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View Full Version : [News] OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen



Snitlev
01.06.11, 22:46
Ein Verbraucher, der eine zu weit gefasste Abmahnung erhalten hat, muss nicht die Kosten für eine sich daraus ergebende einstweilige Verfügung übernehmen. Das geht aus einem Beschluss (PDF-Datei) des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Mai 2011 (Az. 6 W 30/11) hervor. Dies gilt zumindest dann, wenn die Abmahnung darauf schließen lässt, dass den Empfänger Nachteile erwarten, wenn er sie nicht annimmt.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Abmahnung, die ein Buchverlag einem Internetnutzer zugesandt hat, weil dieser ein Hörbuch über ein Filesharing-Netzwerk angeboten haben soll. Dieser lag eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, nach der sich der Empfänger verpflichten sollte, es zu unterlassen, "geschützte Werke" des Verlags "oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen". Weiterhin wurde in dem Anwaltsschreiben darauf hingewiesen, dass die Unterlassungserklärung unwirksam werden kann, wenn sie eingeschränkt wird; daraus könnten sich Kostennachteile ergeben.
Der Empfänger der Abmahnung reagierte zunächst nicht auf das Schreiben. Das Landgericht Köln erließ daraufhin auf Antrag des Buchverlags eine einstweilige Verfügung, in der dem Antragsgegner untersagt wurde, das Hörbuch über das Internet bereitzustellen. Dieser gab daraufhin eine auf das konkrete Werk beschränkte Unterlassungserklärung ab und erklärte das Verfahren für erledigt. Er erläuterte, er sei zu dem besagten Zeitpunkt im Urlaub gewesen, so dass die Tat nur ein unbekannter Dritter über sein WLAN begangen haben könne.

Quelle: heise online - OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Koeln-staerkt-Rechte-von-Verbrauchern-bei-Tauschboersen-Abmahnungen-1253433.html)

Interessant welche Auswirkung diese Urteil auf kommende Abmahnungen haben wird, aber ein Freischein zum Downloaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dieses Urteil sicher nicht, nicht das dass noch jemand falsch versteht ;)

Ich rate jedem der eine Abmahnung inkl. der beigefügten Unterlassungserklärung erhält niemals zu unterschreiben bevor sie nicht von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft wurde, selbst von den modifizierten Unterlassungserklärungen die es ja reichlich im Netz gibt würde ich gerade in der heutigen Zeit die Finger lassen...


mfg