55-11.pdf

Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html)

Leider ist hier der Firma für Log Software zur IP-Ermittlung Recht gegeben worden, wie aus diesem Urteil zu erkennen ist...

mfg