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View Full Version : Betreuung und Darlehen, da nicht selbst Betreuer



Freak69
01.06.11, 15:47
Hier ist das Hauptteil worum es im eigentlichen ging: http://www.sb-innovation.de/showthread.php?threadid=22818


So nun meine eigentliche frage, die aber nichts mit dem oben genannten Thema zu tun hat.

Meine Großmutter hat vom Gericht einen Anwalt der die Betreuung berufsmäßig ausführt.


Ich hatte vor Ostern dieses Jahr, mit meiner Großmutter gesprochen ob Sie mir vllt. ein Darlehen von 1,500 € geben würde wo ich erstmal bis Finanzielle verbesserung eintrit abzahlen würde und bei Finanzieller verbesserung die Raten natürlich erhöht werden, damit Sie das Geld natürlich so schnell wie möglich zurück bekommt, da dass Geld für meinen FS sein sollte damit ich mir Arbeit suchen kann.

Bin schliesslich nicht eingeschränkt und bräuchte halt eine Arbeit wo ein WC in der nähe ist und für die Mobilität bräuchte ich nunmal den FS, da ich nicht fähig bin mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, da ich Reizdarm mit imperativen Stuhldrang habe und diesen auch nur höchstens 2-3 Minuten einhalten kann, was mit Öffentlichen Verkehrsmittel zuviel Zeit wäre... Rest kann man sich dann ja denken.


Wir hatten dann am 12.04.11 einen Termin mit dem Betreuungsanwalt gehabt, wo wir dem Anwalt alles erklärt haben und meine Großmutter gab Ihr einverständis, das Sie das so machen möchte, da ich Ihr ja auch helfen würde und viel geholfen habe und es noch tue.

Der Anwalt meinte er müsste erstmal die Finanzielle lage anschauen, Sie wäre zwar gut bestückt, aber es könnte sein das ein kleines Sparbuch aufgelöst werden müsste und deswegen ggf. beim Betreuungsgericht ein Antrag gestellt werden müsse.

Das ist nun 7 Wochen her, als wir Ihr das gesagt hatten und der Anwalt hat laut eigener aussage bis heute noch nichts vom Gericht erhalten.

Ich war dann so freundlich und hab direkt beim Betreuungsgericht angerufen und die Frau sagte mir, das nichts gekommen sei und Sie ja die Rechtspflegerin sei, die die Akte vorliegen hat und sich darum kümmert.


Also auf gut Deutsch gesagt, empfinde ich das als Lüge vom Anwalt... Aber erstmal egal.


Meine Großmutter hat sich heute vom Heim den Beschluss wegen der Betreuungssache aushändigen lassen, weil ich gestern mit meinen Anwalt gesprochen habe was man da machen könnte.

Mein Anwalt meinte ich sollte mir das von meiner Großmutter geben lassen und schauen was drin steht, wenn nichts von Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt drin steht, zählt meine Großmutter als noch Geschäftsfähig und kann selbst ein Darlehensvertrag mit mir machen.

Dabei sei es egal ob von uns selbst geschrieben oder von einem Notar, wobei Notar wieder rechtlich gesehen sicherer für beide Seiten wäre.


Nun steht im Beschluss folgendes:

Sorge für die Gesundheit
einschließlich der Zustimmung zur ärztlichen Heilbehandlung
Aufenthaltsbestimmung
Entscheidung über die unterbringungsähnlichen Maßnahmen
Vermögensvorsoge
Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten


Soweit alles in Ordnung, was mich aber jetzt stutzig macht ist dass das Gericht gesagt hatte ich soll mich mit dem Betreuer in verbindung setzen, wenn das meine
Großmutter möchte ?

Das Problem ist, das ich ggf. eine Arbeitsstelle in aussicht habe ab August, da müsste ich am 25.07.11 hin wegen Arbeitsvertrag und die Arbeitsstelle wäre mit dem Auto in 20-25 Minuten zu erreichen und mit den Öffentlichen müsste ich 55-60 Minuten fahren und nochmals 15-20 minuten zu Fuß sein, da die Öffentlichen nur über umwege dorthin fahren.

Habe ich aber auch erst heute morgen erfahren...


Dazu kommt dass ich das hier gefunden habe:


Auch die Verwaltung des persönlichen Barbetrags nach dem SGB XII (sogenanntes Taschengeld) bei Personen, die in Heimen und Anstalten leben, kann zur Vermögenssorge gerechnet werden (so auch OLG Köln, Beschluss vom 25.11.1992, 16 Wx 172/92, DAvorm 93, 347)

Es gilt auch das bereits Gesagte, wonach durch die Betreuung der Betreute nicht geschäftsunfähig wird, er wird also nicht gehindert, auch weiterhin selbst über sein Vermögen zu verfügen (Ausnahme: natürliche Geschäftsunfähigkeit im Sinne von § 104 Ziffer 2 BGB liegt vor oder ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB ist für die Vermögenssorge angeordnet)

Es ist ja nicht der Fall das ein Einwilligungsvorbehalt besteht, das heißt doch, das der Betreuer den wunsch meiner Großmutter, mir das Darlehen zu geben nachgehen muss und auch kein Antrag bzw. keine genehmigung vom Gericht brauch oder ?


Meine Großmutter meinte schon, ich soll einfach den Vertrag aufsetzen und Sie unterschreibt Ihn wenn alles ok ist, aber ist das überhaupt rechtskräftig und was sollte ich bzw. wir machen wenn sich der Betreuer weigert das Geld auszahlen ?


Vllt. hat jemand ja ein paar Links oder kennt sich ein wenig damit aus, ich hatte jetzt mit meiner Suche leider nichts auf meinen Fall zutreffenden gefunden, ausser das sich der Betreuer (Tochter) von der Betreuten (Mutter) ein Darlehen geben lassen wollte, was ja nicht gestattet ist.

Ich hoffe echt Ihr könnt mir helfen, mir fehlt die Decke auf den Kopf wenn ich weiter zu hause sitzen muss, ich bin als Arbeitstier geboren und möchte auch so leben.

Vorallem da der Arbeitgeber kein Problem mit meinen Gesundheitlichen Problem hat, sondern er das voll und ganz verstehen kann da er selbst Reizdarmsyndrom hat !



EDIT

Wieder ein Roman geworden... :D