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View Full Version : [News] SKW Schwarz Rechtsanwälte sprechen keine Massenabmahnungen aus



Snitlev
20.05.11, 14:55
Diese vielleicht für den Leser überraschende Feststellung stammt aus dem außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte. In einem außergerichtlichen Schreiben wird, wie üblich, darauf verwiesen, dass in dem betreffenden Fall bei der Erfassung oder Beauskunftung Fehler ausgeschlossen werden können.


Weiter heißt es dann:

„… Entgegen Ihrer Behauptung sprechen wir keine Massenabmahnungen aus. Jeder Abmahnung geht eine individuelle Erfassung, technisch aufwendige Aufarbeitung und Prüfung des Sachverhalts voraus. Soweit ein Werk Opfer von einer Vielzahl von Rechtsverletzungen unterschiedlicher Tauschbörsenteilnehmer wird, ist es ggf. erforderlich, alle Rechtsverletzer abzumahnen. Es handelt sich dabei nicht um Massenabmahnungen, sondern um zulässiges und angemessenes Instrument der Rechtsverteidigung, dessen sich unsere Mandantin bedient.

…“




„Hinsichtlich des Erstattungsanspruchs unserer Mandantin uns gegenüber im Innenverhältnis verweisen wir auf den Freistellungsanspruch, welchen wir in einer gerichtlichen Auseinandersetzung unschwer werden nachweisen können.“




Interessant ist, dass wir in unserem Schreiben der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte gar nicht vorgeworfen hatten, dass sie „Massenabmahnungen“ aussprechen.
Uns ist an dieser Stelle nicht klar, aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Rechteinhaber und Mandant der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte einen Erstattungsanspruch gegenüber der Kanzlei direkt haben soll. Aber vielleicht klärt sich dies noch auf.



Quelle: SKW Schwarz Rechtsanwälte sprechen keine Massenabmahnungen aus | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/skw-schwarz-rechtsanwalte-sprechen-keine-massenabmahnungen-aus)

So sieht man doch mal wieder wie sich Abmahn-Anwälte versuchen herrauszuwinden ;)

mfg